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Rechtslage Medien & Internet (Gesetz zum 1.10.)

Dune- 13.10.2015 - 19:12 10747 67 Thread rating
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Dune

Here to stay
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Hallo,

wie ein paar vielleicht mitkriegt haben, seit 1.10. haben wir ein neues Gesetz was Internet und Medien betrifft. Angeblich sind einige Punkte bzgl. Downloads klarer formuliert. Was Streamen betrifft, weiß ich nichts.

Hat jemand vielleicht mehr Einblicke oder sich schon damit auseinandergesetzt?
Bearbeitet von Dune am 13.10.2015, 20:54

wacht

pewpew
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Ja. Meine laienhafte Auslegung und Recherche zu der Sache:

Wenn du von irgendwoher irgendwelche Werke kopierst/nutzt sind dafuer eigentlich Gebuehren an den Rechteinhabe zu leisten. In Oesterreich gibt es aber eine 'Privatkopieausnahme' die es dir erlaubt fuer private Zwecke das ganze ohne gebuehrenpflicht zu tun. Die besteht auch weiterhin.

Was sich relevantes geaendert hat ist unter Anderem Urheberrechtsgesetz P42Abs5 der festlegt was eine Privatkopie ist. Bisher wurde da ueberhaupt nicht auf die Legalitaet der urspruenglichen Quelle von der kopiert wird eingegangen was die Rechtsmeinung/Grauzone geschaffen hat der klassische illegale Download als Privatkopie zaehlt (nicht ausjudiziert, aber scheinbar hats soweit gehalten das es keiner probiert hat). Darum auch das ganze Download='legal' Upload=illegal bei uns. Sobald mans uploaded ist es eben nicht mehr wirklich als Privatkopie zu argumentieren.

Seit 1.10. ist nun festgeschrieben das die (urspruengliche) Quelle einer Privatkopie ebenfalls legal sein muss, dadurch gilt diese Privatkopieausnahme eben nicht mehr fuer das ganze Zeug und damit ist die Grauzone jetzt ganz einfach schwarz.
Ich bilde mir ein gelesen zu haben das auch auf Streaming eingegangen wird und das speziell auch als illegal eingestuft wurde ueber die 'partieller/temporaerer Download ist auch Download'. Dazu hab ich aber nix gefunden und auch nicht gesucht, betrifft mich nicht weil ich damit nix anfangen kann.

BT wird wohl nun ein heisses Pflaster werden, denn da kann man deiner IP direkt nachweisen wenn du was runtergeladen hast und ich kann mir durchaus vorstellen das sowas reicht um dem gerichtlich nachzugehn bzw. die ISPs zur Datenherausgabe zu bewegen - dann wirds halt eine Abmahnwelle geben so wie in DE damals..
Alle anderen, Downloadmethoden sind imo nicht wirklich gefaehrdet - immerhin wird wohl kaum ein ISP noch ein DirectHoster/Usenet/etc-Betreiber von sich aus die Daten hergeben wer/was/wann runtergladen hat.

Fuer mich selbst war die Konsquenz trotzdem das ichs mit 30.9. beendet hab, auch wenn die Chancen das ich jemals Konsequenzen davon hab wohl eher sehr gering sind.
Hab sowieso mehrere 100 Serien bei denen ich nicht zum schauen komm, da isses auch egal ob die jetzt brandneu sind ;)

Dune

Here to stay
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Besten Dank für die Infos! Gibt es ein paar Schlagwörter, wo ich vielleicht mehr zu dem Thema finde?

Dass die eine originale Primärquelle vorhanden sein muss, halte ich auch für einen ziemlichen Graubereich. Man kann sich ja in der Zwischenzeit jedes xbeliebige Ding kaufen und behaupten man hätte es schon gehabt.

Für mich klingt das so, als ob BT und Streamen gefährlicher wäre. Aber andererseits Filehoster nach wie vor safe sind.

