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Rechtslage Medien & Internet (Gesetz zum 1.10.)

Dune- 13.10.2015 - 19:12 10755 67 Thread rating
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p1perAT

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Zitat von wacht
// * Es ist momentan schwer bis garnicht nachzuverfolgen mit rechtlich sauberen Mitteln, aber das macht es um keinen Strich legaler.

Legal war es vorher ja auch nicht. Niemand hätte wirklich zu seinen Gunsten argumentieren können, dass er dachte Kinofilm-XY, BluRay-Rip oder Serie sei legal zum Download im Netz egal ob DAU oder nicht, wenn es tatsächlich mal zu einer Anklage/Abmahnung wg. Download gekommen wäre. ;) Man hat es halt bisher bei uns nicht getan, weil man nicht an nachweisbare Daten zu dem Thema gekommen ist mit denen man jemanden belangen könnte und das ist ja nach wie vor der Fall (außer ich hab jetzt was falsch verstanden) somit bleibt im Punkto "Download" für den User alles unverändert - meiner Ansicht nach zumindest?

Weiters ist es denke vor Gericht wesentlich einfacher zu argumentieren "Hey, der hat XY hochgeladen/verbreitet, das darf der nicht > Abmahnen!" als wenn man sagt UserX hat sich Serie-XY geleeched. Gibt es denn in Deutschland überhaupt Fälle in denen User nur rein wegen dem Download abgemahnt wurden? Upload ja aber Download?

blood

darkly dreaming
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Zitat von Bogus
Resume?
Was könnte man weiter im "Graubereich" nutzen, und was sollte man bleiben lassen?

(Im Bekanntenkreis fragen mich zur Zeit alle möglichen Leute, weil ich sie vor ein paar Wochen auf das neue Gesetz hingewiesen habe. Und diese fragen nun natürlich weiter, wie's nun aussieht.)

bleiben lassen: torrent
grau: sharehoster und usenet

Bogus

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nachtrag: in welcher relation steht p2p like emule/edonkey? ist das mit torrent gleich zu setzen?

blood

darkly dreaming
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is das selbe prinzip wie torrent, ja,
files sharen aka zum download anbieten = keine gute idee.

Dune

Here to stay
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Und wie hoch können solche Strafen/Abmahnung ausfallen, ist da was definiert?

MjrSEIDL

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die sache bei den abmahnungen ist... die unterliegen quasi der marktwirtschaft... müssen praktisch so viel verlangen dass die leute gerade nicht vor gericht gehen.

abmahnungen sind praktisch eine art rechtsfreier raum... weil die dir ja quasi drohen: wenn du nicht zahlst gehen wir rechtlich gegen dich vor

wacht

pewpew
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Zitat von p1perAT
Legal war es vorher ja auch nicht. Niemand hätte wirklich zu seinen Gunsten argumentieren können, dass er dachte Kinofilm-XY, BluRay-Rip oder Serie sei legal zum Download im Netz egal ob DAU oder nicht, wenn es tatsächlich mal zu einer Anklage/Abmahnung wg. Download gekommen wäre. ;) Man hat es halt bisher bei uns nicht getan, weil man nicht an nachweisbare Daten zu dem Thema gekommen ist mit denen man jemanden belangen könnte und das ist ja nach wie vor der Fall (außer ich hab jetzt was falsch verstanden) somit bleibt im Punkto "Download" für den User alles unverändert - meiner Ansicht nach zumindest?

Weiters ist es denke vor Gericht wesentlich einfacher zu argumentieren "Hey, der hat XY hochgeladen/verbreitet, das darf der nicht > Abmahnen!" als wenn man sagt UserX hat sich Serie-XY geleeched. Gibt es denn in Deutschland überhaupt Fälle in denen User nur rein wegen dem Download abgemahnt wurden? Upload ja aber Download?

Nein eben genau nicht. Vorher war der Download 'wahrscheinlich' (=Minderheitenmeinung) als Privatkopie definiert, damit haette die Privatkopieausnahme gegolten und damit waers legal. Eben weil es national nicht definiert war das die Quelle einer Privatkopie legal sein muss im Gegensatz zur freien Werknutzung und allen anderen Nutzungsformen.
Der EuGH hat das geregelt vor 1-2? Jahren. Wir sind damit jetzt nachgezogen und damit gilt die Grauzone/Minderheitsmeinung 'legal weil Privatkopie' einfach nicht mehr weil es per Definition keine Privatkopie ist wenn es von nicht legaler Quelle kommt.

Deswegen sagen alle VAPler ganze Zeit es war immer illegal, die argumentieren damit das es natuerlich einer legalen Quelle Bedarf auch wenns nicht extra erwaehnt ist. Die anderen argumentieren es wird ueberall festgelegt das die Quelle legal sein muss nur bei der Privatkopie eben nicht und damit isses so gesehn egal. Jetzt stehts explizit drin und damit is die Sache eindeutig und aus Grau wird Schwarz.

