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Lohnsteuer, so wirds richtig gemacht

HaBa 18.02.2013 - 12:03 1640 8
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HaBa

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https://www.bmf.gv.at/steuern/tipps...11749.htm?q=L1i

"Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug" ;)

böhmi

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Steht da tatsächlich drin, wie man "Schmiergelder" (Zitat) korrekt versteuert?

HaBa

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Also ich verstehe das schon so :D

Zitat
Wann füllen Sie das Formular L 1i aus, obwohl Sie nur inländische Einkünfte beziehen?

Sie haben nichtselbständige Einkünfte von dritter Seite erhalten, die nicht dem Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber unterliegen. Dazu zählen beispielsweise:

Bestimmte Provisionen (auch Schmiergelder) von dritter Seite.
Die Einlösung von Bonusmeilen für private Zwecke, die im Rahmen von beruflichen Dienstreisen erworben wurden.
Pauschale Reisekostenersätze, die von internationalen Organisationen (zB Institutionen der Europäischen Union) direkt an die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt werden.

Diese Einkünfte (=Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten) aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug geben Sie bitte im Formular L 1i in der Kennzahl 359 bekannt. Sofern die nichtselbständigen Einkünfte von dritter Seite, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, im Kalenderjahr 730 € nicht überschreiten, bleiben diese steuerfrei.

Haben Sie durch berufliche Reisen Bonusmeilen erworben und diesen Vorteil für private Zwecke verwendet, ist dieser Vorteil für das Jahr, in dem die Bonusmeilen eingelöst wurden, im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung zu erklären.
Beispiel:

Haben Sie im Jahr 2011 die beruflich gesammelten Bonusmeilen für einen privaten Flug eingelöst, sind die ersparten Flugkosten (Vorteil) in der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2011 im Formular L 1i (Kennzahl 359) bekannt zu geben.

TOM

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haha, wtf

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http://kurier.at/wirtschaft/finanze...enger/3.273.222

die frage ist eher ob die daten dann nicht gleich ans innenministerium weiterwandern :D

Elbart

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Alles supersauber im FinMin. :D

@lbert

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Find ich toll! Aber dieses recht muss auch für Alle gelten! Deshalb bin ich für die Ausarbeitung von Steuerformulare für Bankraub und schweren gewerblichen Betrug!

...gibts ja nicht...

RIDDLER

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Zitat von @lbert
Find ich toll! Aber dieses recht muss auch für Alle gelten! Deshalb bin ich für die Ausarbeitung von Steuerformulare für Bankraub und schweren gewerblichen Betrug!

...gibts ja nicht...

wenn man unser steuerrecht ganz genau nimmt, dann musst du einen bankraub und auch gewerblichen betrug versteuern. (zumindest lt. dem was mir in meinem studium gelehrt wurde :p)

Anon337

done
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das beste beispiel in bezug auf steuern aus illegalen tätigkeiten war wohl Al Capone, den sie auch "nur" so drangekriegt haben. mord, körperverletzung, illegales brennen (von schnaps ;)) und was sonst noch dabei war, konnte afair nicht nachgewiesen werden, der steuerbetrug hingegen schon.
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