AdRy

Auferstanden
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Zitat
Die Interpretation des Gesetzestextes lässt unter Experten einigen Spielraum offen. Aus dem Justizministerium heißt es in einer Stellungnahme: "Der Download ist von der Strafbestimmung nicht umfasst, es steht jedoch dem Künstler/Rechteinhaber frei, seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen." "Alles falsch", sagt Werner Müller, Jurist und Geschäftsführer vom Verein für Anti-Piraterie. Der Download aus illegalen Quellen sei immer schon illegal gewesen, allerdings nicht strafrechtlich relevant, da man die Nutzer hinter den IP-Adressen in Österreich nicht ausforschen darf.

Imho halb so wild. Glaube kaum, dass jetzt massenhaft Serienjunkies verfolgt werden.

wacht

pewpew
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Naja, strafrechtlich gegen den Download vorgehen waere auch etwas uebertrieben, davor hat ja wohl hoffentlich kein reiner Konsument Angst. Zivilrechtlich mit der Contentmafia streiten is aber auch kein Spass...

Natuerlich, im Endeffekt muss man schon sehr Pech haben - Fakt ist aber das die Privatkopieausnahme auf die wir Oesterreicher uns seit jeher rausreden jetzt einfach nicht mehr zieht. Es ist schlicht laut Definition keine Privatkopie mehr wenn ich mir heute den aktuellen Kinofilm ausm Internet saug. Und das der dort nicht bsonders sauber gelandet sein kann ist imo zumutbar zu Wissen, speziell fuer alle die sich hier rumtreiben ;)

Bundesgesetzblatt

Hokum

Techmarine
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Die Frage ist, ob sie jetzt IP-Adressen ausforschen dürfen?

wacht

pewpew
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Noch afaik nicht, zumindest nicht durch diese Novelle - es ist ja nix strafrechtliches, bzw hat sich ja nur das Urheberrechtsgesetz gaendert und nicht das Datenschutzgesetz oder so..

Bzw. auch obs es irgendwie anders koennen oder obs reicht wenns von irgendeinem Hoster durch irgendwelche Leaks oder sonst irgendwie Daten bekommen die sie dann mit Echtnamen/wwi verknuepfn koennen (und das is wohl kaum ein Problem bei 95% der Leute) und dann halt mal auf gut Glueck a paar Million Abmahnungen raushauen... geht man dann mitm Wissen das man daheim einen Haufen Serien/Filme am Rechner hat mit denen streiten?

Dune

Here to stay
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Zitat von wacht
NNatuerlich, im Endeffekt muss man schon sehr Pech haben - Fakt ist aber das die Privatkopieausnahme auf die wir Oesterreicher uns seit jeher rausreden jetzt einfach nicht mehr zieht

Naja das stimmt vielleicht bei aktuellen Kinofilmen, aber die Argumentation ist ja schon viel schwieriger mit PC Spielen. Mag sein dass ich das niav sehe, aber ich stell mir da die Beweislage seeehr schwierig vor. Oder bei allen anderen Produkten die man 1:1 ausm Saturn tragen kann.

blood

darkly dreaming
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Zitat von Hokum
Die Frage ist, ob sie jetzt IP-Adressen ausforschen dürfen?

könnte bald der fall sein: TPP will force ISPs to hand over copyright infringers’ identities
Bearbeitet von blood am 13.10.2015, 23:18

AdRy

Auferstanden
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Zitat von blood
könnte bald der fall sein: TPP will force ISPs to hand over copyright infringers’ identities

Zitat
The TPP, which reached agreement last week after talks had stalled for years over digital rights and other issues, will regulate trade between Australia, the United States, New Zealand, Canada, Singapore, Vietnam, Malaysia, Japan, Mexico, Peru, Brunei, and Chile.

Betrifft uns (noch) nicht!

Master99

verträumter realist
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ob so ein freihandelsabkommen direkt die landesspezifische datenschutzbestimmungen übertrumpft? glaub ich nicht... zumindest nicht ohne weitere gesetzesänderungen in den jeweiligen eu-staaten.

abgesehen davon hat sich eigentlich nicht viel geändert in österreich, download ansich bleibt wegen datenschutzbestimmungen nach wie vor ohne konsequenzen - wenn die staatsanwaltschaft die ip nicht ausforschen darf, darfs ein privates unternehmen / rechteinhaber erst recht nicht.

streaming kann imho gleichgesetzt werden... wurde aber im gesetz nichtmal beachtet - gesetzgebung ist ja immer hinten und hat das dezent verschlafen...

