URL: https://www.overclockers.at/cooling/innova_verklagt_wak_tester_79519/page_3 - zur Vollversion wechseln!
Oder es war ein spaßvogel der ihm das geschickt hat....
die aussagen stützen sich eben nur auf das was der Tad...irgendwas gesagt hat, er ist ja der einzige der den brief hat, und er meinte es wäre eine klage, keine abmahnung oder ähnliches.. aber das kann man schwer verifizieren übers i-net
Zitat von coolpire.atKönnte eine Abmahnung ohne Klage sein.
Die Abmahnung würde in etwa 500-2000€ kosten (Anwaltskosten).
Und er müsste eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
auf jeden fall ist innovatek in aller munde
Ja, wird die Abmahnung sein.
Denn ohne vorher eine Abmahnung geschickt zu haben, kann man eine Person nicht klagen (imho).
jo nur das jeder auf innova sauer ist
Aber selbst wenns eine Abmahnung ist....
Bin ma nicht wirklich sicher ob man sowas als Rufmord bezeichnen kann!
siehe sig
MFG
-ICH-
wenn das mit der klage war ist, erinnert mich innovas reaktion a bissal an zensur in diversen regimen, auf die art: "entweder du machst das weg oder wir verklagen dich!" das is shize!
Zitat von Panoz007wenn das mit der klage war ist, erinnert mich innovas reaktion a bissal an zensur in diversen regimen, auf die art: "entweder du machst das weg oder wir verklagen dich!" das is shize!
das kann ja so nicht angehen!
"ich bin der beste overclocker von .at! jeder der das gegenteil behauptet der kann sich mit meinem anwalt auseinander setzten!"
freu mich schon auf das zusätzliche einkommen aus rufmord-klagen!!!
Die Typen von easy-mod.de sind aber reichlich dämlich.
Eine Abmahnung ist ja keine Klage und somit ist die Aussage von Inno voll ok. Vielleicht sollte mal jemand statt schimpfen nach den Abmahnung fragen?
Na, ich denk amal rufmord is wennst bewusst in da öffentlichkeit lügen im negativen sinne über ein Produkt und/oder eine Firma verbreitest. Dadurch is der Ruf geschädigt.
ohne der juristerei kundig zu sein:
Code:Vierter Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die Ehre Üble Nachrede § 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
ma wahrscheinlich hat sich irgendein "lustiger" spassvogel einen "lustigen" scherz erlaubt und den brief verfasst..
kann ma net vorstellen das innovatek lügt
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2025