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volljährigkeit

clarence 19.08.2003 - 10:45 1461 12
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clarence

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moin
OT hat zu, und irgendwie ises ja doch politik-related.. fast zumindest.

is man jetzt ab 18 oder ab 19 volljährig?
und wo liegt der unterschied zwischen volljährig- und großjährigkeit?

sanfte grüße
clarence

Red

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mit 18 bist du Volljährig
Rest such ich gach! mom

Zitat
Was heißt volljährig?

Volljährig ist, wer sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Ab diesem Zeitpunkt finden die Jugendschutzgesetze keine Anwendung mehr.
Quelle: http://www.help.gv.at/38/Seite.380000-15764.html

Großjährig dürfte es nichtmehr geben gabs aber vor paar jahren noch. Hab bis jetzt noch nichts darüber gefunden!
Bearbeitet von Red am 19.08.2003, 10:50

Domo-Kun

im Weihnachtsstress
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Volljährig:18
Großjährig:19

Unterschied:kA,vielleicht das ma mit 19 es Bundesheer oder n Zivi scho hat(normalerweise)

Spikx

My Little Pwny
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18
was is Großjährigkeit?

-=rEd~aLErT=-

wer bremst verliert...
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ich dachte großjährig gibts ned mehr?

SonGohan

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Wie schon gesagt wurde ab 18 Volljährig, is je nachdem wie mans nimmt noch net lange so. Großjährig gibts imho net mehr.

-=rEd~aLErT=-

wer bremst verliert...
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großjährig war man früher erst ab 21...
aber ich glaub auch das es das nicht mehr gibt

-fenix-

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afaik gibt es aber noch einen unterschied zwischen 18 und 19

ab 18 bist volljährig und ab 19 vollvertragstauglich oder sowas
weiß auch ned genau

SonGohan

Little Overclocker
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Zitat von -fenix-
afaik gibt es aber noch einen unterschied zwischen 18 und 19

ab 18 bist volljährig und ab 19 vollvertragstauglich oder sowas
weiß auch ned genau
Jo da könnt was dran sein. Mal schaun vielleicht find ich da was.

SonGohan

Little Overclocker
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So ich hab jetzt auch mal etwas gegoogelt
Wenns wer wissen will Infos gibts da, da, und da
Irgendwo sollte auch noch stehen das du nun mit 18 voll erwärbsfähig bist und damit auch ein Unternehmen gründen kannst. Siehe hier Außerdem is im zweiten post auch was verlinkt.

Achja da bin ich auf noch was lustiges gestoßen :D

//edit: das verlinken klappt nie beim ersten mal...
//edit: Tippfehler
Bearbeitet von SonGohan am 20.08.2003, 09:29

FreakyDrOC

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neinneinnein
früher:
mit 16 bedingt geschäftsfähig
mit 18 großjährig (für führerschein & co)
mit 19 volljährig und für alles voll haftbar

heute:
mit 16 bedingt geschäftsfähig
mit 18 volljährig und voll haftbar

ccr


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Zitat von FreakyDrOC
neinneinnein
früher:
mit 16 bedingt geschäftsfähig
mit 18 großjährig (für führerschein & co)
mit 19 volljährig und für alles voll haftbar

heute:
mit 16 bedingt geschäftsfähig
mit 18 volljährig und voll haftbar
Stimmt fast: bedingt geschäftsfähig ist (und war) man ab 14! (ab da ist man auch strafmündig)

FreakyDrOC

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das mit dem bedingt geschäftsfähig ist ein fließender übergang
wenn ich mich richtig erinnere hieß es "ab 12 geschäfte, die zum eigenen vorteil sind"
kann das irgendwann aus meinem wirtschaftlich-bürgerlichen-recht schulheft raussuchen, als wenn ich da jemals mitgeschrieben hätte :rolleyes:
aber egal, es ging ja sowieso um die 18-volljährigkeit
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