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AdRy
Auferstanden
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was hat das mit "über dem gesetz" zu tun? wenn sie sich weigern gibts immer noch konsequenzen.
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smashIt
master of disaster
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so sehr mir der orf am arsch geht, finde ich schon das er sich hier richtig verhält
die geheimhaltung vom recherchematerial muss gesichert sein um auch regierungskritisches zeug veröffentlichen zu können
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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die geheimhaltung vom recherchematerial muss gesichert sein um auch regierungskritisches zeug veröffentlichen zu können Entweder bin ich der Diskussion geistig nicht gewachsen, oder der Satz ergibt irgendwie keinen Sinn Ich selbst tendiere eh zu ersterem, dennoch wollt ich mal "nachfragen"
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d3cod3
Legend...
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steht ja eh dort dass sie die beugemaßnahmen bis zur änderung in kauf nehmen. abgesehen davon find ich die entscheidung schon richtig so. nur weil würschtel wie der strache da laut schreiend versucht haben in die medien zu kommen (und damit eingefahren sind) braucht man nicht die pressefreiheit verbiegen.
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EG
thinking with portals
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Würd auch sagen es liegt an Ersterem! Na Schme bei Seite...der ORF hat schon recht.
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x37
xxx-xxxxxxx
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Ich finde auch die Medien (vor allem Quasimonopolisten wie der ORF) müssen sich auch der öffentlichen Kontrolle stellen. Und das geht kaum wenn man das "Beweismaterial" geheim halten kann.
Hier geht ja nicht um den Schutz von "Informanten" sonder nur um den Schutz der Redakteure. Und diese haben gerade im ORF in Österreich sehr viel macht die nicht unüberprüfbar sein kann. Aber wie gesagt man kann da anderer Meinung sein und für die ZUKUNFT das Gesetz ändern.
@beugemaßnahmen: das sind dann vermutlich Geldstrafen die die Allgemeinheit zahlt... juhu
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flying_teapot
Undiskutant
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der nächste "Schauplatz" wird im Häfn sein... Titel : Beugehaft ftp.
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Longbow
Here to stay
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die frechheit hierbei ist nicht, dass sich der orf weigert sondern die entscheidung des OLG welche dem orf mit der doku unterstellt rechtsradikales gedankengut zu verbreiten lt. verbotsgesetz!! Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zitiert "ergänzend" und ohne Widerspruch Begründungen der Staatsanwaltschaft: Weil der gefilmte Skin mit den rechten Aussagen seine Gesinnung öffentlich dokumentieren wollte, würden die Videos für "Am Schauplatz" zu "tatbildlichem Propagandamaterial" im Sinne des Verbotsgesetzes, also "der Einziehung unterliegende Verbrechensprodukte".
Aufnahme macht Verbrecher
"Das Verbrechen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz wäre bereits mit Abschluss der Bild- und Tonaufnahmen des ,Hitlergrußes' beziehungsweise einzelner Schlagworte unter Mitwirkung des Erstbeschuldigten vollendet." Dieser Erstbeschuldigte ist der ORF-Redakteur, Paragraf 3 des Verbotsgesetzes widmet sich der Wiederbetätigung, auf Absatz g stehen zehn Jahre Haft, in besonders schweren Fällen 20. http://derstandard.at/1285199120929...pagandamaterialin ebensee werden die armen lausbuben für das attackieren einer reisegruppe inkl. wiederbetätigung wieder "eine ermahnung" bekommen - aber wenn hier fpö granden flott hintenrum einen schauprozess für medienaufmerksamkeit inszenieren pocht jeder vollkoffer hier wieder auf "den rechtsstaat"
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@longbow Ja das OLG liegt möglicherweise falsch, kann sein. (ich kann das ja nicht beurteilen) Aber das zu beurteilen ist nicht Aufgabe des ORFs. Dieser hat sich im Rechtsstaat daran zu halten.
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Longbow
Here to stay
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@longbow Ja das OLG liegt möglicherweise falsch, kann sein. (ich kann das ja nicht beurteilen) Aber das zu beurteilen ist nicht Aufgabe des ORFs. Dieser hat sich im Rechtsstaat daran zu halten. ich hab angst vor dir, ehrlich
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master blue
Mr. Anderson
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hauptsache der strache kriegt endlich einmal ein gerichtsverfahren mit (hoffentlich) schuldspruch an den hals. immunität ist ja schonmal aufgehoben.
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EG
thinking with portals
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ich hab angst vor dir, ehrlich Angst weniger als vielmehr bodenlose Verwunderung...schon strange wie hörig manche Menschen der Obrigkeit sind...und so blind!? O.o @master: full ack! Hoffentlich wirds kein neuer "Es gilt die Unschuldsvermutung" Grasser.
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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"die beste Staatsanwaltschaft Österreichs"(Mafiaparagraph gegen Tierschützer und elendig langer U-Haft) hat sich wiedermal ausgezeichnet, der Orf verhält sich imo korrekt und sogar ohne sich selbst zu heroisieren obwohl dem Redakteur wegen Wiederbetätigung eine jahrelange Haftstrafe droht(für mich ist das ein Grund die Bananenrepublik auszurufen, aber sicher nicht der Umstand, dass die Presse sich wehrt!)
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@wondermike WENN er sie angestachelt hat dann hätte er ein strafe auch verdient.
@evilgohan und longbow Ich vertrau einem Richter mehr als einem Herrn Wrabetz und dem Schauplatz Redakteur (sorry name ist mir grad entfallen). ist das schlimm?
Der Orf hat in Österreich eine Macht von der die meisten Landeshauptleute noch träumen. So muss man meiner Meinung nach vor allem dem genau auf die Finger schauen.
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