Manipulationen bei Abgastests - Sammelthread - Seite 71

Seite 71 von 85 - Forum: Benzinbrüder auf overclockers.at

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Obermotz schrieb am 14.05.2018 um 08:54

Ich seh das wie HaBa was die Wirtschaftskontrolle der USA angeht.
Hatte den Gedanken auch schon bei der Toyota-Sache vor einigen Jahren. Nachdem Toyota und Lexus in den USA recht stark vertreten sind, mussten sie ein bisschen eingebremst werden.

Die VW-Diesel-Sache passte den Amis natuerlich wie die Faust aufs Auge. Da konnte ordentlich sanktioniert und der deutsche Automarkt (und mit ihm der Diesel allgemein) geschwaecht werden.

Als Verschwoerungstheorie seh ich die Sache nicht, es ist einfach naheliegend und logisch, dass die Konkurrenz anfaengt sich die Haendchen zu reiben, wenn andere in Oasch gehn ;)


ccr schrieb am 14.05.2018 um 08:57

Mittlerweile gibt es ja auch Zapfsäulen, da muss ich nicht einmal mehr mit Kanistern hantieren.

Beim Partikelfilter halte ich es auch für schwierig, den deppensicher und leicht zugänglich zu konstruieren. Und dann ist die Frage, wie die Entsorgung ausschaut, damit nicht irgendwelche Trotteln den Inhalt einfach auf den nächsten Parkplatz oder in den Straßengraben leeren ;)


Castlestabler schrieb am 14.05.2018 um 10:04

Zitat aus einem Post von HaBa
@AdBlue: ich hab das bei einem T6 und einem X6 gesehen => das ist vom Schwierigkeitsgrad in der Größenordnung "Scheibenwasser nachfüllen" beim X6, beim T6 ist der Tankstutzen unter der selben Klappe wie der Diesel-Stutzen.

AdBlue gibts auf vielen Tankstellen im "passenden" Kanister (d.h. ich muss dann nicht einen halbvollen Kanister herumfahren)

=> das sind doch alles keine Aufwände.

Man muss unterscheiden zwischen während und nach der behinderten Regelung. Während der Regelung durfte die Offnung nicht so ausgeführt werden, dass sie vom Laien nachgetankt werden kann.


semteX schrieb am 14.05.2018 um 10:58

gibts dazu eigentlich noch nen artikel? zur "alten regelung"?


ccr schrieb am 14.05.2018 um 11:11

Ich dachte, die Regelung gäbe es nur in den USA? Hat es die bei uns wirklich auch gegeben?


M4D M4X schrieb am 14.05.2018 um 12:46

I'm Alhambra musste ich jedesmal den Kofferraum ausräumen (viele Kisten und Koffer, da Service Fahrzeug)
Kofferraumboden hochklappen
Abdeckung aufmachen
mit Kanister und Schlauch herumpatzen

ua Oasch :mad:


Smut schrieb am 14.05.2018 um 12:59

Zitat aus einem Post von HaBa
GM hat wissentlich über die Jahre hunderte Menschen umgebracht weil ein verbessertes Zündschloss !! 57 !! Dollar-Cent mehr gekostet hätte => 900 Mille Strafe und ca. 650 Mille Entschädigung-

Bei Toyota konnte man die Fußmatte so hinters Gas schoppen dass es hängenblieb.

= 1.200 Mille Strafe und unbekannt Entschädigung.


VW hat bislang etwas 15.000 Mille "bezahlt".

Deshalb meine mMn nicht abstruse Vermutung. Noch dazu in Zeiten von Trump, ich habs halt schon vor Trump vermutet.

https://kurier.at/politik/ausland/h...rgern/400029043

ja, tatsächlich. die bestrafung für GM ist vergleichsweise mit toyota gering - bei vw kommt jedoch dazu dass sie eben auch unbeteiligte gesundheitlich schädigen können.
die neue gangweise von trump gegen deutsche autos ist mir bekannt, er war aber zu dem damaligen zeitpunkt noch nicht im amt jetzt fällt es mir etwas schwer den damaligen finanziellen vergleich zwischen VW und .us als großes ganzes zu sehen.
btw: in .eu bleibt vw ja wie es aussieht verschont - ebenfalls aus wirtschaftlichem interesse? ;)


Hubman schrieb am 14.05.2018 um 13:15

Die Milliarden von VW wurden nicht "bezahlt", sie wurden bezahlt. Da ging sehr viel Kohle raus. Die Höhe macht weniger die Strafe an sich aus, als der Zwang, die Autos zurückkaufen zu müssen.

Weder GM noch Toyota mussten die Autos zurückkaufen (zumindest kann ich mich nicht daran erinnern...)


Starsky schrieb am 14.05.2018 um 13:50

Der kleine, feine Unterschied ist, daß es bei der GM Causa nachgewiesene Todesfälle durch das defekte Zündschloß gegeben hat und man bei GM darüber sehr wohl bescheid gewußt hat.


userohnenamen schrieb am 14.05.2018 um 22:26

blöde Frage: bin ich jetzt in österreich eigentlich verpflichtet das software update zu machen? (jetzt z.b. beim sharan)
in deutschland ists ja zum teil so das ansonsten die betriebserlaubnis erlischt, bei uns wüsst ich jetzt nichts dazu


semteX schrieb am 14.05.2018 um 23:05

genau das gleiche.


Ronnie schrieb am 15.05.2018 um 05:27

Aber es gibt noch kein Ultimatum, habe bis jetzt das Update verweigert, bereits 2 oder 3 Briefe bekommen dass das Update nun bereit wäre :)

Zivilklage ist ebenfalls schon vor einiger zeit eingereicht, aber Termin am Gericht steht noch aus.


ccr schrieb am 15.05.2018 um 07:38

Und was genau klagst Du mit welcher Begründung von wem ein? Wäre interessant, wenn Du uns da ein paar Details zu Deiner Klage gibst.


Ronnie schrieb am 15.05.2018 um 08:09

"die Rückabwicklung des Vertrages auf Basis des (gemeinsamen)
Irrtums, der Gewährleistung, der Verkürzung über die Hälfte sowie Wucher und List."

Mehr Details werde ich erst nach Urteilsverkündung bekanntgeben.
Die Kanzlei hat bereits einige solcher Verfahren erfolgreich hinter sich und dementsprechend Erfahrung.

Das Update habe ich aus persönlichen Gründen bisher abgelehnt wegen sehr vielen Erfahrungsberichten. Außerdem bin ich bis jetzt einfach zufrieden mit Leistung und vor allem Verbrauch. "never change a running system" heisst es doch so schön :)


creative2k schrieb am 15.05.2018 um 08:12

Du willst den Kauf rückgängig machen, bist aber mit dem Auto zufrieden?? Wow.




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