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Schwerer Schlag für die GIS

HaBa 20.11.2008 - 14:19 11226 103 Thread rating
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HaBa

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http://www.kurier.at/kultur/269910.php

Zitat
Laut Höchstgericht reicht es für die Pflicht zur Entrichtung des ORF-Programmentgelts nicht, so Wie bisher, dass ein TV-Konsument eine "Rundfunkempfangseinrichtung" betreibt.
Sie muss auch technisch (!) in der Lage sein, den ORF zu empfangen.
Der VwGH spricht ausdrücklich von einer "Austauschbeziehung zwischen dem Empfang der ORFProgramme und dem dafür zu leistenden Entgelt".

Hornet331

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uhhhh endlich. :)
edit: wobei, ist da jetzt nicht sowieso so eine art "fernseh steuer" angedacht?
Bearbeitet von Hornet331 am 20.11.2008, 14:27

daisho

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BAM, jawoll.
Allerdings: ORF-Programmentgelt != GIS oder? Das Entgelt für den ORF ist ja nur ein (/Edit: oder nicht/ geringer) Teil der GIS-Gebühr afaik. Also komplett wird sie nicht wegfallen vermute ich.
/Edit: Doch nicht so klein der Anteil. Wenn die echt komplett wegfällt ... *im Kreis tanz*

Cobase

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Endlich hat der Hausverstand gesiegt!

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Es gibt doch noch Intelligenz! :eek:

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großartig...leider bringts mir nix, da wir zwei ECHTE fernseher haben :D hehe

daisho

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http://derstandard.at/?url=/?id=1227102635060

Ich hoffe ja wirklich nicht das sie deswegen dann ein generelles Programmentgelt einführen.

Skobold

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Bin mal gespannt, wie lange die Koksnasen brauchen, um die Gebühren in den Verfassungsrang zu heben (Österreichische Lösung)

Andernfalls geht die Smartcard per EMS retour an den Staatsfunk. 15 Euro/Monat sind mir die paar brauchbaren Sendungen zwischen den Dancing Stars, Starmania und den Sportexzessen einfach nicht wert.
Wirklich traurig ist ja nur, das selbst die politische Berichterstattung der privaten Sender weniger "verfärbt" ist als im Öffentlich-rechtlichen.

Die 15 Ören sind dann in einem Abo für ein paar BBC Spartenkanälen besser investiert.

daisho

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Zitat von Skobold
Bin mal gespannt, wie lange die Koksnasen brauchen, um die Gebühren in den Verfassungsrang zu heben (Österreichische Lösung)
Sind sie das nicht schon? :D (Keine Lust jetzt nachzusehen)

Skobold

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Zitat von daisho
Sind sie das nicht schon? :D (Keine Lust jetzt nachzusehen)

Ohne jetzt selbst nachgesehen zu haben:

Irgendwas in den Verfassungsrang zu heben, ist ja eine großkoalitionäre Unsitte in Österreich, um irgendeinen Blödsinn unangreifbar für den OGH und den VGH zu machen.

Wenn sich der OGH mit dem Thema befasst, kann zumindest das Programmentgelt noch nicht im Verfassungsrang sein.

Longbow

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Zitat von Skobold
Ohne jetzt selbst nachgesehen zu haben:

Irgendwas in den Verfassungsrang zu heben, ist ja eine großkoalitionäre Unsitte in Österreich, um irgendeinen Blödsinn unangreifbar für den OGH und den VGH zu machen.

Wenn sich der OGH mit dem Thema befasst, kann zumindest das Programmentgelt noch nicht im Verfassungsrang sein.
sollten wir beim thema "programmentgelt" dann nicht schadenersatzforderungen gegen den orf anmelden wegen seelischer grausamkeit?

maniacnew

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Warum liest man nur auf ORF.at nicht zu dem Thema ? :D

Neo-=IuE=-

Here to stay
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und auf http://www.orf-gis.at

was is schreib ma jeder eine e-mail an die gis, dass wir auch das orf-programmentgelt nicht zahlen wollen und den vfgh beschluss als attachement?
die freuen sich sicher ;)

HaBa

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Wäre noch interessant wie weit in die man in die Vergangenheit zurückfordern kann ...

t3mp

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In der Regel garnicht.
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