ill
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böhmi
AdministratorSpießer
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RIS-LinkEs geht in der aktuellen Diskussion eigentlich hauptsächlich um diese Formulierung: Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben
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JDK
Oberwortwart
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so geil und ein synonym für andere threads... 1) fraktion a will das so haben wie vorgeschlagen. because safety reasons and what not 2) fraktion b will das auf keinen fall weil werkzeug, gebrauchsgegenstand, notfallset, etc... 3) wir alle wissen NICHT was unter dieses verbot fallen WÜRDE und wie das gesetz ausformuliert WÄRE.
und jeder geht sich hier schon wieder gegenseitig an. Und weil man mit der Ansicht einer "Fraktion" nicht d'accord geht, gehört man automatisch zur anderen Fraktion. DAS ist "Synonym" für andere Threads.
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InfiX
she/her
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zu welcher fraktion gehör ich jetzt? 1.) absolut für ein waffenverbot in der öffentlichkeit 2.) gegen ein generelles verbot von allem was theoretisch als "waffe" konstruiert werden könnte
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sk/\r
i never asked for this
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zu welcher fraktion gehör ich jetzt?
1.) absolut für ein waffenverbot in der öffentlichkeit 2.) gegen ein generelles verbot von allem was theoretisch als "waffe" konstruiert werden könnte
zur vernünftigen @gesetz: ja. mehr als schwammig. aber nachdem sogar die Kreditkarte erwähnt wurde. wie soll man die als waffe einsetzen? auch ein taschenmesser kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom verbot betroffen wäre.
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ill
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zur vernünftigen @gesetz: ja. mehr als schwammig. aber nachdem sogar die Kreditkarte erwähnt wurde. wie soll man die als waffe einsetzen? auch ein taschenmesser kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom verbot betroffen wäre. Das ist ja genau das Problem. Das ist dann alles Auslegungssache, und ehrlich, eine Anzeige zu kassieren, weil ich vergessen habe, mein Schweizermesser aus der Hosentasche zu nehmen und ein Cop einen schlechten Tag hat.... Wenn auch unwahrscheinlich, mit dieser Regelung wohl möglich. Und das kanns meiner Meinung nach einfach nicht sein.
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hynk
Super Moderatorlike totally ambivalent
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Mich erinnert die Diskussion stark ans Vermummungsverbot. Bin ja kein Freund von "unbescholtenen passiert schon nichts", doch an meinem vermummten Gesicht hat sich noch kein Cop gestört und ich bezweifle, dass Waffenverbotszonen mich daran hindern werden mein Feidl mitzunehmen,... ...das übrigens hauptsächlich für Verpackungen und Obst verwendet wird Versteh aber auch die Sorge, dass das von der Exekutive ausgenutzt wird. So weit ist das Kickl BMI denk ich echt noch nicht. Wie das nach einer Hausnummer 10-jährigen Downwardspiral und 3 Generationen Kickl im BMI aussieht will ich aber nicht wissen.
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sk/\r
i never asked for this
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Das ist ja genau das Problem. Das ist dann alles Auslegungssache, und ehrlich, eine Anzeige zu kassieren, weil ich vergessen habe, mein Schweizermesser aus der Hosentasche zu nehmen und ein Cop einen schlechten Tag hat.... Wenn auch unwahrscheinlich, mit dieser Regelung wohl möglich. Und das kanns meiner Meinung nach einfach nicht sein. ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder?
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böhmi
AdministratorSpießer
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ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder? Dann lies noch einmal nach, laut der Ansicht einiger User sollen die Leute gefälligst ihren Leatherman und das Schweizermesser zuhause lassen, weil's eh keiner braucht und es total lächerlich ist, sowas dabei zu haben.
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ill
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ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder? Grundsätzlich wohl ja, aber wenn ich eine Waffenverbotszone mit der derzeitigen gesetzlichen Rahmenlage befürworte, dann nehme ich genau das in Kauf.
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder? Nein. Wennst einen Leatherman am Gürtel hast bist ein *haha* superhero, und wenn du ein Schweizermesser mithast ist das ein survival-pack. Als Waffe wird alles gesehen, sonst würden manche nicht so vehement ein Verbot davon fordern. Die Formulierung des Gesetzes liegt am Tisch. @JDK: deine Kreditkarte ist ja ein gutes Beispiel: ich persönlich bin mir absolut sicher dass dich deshalb niemals wer belangen wird, aber grundsätzlich ist es möglich. Und bei Leatherman und Schweizermesser ist es viel einfacher belangt zu werden (wenn man Pech hat, beim profiling, bei der Antwort zum Beamten, bei bei bei)
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InfiX
she/her
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@gesetz: ja. mehr als schwammig. aber nachdem sogar die Kreditkarte erwähnt wurde. wie soll man die als waffe einsetzen? auch ein taschenmesser kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom verbot betroffen wäre. wie gesagt in .de gilt der leatherman mit arretierung bereits als verbotener gegenstand soweit ich weiss, also so weit weg sind wir dann vom taschenmesser auch nicht mehr.
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Vinci
hatin' on summer
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Das Argument, dass dieses Gesetz der Exekutive mehr Macht gibt ist angesichts der Anzahl der im Sand verlaufenden Missbrauchsvorwürfe gegen Exekutivbeamte einfach null und nichtig. Zur Erinnerung: https://www.salzburg24.at/news/oest...ericht-61087183Da steht schwarz auf weiß, dasst garantiert der Gfickte bist wennst dich mit am Kiwara anlegst. Da is vollkommen irrelevant obst an Leatherman, a Kreditkarte oder a Panzerfaust im Rucksack hast.
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JDK
Oberwortwart
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Dann lies noch einmal nach, laut der Ansicht einiger User sollen die Leute gefälligst ihren Leatherman und das Schweizermesser zuhause lassen, weil's eh keiner braucht und es total lächerlich ist, sowas dabei zu haben. Was im Umkehrschluss nicht heißt, dass ich mich dafür Ausspreche, dass diese Leute belangt werden sollten bzw. jeder Scheiß als Waffe ausgelegt UND geahndet werden soll. Ich sehe lediglich die Notwendigkeit eines Leathermans/Messers in da Stadt in der Freizeit nicht so wie ihr. Aber schön dass meine Schwarz-Weiß These wieder bestätigt wird. @HaBa Jetzt ned die beleidigte Leberwurst spielen, weil der Gürtelklips mit Werkzeugset im Leben abseits der Arbeit ned als "mordsschick" gilt. Grad du als einer, der Sager wie "Djihad der Nichtraucher" loslässt und ständig über tattooliebende 30+ Frauen und diverse Yoga-Varianten schimpft, sollte da etwas dickere Haut haben. Und: siehe Absatz zuvor.
Bearbeitet von JDK am 16.01.2019, 15:40
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Hokum
Techmarine
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wie gesagt in .de gilt der leatherman mit arretierung bereits als verbotener gegenstand soweit ich weiss, also so weit weg sind wir dann vom taschenmesser auch nicht mehr. In Deutschland vielleicht, nicht bei uns.
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