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Durchgangsrecht für angemieteten Garten?

D-Man 24.08.2011 - 23:49 15149 114 Thread rating
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D-Man

knows about the word
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Hallo zusammen,

kurz zur vorgeschichte:

meine freundin und ich sind zum 1 august in eine sehr schöne erdgeschoßwohnung mit garten gezogen. unsere renovierungsarbeiten haben wir anfang juli begonnen und ab und an haben sich unsere nachbarn (ein steinaltes ehepaar) über den krach und einige andere dinge beschwert.

die vormieterin (ebenfalls uralt und jetzt im heim) hat sich scheinbar sehr viel besser mit unseren jetztigen nachbarn verstanden und so war es für sie offensichtlich kein problem, dass sich herr s. regelmäßig in ihrem damaligen garten aufgehalten hat.
anfangs war es uns noch ziemlich egal, da wir beide beruftstätig sind und wir uns weiter nicht viel dabei gedacht haben. inzwischen nervt es uns jedoch gewaltig, dass er ständig durch unseren garten läuft (am ende ist im gartenzaun ein kleines törchen) um seinen rasenmäher aus dem keller zu holen oder auch wieder zurück zu bringen.

wäre es nur das einmal die woche hätten wir auch gar kein problem damit, nur leider läuft er für jedes blättchen durch unseren garten und nutzt jede gelegenheit schön rumzugaffen und bleibt sogar stehen. selbst wenn wir im wohnzimmer oder auf der terasse sitzen interessiert es ihn nicht und das ist auch schon sonntags vorgekommen. bestimmte bekannte von ihnen halten das übrigens nicht anders! keiner stellt sich vor, keiner fragt ob es uns recht ist, alle nehmen sich das recht!

als ich sie darauf angesprochen habe, hat sie sofort abgewunken und meint sie haben seit jahren schon ein durchgangsrecht. reden kann man mit der frau wirklich nicht. das problem ist einfach, dass sie die besitzer ihrer wohung und wir nur mieter sind. wir wollen hier angeblich das haus übernehmen, weil zeitgleich der vater meiner freundin ins 1.og über sie gezogen ist und vor uns war alles viel schöner! lol

anfangs ging es ihr wohl darum, dass unser hund ihren mann angeblich angesprungen hätte was absolut nicht stimmt. das ist der größte schisser den es gibt, aber bellen tut er selbstverständlich trotzdem, wenn sich jemand in seinem revier befindet. wir haben ihr angeboten, kurz vorher bescheid zu sagen damit wir die möglichkeit haben ihn wegzupacken, aber das war ihr dann schon wieder zu viel!

in einem gespräch vorletzte woche mit unserem vermieter habe ich ihm den sachverhalt geschildert und er meinte, dass das mit dem durchgangsrecht quatsch sei und das ja nicht sein könne, dass wir dermaßen in unserer privatssphäre gestört werden, so weit so gut.

nachdem sich unsere nachbarn weiterhin fröhlich in unserem garten bewegten, haben wir das törchen, welches straßenseitig den zugang zu unserem garten gewährleistet (er muss also zwei durchqueren) mit einer kette versehen. nachdem sie das gemerkt haben, gab es wieder großes geschrei und nach einem weiteren uneinsichtigen gespräch hat sie sich dann an den vermieter gewendet, welcher atm im urlaub ist.

heute haben wir einen brief von dem wohnungsbesitzer unserer wohnung bekommen, in dem wir dazu aufgefordert werden, die kette zu entfernen, da in eigentumswohnungen für ein friedliches zusammenleben "andere spielregeln" gelten.

HALLO! wir sind die friedlichsten menschen überhaupt und haben unseren nachbarn ja angeboten, dass sie uns kurz bescheid sagen möchten, aber das wollten sie ja nicht. uns wäre es wie gesagt auch sowas von egal, wenn er einmal die woche seinen rasenmäher durch unseren garten schiebt, aber nicht so und vor allem nicht am wochenden wenn wir 5-6 tage die woche mindestens 8 stunden arbeiten sind!
leider habe ich heute abend den wohnungsbesitzer nicht erreicht, aber das wird das erste sein was ich morgen früh versuche! ich habe keine ahnung was unsere nachbarn ihm erzählt aber es ist kein schönes gefühl, wenn man nach hause kommt und weiß die alte steht wieder hinter der gardine und wartet nur darauf dich gleich im treppenhaus wieder anzumeckern!

viel text, ich weiß. hat jmd erfahrung mit sowas oder ähnlichen sachverhalten?

tia

Cobase

Mr. RAM
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Vom Lebensministerium:

http://land.lebensministerium.at/ar...ew/63427/1/4997


EDIT: Allgemeine und gemeindespezifische Ruhezeiten sind von dem alten Grantler einzuhalten. Sonst einfach ein paar Mal die Polizei rufen. Irgendwann wird er schon einen Herzinfarkt bekommen.
Bearbeitet von Cobase am 25.08.2011, 00:24

master blue

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der garten ist in eurem mietvertrag inkludiert nehm ich an.
wenn sie nachweislich 30 jahre lang den "weg" benützen, haben sie sich das recht ersessen. ansonsten zaun herum und ruhe ist.

