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FU Servicepauschale!

smashIt 12.02.2023 - 17:20 16733 136
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BiG_WEaSeL

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Nein sind es nicht. Die Beklagten sowie die Beträge sind unterschiedlich.

11Fire01

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also wenn der mobil-anbietet verliert, zahlt der meine vollen Anwaltskosten von 850?

voyager

kühler versilberer :)
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Zitat aus einem Post von wergor
Wieviel bekommt der Strohmayer für seien Dienst?

Wenn er gewinnt, nix. von mir

Zitat aus einem Post von 11Fire01
also wenn der mobil-anbietet verliert, zahlt der meine vollen Anwaltskosten von 850?

Meines wissens wird da nach der offiziellen Anwaltstabelle abgerechnet. Aber von mir als Gewinner wollte er nix danach. Wieviel er von Magenta bekam, keine Ahnung

Philipp

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Zitat aus einem Post von nfin1te
Ich forder gerade über Anwalt/Rechtsschutz Servicepauschalen von Magenta/Drei zurück, tw. Bis 2011 rückwirkend (drei), ich halt euch gern am laufenden. Meine formlose Anfrage/Forderung haben beide natürlich mal abgelehnt, daher.

Der Anwalt Strohmayer meint jedenfalls, das wäre eine Formsache und hat 100% Erfolgschancen bei Privaten und ist gratis.

https://www.strohmayer-rechtsanwalt.at/service.html
Und einen noch kleineren Font hat er nicht gefunden? :eek:

COLOSSUS

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Frickler
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Zitat aus einem Post von Philipp
Und einen noch kleineren Font hat er nicht gefunden? :eek:

Besser https://github.com/Michaelangel007/nanofont3x4 nehmen! :D

Philipp

Here to stay
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Gut, ich habe mir das jetzt genauer angeschaut. Es hat Amatic SC, eine Schriftart für Überschriften, als eine der Standardschriftarten im Body gesetzt. Wenn diese Schriftart installiert ist, sieht die Seite dann so aus:

screenshot-from-2024-03-18-15-45-34_269813.png

Smut

takeover & ether
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Zitat aus einem Post von Dune
Sind das keine Sammelklagen, wo er X Klienten mit den gleichen Anliegen vertritt? Bin kein Jurist, aber mich wundert das, weil es ja immer genau das gleiche Anliegen ist

Sind keine Sammelklagen.
Jeder Fall wird extra eingebracht und geklagt. Das sind bisher auch keine außergerichtlichen Einigungen, da die Provider sich darauf nicht einlassen (zumindest ist mir kein anderer Fall bekannt).
Die Anwälte die es abwickeln, davon gibt es mehrere, nehmen auf die Auszahlung der Provider ca. 30-35%. Wenn man eine recht Schutz + Anwalt hat könnte man sich die 30-35% sparen. Aber da es defacto nicht mehr als um 200-300€ pro Fall geht würd ich auch eher zu diesen darauf optimieren Anwälten.
Die Rechtsschutz Versicherung kann unter Umständen ablehnen: vorallem wenn der Vertrag mit dem Provider vor dem Versicherungszeitraum begonnen und wieder beendet wurde.

voyager

kühler versilberer :)
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Zitat aus einem Post von Smut
nehmen auf die Auszahlung der Provider ca. 30-35%

Strohmayer nimmt nix vom Auszahlungsbetrag. aber ja, viele andere schon

FinalXM

Big d00d
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Wie siehts denn da mit den Rechnungen, etc. aus?
Ich weiß, dass ich solche Pauschalen bezahlt habe, aber die monatlichen Rechnungen hab ich natürlich nicht mehr.
Sind die Anbieter verpflichtet da rückwirkend welche herauszugeben?

Jedimaster

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Die Anbieter MÜSSEN die Rechnungen 7 Jahre aufheben, alleine schon vom Finanzrecht her. Ob sie diese so lange dem Endkunden zur Verfügung stellen können/wollen/müssen weiß ich allerdings leider nicht.

nfin1te

look up
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Auf die Absage von der Arag bzgl. Deckung hat der Strohmayer direkt der Arag folgendes zurück geschrieben, da er der Meinung ist, dass es gedeckt sein müsste:

"Sehr geehrte Frau Mag. XXX,

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ein Zuwarten auf den Ausgang des Verbandsverfahrens ist für den hiesigen Fall jedoch nicht geboten.

Der von Ihnen genannte Artikel 8 ARB normiert folgendes: "(...) soweit seine Interesse nicht unbillig, insbesondere durch drohende Verjährung beeinträchtigt werden, vor der gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen die Rechtskraft eines Strafverfahrens oder eines anderen Verfahrens, insbesondere eines Musterverfahrens abzuwarten, das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann, oder vorerst nur einen Teil der Ansprüche geltend zu machen und die Geltendmachung der verbleibenden Ansprüche bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Teilanspruch zurückzustellen."

