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Ganz Wien soll zur Waffenverbotszone werden

xaxoxix 14.01.2019 - 12:37 20983 162 Thread rating
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ill

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Zitat aus einem Post von crumb
https://www.jusline.at/gesetz/spg/paragraf/36b

Aus dem dritten Post hier im Thread, leider scheint die Seite gerade Probleme zu haben.

Gehen tuts in dem Fall um SPG §36b, falls du den woanders finden kannst.

böhmi

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Spießer
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Es geht in der aktuellen Diskussion eigentlich hauptsächlich um diese Formulierung:
Zitat
Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben

JDK

Oberwortwart
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Zitat aus einem Post von sk/\r
so geil und ein synonym für andere threads...
1) fraktion a will das so haben wie vorgeschlagen. because safety reasons and what not
2) fraktion b will das auf keinen fall weil werkzeug, gebrauchsgegenstand, notfallset, etc...
3) wir alle wissen NICHT was unter dieses verbot fallen WÜRDE und wie das gesetz ausformuliert WÄRE.

und jeder geht sich hier schon wieder gegenseitig an. :D
Und weil man mit der Ansicht einer "Fraktion" nicht d'accord geht, gehört man automatisch zur anderen Fraktion. DAS ist "Synonym" für andere Threads. ;)

InfiX

she/her
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zu welcher fraktion gehör ich jetzt? :D

1.) absolut für ein waffenverbot in der öffentlichkeit
2.) gegen ein generelles verbot von allem was theoretisch als "waffe" konstruiert werden könnte

:p

sk/\r

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Zitat aus einem Post von InfiX
zu welcher fraktion gehör ich jetzt? :D

1.) absolut für ein waffenverbot in der öffentlichkeit
2.) gegen ein generelles verbot von allem was theoretisch als "waffe" konstruiert werden könnte

:p

zur vernünftigen ;)
@gesetz: ja. mehr als schwammig. aber nachdem sogar die Kreditkarte erwähnt wurde. wie soll man die als waffe einsetzen? :D
auch ein taschenmesser kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom verbot betroffen wäre.

ill

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Zitat aus einem Post von sk/\r
zur vernünftigen ;)
@gesetz: ja. mehr als schwammig. aber nachdem sogar die Kreditkarte erwähnt wurde. wie soll man die als waffe einsetzen? :D
auch ein taschenmesser kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom verbot betroffen wäre.

Das ist ja genau das Problem. Das ist dann alles Auslegungssache, und ehrlich, eine Anzeige zu kassieren, weil ich vergessen habe, mein Schweizermesser aus der Hosentasche zu nehmen und ein Cop einen schlechten Tag hat.... Wenn auch unwahrscheinlich, mit dieser Regelung wohl möglich. Und das kanns meiner Meinung nach einfach nicht sein.

hynk

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Mich erinnert die Diskussion stark ans Vermummungsverbot.
Bin ja kein Freund von "unbescholtenen passiert schon nichts", doch an meinem vermummten Gesicht hat sich noch kein Cop gestört und ich bezweifle, dass Waffenverbotszonen mich daran hindern werden mein Feidl mitzunehmen,...

...das übrigens hauptsächlich für Verpackungen und Obst verwendet wird :D

Versteh aber auch die Sorge, dass das von der Exekutive ausgenutzt wird. So weit ist das Kickl BMI denk ich echt noch nicht. Wie das nach einer Hausnummer 10-jährigen Downwardspiral und 3 Generationen Kickl im BMI aussieht will ich aber nicht wissen.

sk/\r

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Zitat aus einem Post von ill
Das ist ja genau das Problem. Das ist dann alles Auslegungssache, und ehrlich, eine Anzeige zu kassieren, weil ich vergessen habe, mein Schweizermesser aus der Hosentasche zu nehmen und ein Cop einen schlechten Tag hat.... Wenn auch unwahrscheinlich, mit dieser Regelung wohl möglich. Und das kanns meiner Meinung nach einfach nicht sein.

ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder? :confused:

böhmi

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Spießer
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Zitat aus einem Post von sk/\r
ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder? :confused:

Dann lies noch einmal nach, laut der Ansicht einiger User sollen die Leute gefälligst ihren Leatherman und das Schweizermesser zuhause lassen, weil's eh keiner braucht und es total lächerlich ist, sowas dabei zu haben.

ill

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Zitat aus einem Post von sk/\r
ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder? :confused:

Grundsätzlich wohl ja, aber wenn ich eine Waffenverbotszone mit der derzeitigen gesetzlichen Rahmenlage befürworte, dann nehme ich genau das in Kauf.

HaBa

Legend
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Zitat aus einem Post von sk/\r
ja. aber dahingegend sind sich doch e alle in dem thread einig oder? :confused:

Nein. Wennst einen Leatherman am Gürtel hast bist ein *haha* superhero, und wenn du ein Schweizermesser mithast ist das ein survival-pack.

Als Waffe wird alles gesehen, sonst würden manche nicht so vehement ein Verbot davon fordern.


Die Formulierung des Gesetzes liegt am Tisch.


@JDK: deine Kreditkarte ist ja ein gutes Beispiel: ich persönlich bin mir absolut sicher dass dich deshalb niemals wer belangen wird, aber grundsätzlich ist es möglich. Und bei Leatherman und Schweizermesser ist es viel einfacher belangt zu werden (wenn man Pech hat, beim profiling, bei der Antwort zum Beamten, bei bei bei)

InfiX

she/her
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Zitat aus einem Post von sk/\r
@gesetz: ja. mehr als schwammig. aber nachdem sogar die Kreditkarte erwähnt wurde. wie soll man die als waffe einsetzen? :D
auch ein taschenmesser kann ich mir nicht vorstellen, dass es vom verbot betroffen wäre.

wie gesagt in .de gilt der leatherman mit arretierung bereits als verbotener gegenstand soweit ich weiss, also so weit weg sind wir dann vom taschenmesser auch nicht mehr.

Vinci

hatin' on summer
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Das Argument, dass dieses Gesetz der Exekutive mehr Macht gibt ist angesichts der Anzahl der im Sand verlaufenden Missbrauchsvorwürfe gegen Exekutivbeamte einfach null und nichtig.

Zur Erinnerung:
https://www.salzburg24.at/news/oest...ericht-61087183

Da steht schwarz auf weiß, dasst garantiert der Gfickte bist wennst dich mit am Kiwara anlegst. Da is vollkommen irrelevant obst an Leatherman, a Kreditkarte oder a Panzerfaust im Rucksack hast.

JDK

Oberwortwart
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Zitat aus einem Post von böhmi
Dann lies noch einmal nach, laut der Ansicht einiger User sollen die Leute gefälligst ihren Leatherman und das Schweizermesser zuhause lassen, weil's eh keiner braucht und es total lächerlich ist, sowas dabei zu haben.
Was im Umkehrschluss nicht heißt, dass ich mich dafür Ausspreche, dass diese Leute belangt werden sollten bzw. jeder Scheiß als Waffe ausgelegt UND geahndet werden soll. Ich sehe lediglich die Notwendigkeit eines Leathermans/Messers in da Stadt in der Freizeit nicht so wie ihr. Aber schön dass meine Schwarz-Weiß These wieder bestätigt wird.

@HaBa
Jetzt ned die beleidigte Leberwurst spielen, weil der Gürtelklips mit Werkzeugset im Leben abseits der Arbeit ned als "mordsschick" gilt. Grad du als einer, der Sager wie "Djihad der Nichtraucher" loslässt und ständig über tattooliebende 30+ Frauen und diverse Yoga-Varianten schimpft, sollte da etwas dickere Haut haben.
Und: siehe Absatz zuvor.
Bearbeitet von JDK am 16.01.2019, 15:40

Hokum

Techmarine
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Zitat aus einem Post von InfiX
wie gesagt in .de gilt der leatherman mit arretierung bereits als verbotener gegenstand soweit ich weiss, also so weit weg sind wir dann vom taschenmesser auch nicht mehr.

In Deutschland vielleicht, nicht bei uns.
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