Zitat
heute haben wir einen brief von dem wohnungsbesitzer unserer wohnung bekommen, in dem wir dazu aufgefordert werden, die kette zu entfernen, da in eigentumswohnungen für ein friedliches zusammenleben "andere spielregeln" gelten.
nichts gilt hier. wenn der garten in deinem mietvertrag inkludiert ist und du in weiterer folge dafür bezahlst, hat niemand anderes darin etwas verloren (außer siehe oben).

HaBa

Legend
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Grob gesagt gilt aber dass du so oder so die Arschkarte gezogen hast => gehts rechtlich auf dass die nicht durchgehen dürfen steht halt ständig die Schmier da weil euer Hund bellt oder wwi ...

Burschi1620

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Zitat von HaBa
Grob gesagt gilt aber dass du so oder so die Arschkarte gezogen hast => gehts rechtlich auf dass die nicht durchgehen dürfen steht halt ständig die Schmier da weil euer Hund bellt oder wwi ...
würd einfach in Hund abrichten. Wenn sich der Oide eh an******t vor erm... :D

UnleashThebeast

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"SUCH den Herzkranken Pensionisten, SUCH!" "braves Hundi"

:D

plainvanilla

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was ich oben rausgelesen habe, gibts da mehrere eigentumswohungen.
alt- oder neubau? üblicherweise gibts es einen "wohnungseigentumsvertrag".
den wird dir als mieter keiner unter die nase binden.
aber, der eigentümer sollte einen haben, wenn er ihn dir nicht gibt, kannst einen befreundeten notar/anwalt fragen, ob er dir mal im grundbuch nachschaut, ob zu dieser liegenschaft einer hinterlegt ist.
warum-> üblicherweise wird, vorallem bei altbau die später parifiziert worden sind, darin genau solche dinge geregelt. sollte es so einen vetrag geben, und du kommst dran (der hausverwaltung sollte er auch vorliegen), siehst du auf einen blick ob es eine regelung für "diese eigenartige benützung" deines gartens gibt oder nicht.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/...ite.210140.html
Bearbeitet von plainvanilla am 25.08.2011, 01:21

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Nur so als Alternative wobei dann auch wieder ihr dann das Problem habts Zeit zu investieren.
Was haltest du von Tuien oder einem Sichtschutz ? Das ist natürlich von Garten/Willen/Aussicht/usw. abhängig.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ich sags euch - alle behördlichen Massnahmen wenns geht bleiben lassen. Das sind Pensionisten, die haben Zeit (viel mehr als ihr) - die machen euch das Leben zur Hölle!

Anima

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die wollen also, dass die tür nicht zugesperrt wird? eine tür, die zur straße raus geht?
also bitte, das is ja wohl dein gutes recht, deinen garten zuzusperren!

mein tipp:
einige dich mit denen, dass sie durch gehen dürfen, aber mach den durchgang sehr kompliziert! zum beispiel irgendein mechanismus am tor oder so... etwas das euch leicht fällt aber womit pensionisten überfordert sind ;)
zum beispiel ein schloss mit schlüssel UND zahlenkombination. das wird denen sicher bald zu mühsam!

davebastard

Vinyl-Sammler
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kommst du nicht aus .de ? nur weil die ganzen rechtlichen sachen da ja anders sein könnten.

DAO

Si vis pacem, para bellum
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wenn ich mir etwas miete und jemand in meinem mietgegenstand herumspaziert ruf ich die herren von 133 ...


auch schon mal überlegt in deren garten herumzuspazieren und diese menschen ebenfalls blöd anzugaffen wenn die 133er nix tun?

Cuero

Moderator
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mein beileid. ich würde ein schloss an div. tore anbringen, ein "warnung vor dem hund"-schild und bei dummen nachfragen darauf verweisen, dass der hundehalter dafür verantwortlich ist, dass sein tier im garten bleibt und das ist nicht gewährleistet, wenn dritte uneingeschränkten zugang zum garten haben. (zmd. ist das in österreich so, dass dass herrl schauen muss, dass das haustier das grundstück nicht verlässt/verlassen kann). das ist schon mal ein punkt.

aber abgesehen davon ists eigentlich nicht notwendig. dein garten. deine kohle. du bestimmst, wer durchgeht und wer nicht.

D-Man

knows about the word
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ja ich komme aus deutschland. vermute doch aber mal, dass solch grundlegende sachen hier ähnlich sind. das verlinkte vom lebensministerium klingt schon sehr plausibel, wobei ich mich nicht wundern würde, wenn bei uns wieder ganz andere regelungen gelten :p

7aph0

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der hund ist ein super argument.
wie willst "offiziell" sichergehen, dass der hund dem alten heinzi nix tut, wennst net absperrst? er kann ja wohl schwer verlangen, dass du den hund bei dir im haus einsperrst?!
aber im endeffekt sind solche nachbarschaftsgschichtn immer nur nervig.
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