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FU Servicepauschale!

smashIt 12.02.2023 - 17:20 10111 83
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22zaphod22

chocolate jesus
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drei hat auf die enail vorlage geantwortet:


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Servicepauschale wurde über Jahre in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und auf Basis der geltenden Rechtslage mit unseren Kundinnen und Kunden vereinbart. Bisher gibt es kein Urteil gegen uns, das inhaltlich über die Berechtigung der Servicepauschale bei Telekommunikationsverträgen entschieden hat. Wir sehen daher auch keine rechtliche Grundlage für Rückzahlungen und sind zuversichtlich, dass die vereinbarte Servicepauschale einer rechtlichen Überprüfung Stand hält. Sollte es entgegen unserer Rechtsansicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung bezahlter Beträge kommen, werden wir uns selbstverständlich an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten.

Kundenzufriedenheit ist uns wichtig. Wir beobachten die Entwicklungen am Markt und wollen unseren Kunden als Komplettanbieter das beste Service bieten. Die Servicepauschale bietet Leistungen, die unsere Kunden in den Drei Shops und über unsere Hotline nutzen. Im Gegensatz zu Diskontern betreiben wir die meisten Shops aller heimischen Betreiber und betreuen dort auch speziell diejenigen Kunden, die eine persönliche Beratung bevorzugen.

Als Teil der heimischen Kerninfrastruktur investieren wir Milliarden in den Netzausbau. Da wir als Telekombetreiber hohe Regulierungsauflagen haben und in diesem Zusammenhang alle Änderungen von AGB wie Gebühren im Vorfeld von Behörden freigeben lassen müssen, ist die damit verbundene Rechtssicherheit für uns eine Grundvoraussetzung, um unsere Investitionen wie geplant durchführen zu können.


Bei weiteren Fragen zu unseren Produkten und Services sind wir gerne telefonisch unter 0660 30 30 30 oder auf http://www.drei.at/3Kundenzone für Sie da.

Freundliche Grüße,
Ihr Drei Service-Team

BiG_WEaSeL

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Bei mir hat man damals noch deutlicher geantwortet :)

„Uns sind diese Ausführungen des Rechtsanwalts Strohmayer auf seiner Homepage bekannt.
Es ergibt sich aus den Urteilen (die gegen eine Fitnesscenter-Kette ergangen sind) keineswegs zweifelsfrei eine mögliche Übertragbarkeit der Urteile auf die SP der Telekommunikationsbranche. Ebenso wenig lässt sich dem gegen A1 ergangenen Urteil ableiten, dass die SP jedenfalls rechtswidrig vereinbart wurde.
Wir weisen darauf hin, dass die am Portal von Herrn Strohmayer angeführten Verfahren nicht - wie dort vermittelt - inhaltlich „erfolgreich abgeschlossen“ wurden, sondern die gerichtlich geltend gemachten Beträge u.a. aus Kostengründen kulanzhalber bezahlt wurden.
Einer Rückerstattung stimmen wir daher nicht zu.“

BiG_WEaSeL

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@nfin1te: Spannend, arag scheint bei mir nicht ablehnend zu sein, sie haben nur ein paar Rückfragen zum Vertragsbeginn etc.. Bin gespannt auf den weiteren Verlauf.

master blue

Mr. Anderson
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Wie sieht bei der SP die Verjährungsfrist aus, also wie weit lässt sich grundsätzlich von gesetzeswegen aus rückfordern?

Wyrdsom

Komischer Kauz
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Zitat aus einem Post von 22zaphod22
Kundenzufriedenheit ist uns wichtig

Sorry, aber über die "Aussage" muss ich doch sehr schmunzeln.

nfin1te

look up
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Zitat aus einem Post von BiG_WEaSeL
@nfin1te: Spannend, arag scheint bei mir nicht ablehnend zu sein, sie haben nur ein paar Rückfragen zum Vertragsbeginn etc.. Bin gespannt auf den weiteren Verlauf.

Aha? Na dann bin ich gespannt was dir Arag auf das oben von mir gepostete Mail vom Strohmayer antworten wird. Haben sie dir die Deckung schon zugesagt oder nur Rückfragen?

BiG_WEaSeL

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Nein sie haben die Deckung noch nicht zugesagt, vielleicht schätze ich das E-Mail auch nur falsch ein. Es klang bis jetzt halt nicht wie bei dir.

fresserettich

Here to stay
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so vom ISP wurde wieder die Service Pauschale eingehoben. Da greift das wohl noch nicht. Bilde mir ein hier im Thread aber auch schon gelesen zu haben, dass man hier auch zurückfordern kann?

BiG_WEaSeL

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Update : uniqua hat meinem bruder das go erteilt für die Klage, bei mir hat strohmayer der Rechtsschutzversicherung die falsche Vollmacht geschickt deshalb dauerts noch.
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