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IPod-Kontrollen auf dem Flughafen

zeta 29.05.2008 - 10:01 5335 39
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EoS666

Little Overclocker
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und ich dachte das mit dem sicherheitspolizeigesetz wär schon schlimm!

haemma

SSD FTW!
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ageh, das is no garnix, wart nur bis sich SPOEVP noch geilere sachen einfallen lassen, da wird ja heutzutage nicht mehr nachgedacht bzw. nur noch - in diesem fall - nach unternehmensinteressen gehandelt. - in diesem fall halt die EU welche ich mittlerweile mit unseren unfähigen parteien bzw. deren mitgliedern gleichsetze.
es wird echt wieder zeit für einen gscheiten krieg - so schlimm es sich auch anhört aber wenn wir uns mal selbst alle weggeräumt haben kann ja nimmer viel passieren...
Bearbeitet von haemma am 29.05.2008, 14:57

hanzi

flawless victory.
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Wie ist dass wenn die Daten verschlüsselt sind?
Muss man dann ihnen Zugriff darauf freigeben, oder müssen sie das selbst versuchen? ;)

semteX

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Zitat von hanzi
Wie ist dass wenn die Daten verschlüsselt sind?
Muss man dann ihnen Zugriff darauf freigeben, oder müssen sie das selbst versuchen? ;)
steht auf den letzten seiten ;)

BlueAngel

Silencer
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wo genau ;)


aus einem anderen Forum:
Zitat
Originally Posted by StPO § 143 (2)
Wird die Herausgabe eines Gegenstandes, dessen Innehabung zugestanden oder sonst erwiesen ist, verweigert und läßt sich die Abnahme nicht durch Hausdurchsuchung bewirken, so kann der Besitzer, falls er nicht selbst der strafbaren Handlung verdächtig erscheint oder von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses gesetzlich befreit ist, durch Verhängung einer Beugestrafe bis zu 1 000 Euro und bei weiterer Weigerung in wichtigen Fällen durch Verhängung einer Beugehaft bis zu sechs Wochen dazu angehalten werden.


also bis zu 1000€ und 6 Wochen. Hergeben musst ihn als nicht unbedingt.
Gibt ja auch sowas von wegen, "du musst dich nicht selbst belasten" vielleicht gilt das hier auch! *g*

master_burn

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Ich schau mir jedenfalls an wie sie ohne Passwort meinen IBM mit hardwareseitiger Verschlüsselung durchsuchen .. das passwort muss ich denen net verraten und bis die die Verschlüsselung geknackt haben sind sie schwarz.

Das ganze is schlicht und einfach nicht durführbar - genauso sinnvolles Gesetz wie das Gesetz dass in Florida an Sonntagen unverheiratete Frauen nicht Fallschirmspringen dürfen .. :bash:

EoS666

Little Overclocker
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naja es ist sicher massenhaft nicht durchführbar aber stichprobenartig schon, und das reicht doch! einfach pro flug 1 oder 2 leute hochnehmen, das schreckt dann schon ab

Longbow

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Zitat von BlueAngel
wo genau ;)


aus einem anderen Forum:


also bis zu 1000€ und 6 Wochen. Hergeben musst ihn als nicht unbedingt.
Gibt ja auch sowas von wegen, "du musst dich nicht selbst belasten" vielleicht gilt das hier auch! *g*
aus dem österr. Gesetz, GRGB §2
Zitat
§ 2
(1) Das Grundrecht auf persönliche Freiheit (Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl. Nr. 684/1988, Art. 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958) ist insbesondere dann verletzt, wenn die Verhängung oder Aufrechterhaltung einer Haft zum Zweck der Maßnahme außer Verhältnis steht, die Dauer einer Haft unverhältnismäßig geworden ist, die Voraussetzungen einer Haft, wie Tatverdacht oder Haftgründe, unrichtig beurteilt wurden oder sonst bei einer Festnahme oder Anhaltung das Gesetz unrichtig angewendet wurde.

Troy

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Zitat von Longbow
aus dem österr. Gesetz, GRGB §2

beschäftigst du dich beruflich mit Gesetzen, oder ist das reine Neugierde/Selbstinteresse?

Zitat von d3cod3
was ich mich frage...

angenommen 100 leute fliegen. ich nehm hausnummer an, dass davon 80 leute ein handy mit mp3 funktion oder einen mp3 player mithaben.
angenommen der speicherplatz ist im mittelwert 30gb pro gerät.... überprüfen werden sie wohl nur mit hash vergleich aus tauschbören können, anders geht das gar nicht wegen überprüfbarkeit.

dann müssen sie 80 mal 30gb einlesen und vergleichen... wie bitte soll das zeitmässig gehen?

mein verdacht nachdem ich da drüber nachgedacht hab: das ganze ist eine schlaue aktion der contentmafia. sie versuchen wieder mal 1000 sachen zu fordern, wissen eh dass die hälfte abgelehnt wird (eben die sache mit dem ipod durchsuchen - das verstehen die leute). der wirkliche plan ist wenn man den artikel liest, dass downloaden als schwerere strafe durchgeht, aufgewertet wird und sie noch mehr "rechts"mittel in die hand bekommen.

Und wenn sie es nur stichprobenartig kontrollieren? Dann gehts sichs zeitlich aus - trotzdem verstehe ich auch nicht, wie genau sie prüfen wollen, woher nun der Song stammt. Besonders bei Ipods, die man afair nur einseitig bespielen kann - sprich, du kannst diese zwar bespielen, jedoch nicht umgekehrt (ausser wenn du den ipod als hdd fungieren lässt oder bestimmte tools verwendest).

Ganz anders hingegen wundere ich mich über folgenden Heise Beitrag über die Aussagen und Richtlinien der EU.
EU und USA streiten um Einfuhrzölle für Hightech

Zitat
[..]
Die USA berufen sich auf das 1997 geschlossene Information Technology Agreement (ITA), nach dem Hightech-Produkte von der Verzollung ausgenommen werden, um die Innovationskraft der Branche zu stärken. Konkret stoßen sich die Amerikaner an der Praxis der Europäer, Settop-Boxen für TV-Geräte, LCD-Monitore und Multifunktionsgeräte (Fax-Kopier-Druck-Kombis) bei der Einfuhr mit Zöllen zu belegen.
[..]
Die EU begründe die Verzollung der Produkte mit deren Weiterentwicklung, erklären die Amerikaner. So seien beispielsweise aktuelle LCD-Computermonitore auch in der Lage, Signale von Receivern oder DVD-Playern zu verarbeiten und gälten damit als Fernsehgeräte, die nicht unter das ITA-Abkommen fallen.
[..]

:bash:
Die EU mag vielleicht einiges verbessert/erleichtert haben, jedoch wenn man mit der Zeit solche Nachrichten über bestehende und noch kommende Verträge liest, überkommt Einem doch ein recht mulmiges Gefühl.

Longbow

Here to stay
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Zitat von Troy
beschäftigst du dich beruflich mit Gesetzen, oder ist das reine Neugierde/Selbstinteresse?
Student - Wirtschaftsrecht :)

und wenn man die gesetze ein wenig durchblättert findet man solche sachen
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