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Kirchenbeitrag

Oculus 14.08.2003 - 12:54 53227 386 Thread rating
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userohnenamen

leider kein name
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senkrechtbestattung?
is es wirklich das was es eigentlich aussagt? :D
ich bin aber so oder so fürs verbrennen

DKCH

...
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"verein der freunde der senkrechtbestattung", in alter udo proksch-manier ;)

UncleFucka

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Zitat von Obermotz
Wo werden sich die bereits ausgetreteten eigentlich mal verscharren lassen nach ihrem Tod, rein interessehalber?

im krematorium ist es ziemlich wurscht welcher religion du (nicht) angehört hast. imo auch die einzige gscheite art und weise bestattet zu werden. so können sich meine verwandten dann wenigstens an mir ergötzen, auf ihrem kaminsims :D ;)

InfiX

she/her
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ausserdem dürfts wohl billiger sein, oder nicht? :)

flying_teapot

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einäschern ist immer billiger, und platzsparend. die asche darf nach genehmigung der gemeinde auf eigenen grund und boden verscharrt/verstreut werden, je nach bundesland.

ftp.

bigjesus

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So, Brief vom Anwalt ist erstmalig gekommen. Hab dann angerufen, man würde mir preislich entgegenkommen, allerdings nur mit einer zweijährigen Beitrags-Einzugsermächtigung.

Bezahle ich die vollen Schulden und trete aus, so kommt mir das billiger.

Meine Frage, wie lange dauert das mit der Exekution und was kommen dann noch für Kosten hinzu?

Wenn erst 2016 exekutiert wird, so verjährt das Jahr 2012 und ich muss weniger bezahlen. Habe mal gelesen, dass es einige Monate dauert bis man vor Gericht landet. Jemand Erfahrungen?

FYI: eingefordert warden die Beiträge 2012, 2013, 2014 und 2015: 738,72€

450€ wenn ich die zweijährige Einzugsermächtigung unterschreibe.

userohnenamen

leider kein name
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warum sollte 2012 verjähren? das würde nur gelten wenn die rechnung noch nicht gestellt ist, wenn sie aber bereits gestellt wurde (von dem ich ausgehe) ist das afaik egal

smashIt

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hast du jemals beiträge gezahlt?

wenn nicht können sie sich ihre forderung mWn in die haare schmieren

AdRy

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Zitat von smashIt
hast du jemals beiträge gezahlt?

wenn nicht können sie sich ihre forderung mWn in die haare schmieren

Was ändert die tatsache ob man jemals bezahlt hat oder nicht? Mitglied war er trotzdem, er war bestenfalls vorher befreit von den Beiträgen.

kleinerChemiker

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Kannst ja die Einzugsermächtigung unterschreiben und dann gleich austreten.

t3mp

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Zitat von userohnenamen
warum sollte 2012 verjähren? das würde nur gelten wenn die rechnung noch nicht gestellt ist, wenn sie aber bereits gestellt wurde (von dem ich ausgehe) ist das afaik egal
Genau deshalb kommt der Anwaltsbrief, weil sie innerhalb drei Jahren nach Ausstellung der Rechnung ihren Anspruch geltend machen müssen.

boogeyman

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Zitat von userohnenamen
warum sollte 2012 verjähren? das würde nur gelten wenn die rechnung noch nicht gestellt ist, wenn sie aber bereits gestellt wurde (von dem ich ausgehe) ist das afaik egal

Verjähren nach 3 Jahren.

Zitat
Im Prinzip sind Forderungen der Kirche nur 3 Jahre lang einklagbar. Üblicher weise, klagt die Kirche auch die säumigen Mitglieder! Alle Beiträge welche jedoch mehr als 3 Jahre alt sind, müssen nicht mehr bezahlt werden.

Quelle

userohnenamen

leider kein name
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Jop sorry, hatte ich falsch im Kopf bzw war verwirrt :D
Wegen der Kirche und (sorry) der eigenen Blödheit nicht rechtzeitig auszutreten ksv Einträge, Gerichtsverfahren und Co einzutreten halte ich halt auch nicht für schlau

bigjesus

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Naja, die Einzugsermächtigung unterschreiben und dann austreten? Geht das?

Genau deshalb wollen sie ja so eine Ermächtigung haben oder sehe ich das falsch? Damit sie 2 Jahre weiterbeziehen können. Es würde mir dann nämlich billiger kommen, den vollen Betrag zu bezahlen und auszutreten.

ad userohnenamen: große Lust hab ich darauf nicht, glaub mir, das war mal nur in den Raum gestellt :)

wacht

pewpew
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Damit das Geld bei dir knapp (Hausbau? Kind? wwi...) hast argumentiert damits billiger wird? Hast nachgerechnet ob die Betraege ueberhaupt richtig berechnet sind anhand deines Einkommens?
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