Hierzu ist folgendes festzuhalten: Der Rückforderungsanspruch ist stark verjährungsgefährdet. Insbesondere verjähren die gesetzlichen Zinsen auch für bereicherungsrechtliche Ansprüche binnen 3 Jahren.

Unbillig ist das Abwarten aber auch deshalb:
Über 200 Kunden haben die Servicepauschale bereits zurückerhalten. Dies deshalb, weil die Anbieter in keinem einzigen Verfahren sich gegen die Rückzahlung gewehrt haben und kein Urteil erwirken wollen (sie wissen, dass ihr Standpunkt rechtlich nicht haltbar ist). Auch im vorliegenden Fall ist daher davon auszugehen, dass das Verfahren noch vor der mündlichen Verhandlung durch Vollzahlung beendet wird. Ihr Versicherungsnehmer kann auch vor diesem Hintergrund nicht darauf verwiesen werden, dass seine Rückforderung auf unbestimmte Zeit unterbrochen werden muss (abgesehen von der fortschreitenden Verjährung und des Verlusts von Teilen seines Anspruchs).
Der Telekom-Anbieter wird bald erneut die Servicepauschale vom Konto des Versicherungsnehmers widerrechtlich zu Unrecht abbuchen. Der Versicherungsnehmer kann nicht darauf verwiesen werden, dass er zusehen muss, wie der Telekom-Anbieter erneut die Servicepauschale zu Unrecht abbucht. Daher ist insbesondere die Klage gerichtet auch auf Feststellung des Nicht-Bestehens des behaupteten Anspruchs zu decken.
Ein Verbandsverfahren dauert bis zum Abschluss mitunter auch länger als 3 Jahre. Es ist aber nicht einmal gesichert, ob dieses nicht mit einem Vergleich seitens der Arbeiterkammer endet. Das ist gerade im vorliegenden Fall wahrscheinlich. Anders als bei einem klassischen Musterverfahren (Abtretung des Anspruchs an den Verband zur klagsweisen Geltendmachung – Inkassozession) geht es hier der Arbeiterkammer durch Klage auf Unterlassung des Sich-Berufens auf AGB-Klauseln und Beseitigung auch um das Aufbauen einer Druckposition, um einen günstigen Vergleich für Verbraucher (Möglichkeit einer einfachen Teil-Rückerstattung ohne Klage durch Anmeldung) zu erreichen; es ist also wahrscheinlich, dass das Verfahren der AK mit Teilvergleich endet. Mein Mandant, der Versicherungsschutz hat, hat aber (anders als Konsumenten ohne Versicherungsschutz) kein Interesse an einem derartigen Vergleich; er möchte – gerade weil er Versicherungsschutz hat – nicht auf Teile seines Anspruchs verzichten.
Schließlich haben die Anbieter bisher stets Vollzahlung nach Klage geleistet; auch vor diesem Hintergrund ist ein Zuwarten dem VN nicht zumutbar - alle anderen bekommen das Geld bereits zurück und Ihr VN, der extra für solche Fälle Rechtsschutz abgeschlossen hat, muss jetzt zuwarten?

Mit freundlichen Grüßen"

DKCH

...
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hat da wer erfahrungen mit der liwest? ich hab ja ein bissl angst, dass sie mich dann kündigen :D

nfin1te

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Zitat aus einem Post von DKCH
hat da wer erfahrungen mit der liwest? ich hab ja ein bissl angst, dass sie mich dann kündigen :D

Dürfen sie rein rechtlich nicht, zmd. nicht wegen der Durchsetzung deiner Interessen. Ob ihnen eine andere, gültige Ausrede einfällt weiß ich natürlich nicht.

Jedimaster

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Wegen dem zurückfordern der Servicepauschale dürfens dich nicht kündigen, aber möglicherweise werdens dann versuchen dich als Kunden 'weiterhaben zu wollen' :) Wennst keinen Alternativanbieter griffbereit hast ists halt schon a bissal Spiel mitn Feuer.

Selbst wenns dich nicht kündigen können sie dich dazu bringen das du von selber gehst indem das dich einfach ganz weit runterpriorisieren, irgendwo dazwischen was auf Halfduplex schalten, jedes 2. Paket von dir einfach verwerfen ... Netzwerktechnisch gibts da viele Möglichkeiten.

voyager

kühler versilberer :)
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Bei mir war das überhaupt kein Thema letztes Jahr (Kündigung) , im Gegenteil, vor kurzem haben sie mir n "gutes" Angebot gemacht (der alte Preis, nur deutlich mehr Bandbreite) wenn ich mich binde, und von Haus aus ohne SP.

die im Verkauf wissen von dem Thema zurückholen nix extra, er wusste zb nicht mal, dass ich die letzten Jahre zurückgeklagt hatte (er wollte mir dass der neue Vertrag ohne SP ist als "Goodie" verkaufen)
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