upload oder bittorrent gefährlich, aber das war es bisher schon weil man eben aktiv etwas der breiten öffentlichkeit zur verfügung stellt.

der zusatz zum thema privatkopie bzgl. legaler quelle machts rechtlich halt eindeutiger eine gegebene sachlage zu definieren, aber im endeffekt ohne großartige praxisrelevante folgen... zumindest nicht wenns jetzt um die erstmalige klageschrift geht.

wacht

pewpew
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Wie gesagt, nur weil die contentmafia nicht deine IP/Echtnamen vom ISP oder sonst einem Betreiber kriegen muss heist das nicht dass sies nicht woanders herbekommen, leaks oder einfach indem sies irgendwem abkaufen oder weils irgendwo irgendeinen zwielichtigen 'Usenet'betreiber raiden...

Was ein privates Unternehmen kann/tut und was es darf sind ab einer gewissen Groesse nunmal 2 verschiedene Dinge. Ob man sich dann auf einen Rechtsstreit einlaesst wo man selbst weis das man faktisch schuldig ist aber eben wegen der Technicality rauskommen sollte? Hilft einem nachher wenig wenn der Riesenkonzern mit einem Grinser die paar Mio Strafe fuer Datenschutzvergehn ablegt wenn er dafuer die boesenboesen Piraten a bisserl einschuechtert..

Bogus

C64 Generation
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Resume?
Was könnte man weiter im "Graubereich" nutzen, und was sollte man bleiben lassen?

(Im Bekanntenkreis fragen mich zur Zeit alle möglichen Leute, weil ich sie vor ein paar Wochen auf das neue Gesetz hingewiesen habe. Und diese fragen nun natürlich weiter, wie's nun aussieht.)

p1perAT

-
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Zählt das dann überhaupt was, wenn IP/Download-Traffic von dubiosen nicht offizielen Quellen verwendet werden um Abmahnungen zu verschicken oder zu klagen (war das nicht unter anderem ein Problem, warum damals bei den ganzen Rtube-Abmahnungen die Sache gedropt wurde)?

imho würde ich es momentan so sehen wie es Master99 angeführt hat. Download ist nach wie vor schwammig bzw. Graubereich solange IP/User/Traffic-Daten von off. Stellen (ISP) nicht herausgegeben werden dürfen.

wacht

pewpew
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Es gibt einfach keinen Graubereich mehr*. Sogar die Argumentation ueber die Privatkopieausnahme war laut Urteil eigentlich eine Minderheitsmeinung, es hat nur scheinbar gereicht das es keiner durchgezogen hat dagegen vorzugehn, ausser dem EuGH der das schon laenger geklaert hat, jedoch stand da scheinbar nationales Recht drueber. Jetzt isses auch national eindeutig geregelt das diese Ausrede nicht mehr gilt.

Rtube gings imo auch darum das es da wirklich schwer feststellbar ist welche Pornstreamer jetzt legal sind und welche nicht? Sehn ja im Endeffekt alle gleich aus. Aber das hab ich damals nicht wirklich verfolgt/mitbekommen. Das man ernsthaft glauben und damit argumentieren kann das es den neuesten Kinofilm/AAA-Game/etc. fuer gratis gibt auf irgendwelchen schwindligen Drittseiten kann ich mir irgendwie schwer vorstellen. Speziell nicht wenn man nicht nur auf DAUkino.to unterwegs ist sondern auch Usenet, JDownloader, etc. nutzt was ja doch ein gewisses Minimum an Internetfaehigkeiten zur Konfiguration braucht.

Koennen ist nachwievor nicht duerfen - eigentlich duerftns auch net DMCA Takedown Requests in dieser automatisierten Masse raushauen, aber gemacht wirds trotzdem - welcher Hoster will denn im Endeffekt dann streiten gehn ob der Request jetzt technically gerechtfertigt ist wenn er genau weis das hinter dem .torrent/.nzb/link faktisch wirklich etwas steckt das so einen Request rechtfertigt?


// * Es ist momentan schwer bis garnicht nachzuverfolgen mit rechtlich sauberen Mitteln, aber das macht es um keinen Strich legaler.
Bearbeitet von wacht am 14.10.2015, 09:20
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