// An die Daten kommens legal nachwievor net. Das haelt aber keine Contentmafia davon ab einfach just4fun Abmahnungen zu verschicken denn damit habens wahrscheinlich eine ziemlich gute Trefferquote. Und wenns nur bei rapidshare/etc ausprobieren welche Gmail/gmx/... schon registriert sind und dann diese ueber ihre eigenen/zugekaufte Datensaetze mit Echtnamen abgleichen und dann dem mal eine Abmahnforderung von 500eu schicken. Ziehst du jetzt wo du weist das es faktisch und juristisch illegal is vor Gericht und riskierst dort die Kosten fuer Anwalt/Verfahren/... weil du hoffst aufgrund der Technicality zu gewinnen? Oder zahlst die 500eu?
Bearbeitet von wacht am 14.10.2015, 11:45

AdRy

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Müsste dann nicht auch erst bewiesen werden, dass die quelle nicht legal war/ist? Es gilt doch unschuldsvermutung. d.h. man müsste bei einem torrent mindestens einen peer von dem man runtergeladen hat ausfindig machen und beweisen, dass der nicht von einer original quelle geshared hat. Bei einem (Straf)Prozess kann man ja nicht einfach Dinge annehemen auf gut Glück "wird schon illegal gewesen sein" :confused:
Alles viel zu kompliziert. Defakto ist torrent damit Strafrechtlich irrelevant und für zivilrechtliche "Abmanhnungen" aka Erpressung geben ISP keine Benutzerdaten raus.
Weiters ist doch immer wieder die Rede davon, dass eine IP keinen Aufschluss auf den Benutzer gibt. Noch mal extra Aufwand.. Das tut sich keiner an wegen ein paar Serien.

IMHO so lang man nicht Terrabyteweise neuerste Filme und Music seedet ("Gewerbsmäßig"), ist man relativ sicher.
Bearbeitet von AdRy am 14.10.2015, 11:38

p1perAT

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Ah, ok - jetzt blick ich durch. :)

Wobei halt "nicht legale Quelle" auch immernoch sehr schwammig mMn ist. Bei Kinofilmen im Netz ist es klar, dass man hier jede Seite/Quelle als illegal sehen muss aber z.B. bei Filmen (die es bereits auf DVD/BD gibt bzw. im TV ausgestrahlt wurden) oder Serienportalen ist es denk ich nicht mehr so klar und sofort erkennbar. Vor allem wenn ich Serien hernehme und die Folgen ohnehin bereits im TV ausgestrahlt wurden. Die Formulierung lässt halt doch noch gewissen Spielraum in einigen Bereichen den man zugunsten des "Graubereichs" auslegen könnte.

Oder kann man davon ausgehen, dass durch den Zusatz "illegale Quelle" jetzt ohnehin alles was nicht von off. Firmen, PayTV und ähnlichen autom. als illegal abgestempelt wird.
Bearbeitet von p1perAT am 14.10.2015, 11:46

wacht

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Wie das zu ueberpruefen ist steht nicht in diesem Gesetz. IIRC und soweit ichs versteh auch nicht wer die Sorgfalts/Beweispflicht hat.

Ob TV oder nicht ist egal, du hast zwar das Recht es aufzunehmen weil du ja annehmen kannst das der ORF eine legale Ausstrahlung macht = Privatkopie. Verbreiten darfst du die aber deswegen noch nicht und genau dieses einer breiten Masse zugaenglich machen machts zu einer illegalen Quelle.

daisho

SHODAN
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Was für eine originale Quelle? Bei Kinofilmen wirst wohl kaum irgendwo einen offiziellen Torrent finden :bash:

Serien ... selbst wenn du die selbst mit einem VCR aufnimmst und dann digitalisierst liegt das Urheberrecht immer noch bei denen, du darfst die Serie nicht einfach uploaden.


Reiner Download ist genauso illegal, nur gibt es darauf noch keine (so hohen) Strafen afaik als dass ein Gericht wegen Straftatbestand tätig werden würde. Und Zivilrechtlich wird der ISP (Internetprovider) dem Urheber ein tütchen Blasen um Daten rauszugeben ...

Master99

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upload/torrent... = öffentlich zugänglich machen.

das war auch nach alter gesetzgebung bei einer privatkopie illegal, egal was die quelle der kopie war.

wen der genaue gesetzestext interessiert: §42 des urheberrechts-gesetzes:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=10001848

von dem her ist die änderung bzw. privatkopie irrelevant in diesem bereich... aber prinzipiell interessant für den download-bereich.

da ist jetzt die frage ob solche 'geklauten' oder spekulativen nutzungsdaten wirklich stand halten würden vor gericht. immerhin werden da nichteinmal videos als beweise zugelassen.

kann mir nicht vorstellen das somit "ja aber angeklagte X hat ja einen account bei rapidshare" wirklich _irgendeine_ beweislast hätte.

klar, klagen auf verdacht kann man natürlich trotzdem und hoffen das die leute aus angst zahlen... aber da könnt man genauso fast jeden homepagebetreiber verklagen weil sein impressum unvollständig ist.
Bearbeitet von Master99 am 14.10.2015, 14:39

Dune

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Was sind gängige Summen für Abmahnungen?

Master99

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bei der redtube-abmahnungswelle warens afaik 250 euro.

kann aber gerne auch das doppelte sein.

das ist praktisch schweigegeld für den anwalt.... wenns wirklich zu einer gerichtsverurteilung kommt würd ich mind. das 20x fache rechnen.

wacht

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Beweise sind im Endeffekt wie du sagst bei so einem 'Schweigegeld' ja nebensaechlich... ist ja nicht mehr als ein 'Gib uns Geld, sonst ...' auf Briefpapier eines Anwaltsbueros. Mittlerweile ist aber der grundsaetzliche Tatbestand eben als illegal anerkannt, obs jetzt nachweisbar is steht woanders.
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