Arbeitnehmerveranlagung - Seite 90

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berndy2001 schrieb am 23.02.2017 um 13:37

Hab schon alles gehabt, 3 Tage, 1-3 Monate, 6 Monate.
Belege hab ich mal hinschicken müssen, als ich nach 2 Monaten angerufen hatte.


mani_portable schrieb am 23.02.2017 um 15:03

Montag, 20.02. abgeschickt, gestern am 22.02. schon den Bescheid im Datenkorb! Das geht ja zackig!
Anno 1999 habe ich noch 8 Wochen warten müssen, AFAIR :)


jb schrieb am 01.03.2017 um 08:31

Antrag für 2015:
Eingebracht 12.07.2016
2x nachgefragt (August, November). "Wir haben bis zu 6 Monaten Zeit"
Ergänzungsansuchen erhalten: 13.02.2017, da sind volle 7 Monate, Frechheit
Ergänzungsansuchen mit Belegen gesendet: 16.02.2017
Bescheid erhalten: 24.02.2017
Heute: Kohle noch immer nicht am Konto - Saftladen, werde da mal durchklingeln. :mad: :fresserettich:

DieJahre davor gings immer flott hatte sogar schon mal nach 3-4 Tagen das Geld am Konto. :)


mascara schrieb am 01.03.2017 um 09:15

Ich habe es am 23. eingereicht, und am 24. war der Bescheid schon da.
Habe aber keine Email bekommen, deshalb natürlich übersehen.


sabee schrieb am 01.03.2017 um 09:23

Hmm von meiner alten Firma sind noch immer keine Lohnzettel da. Müsste doch bis Ende Februar da sein oder?


NeM schrieb am 02.03.2017 um 04:39

Ich hab bei der Vorberechnung ~1500€ rausbekommen.

Jetzt hab ich mal in der Databox den Erstbescheid angeschaut, da steht drin ich bekomm eine Gutschrift von ~350€

Fetznschädln, vielleicht solltens die Sache mit der Vorberechnung streichen, wenns um den Faktor ~5 abweichen kann... :rolleyes:


Roman schrieb am 02.03.2017 um 06:33

Bei meiner Frau ist es auch etwas kurios.
Die Vorberechnung ergab €418 Gutschrift. Erklärung abgeschickt.
Gestern kamen zwei Dokumente in die Databox, einmal der Einkommensteuerbescheid wo drin steht Gutschrift €418 und einmal eine Buchungsmitteilung wo drin steht "Kontostand €-418".

Mal ein paar Tage abwarten was passiert, entweder kommt das Geld auf Konto oder es kommt ein Erlagschein...


berndy2001 schrieb am 02.03.2017 um 09:13

Zitat von NeM
Ich hab bei der Vorberechnung ~1500€ rausbekommen.

Jetzt hab ich mal in der Databox den Erstbescheid angeschaut, da steht drin ich bekomm eine Gutschrift von ~350€

Fetznschädln, vielleicht solltens die Sache mit der Vorberechnung streichen, wenns um den Faktor ~5 abweichen kann... :rolleyes:
steht im bescheid vielleicht was von "xy konnte nicht berücksichtigt werden"? Ich hatte das letztes jahr mit dem alleinverdienerabsetzbetrag.


Starsky schrieb am 02.03.2017 um 09:18

Arbeitnehmerveranlagung am 28.2. durchgeführt und heute in der Früh war der Bescheid fertig - das lobe ich mir! :D


NeM schrieb am 02.03.2017 um 10:58

Zitat von berndy2001
steht im bescheid vielleicht was von "xy konnte nicht berücksichtigt werden"? Ich hatte das letztes jahr mit dem alleinverdienerabsetzbetrag.
Nein, nix dergleichen.


Hubman schrieb am 19.03.2017 um 13:20

Weiß zufällig jemand (oder hats schon), ob man Korrekturkosten für eine Promotionsarbeit (ca. 450€) absetzen kann?

Geht um eine Freundin von mir (zum Dr. hats bei mir nicht gereicht;-)), hatte eine Promotionsstelle, danach noch ein paar Monate auf der Uni weitergearbeitet und jetzt in der sagenumwobenen Privatwirtschaft tätig.


Cuero schrieb am 19.03.2017 um 13:20

werbungskosten, wenn sie eine rechnung hat, jedenfalls probieren.


uebi schrieb am 19.03.2017 um 15:10

Ich gebe zu ich hab die 90 Seiten nun ausnahmesweise nicht durchgelesen, falls wer diese Frage schon mal hatte bitte um Entschuldigung...

Habe mir letztes Jahr im HJ2 einen potenten Rechner mit Spielefähigkeit in Einzelteilen gekauft und selber assembliert:

https://www.overclockers.at/systemb...d-gaming_246814

Also, bis auf die GPU alles Zeugs, was nicht auch in einer potenten Workstation verbaut werden kann für Arbeit mit mehreren VMs und Simulationen in meinem Beruf.

Wie schauts hier mit der Absetzbarkeit aus? Hätte die GPU komplett mal aussen vor gelassen, da ich die nicht rechtfertigen kann natürlich für die Hacke in meinem Fall. Somit hätte ich alle internen Komponenten die verbleiben inkl. das Gehäuse und Monitor als Einheit PC gesehen, die Kosten addiert, 40% Privatnutzung abgezogen, wegen 2.HJ halbiert und abgeschrieben. Das ist der Punkt wo ich mir nicht sicher bin, da der PC nicht als ganzes gekauft wurde sondern als Einzelteile. Die Steuerfibel sagt aber: "PC, Bildschirm und Tastatur stellen eine Einheit dar." Geht das durch oder klar falsch? Bisher hatte ich immer nur Laptops oder nen iMac abgeschrieben, da gab es das Problem hier nicht :)

Danke!


Barokai schrieb am 20.03.2017 um 07:42

Zitat von uebi
Ich gebe zu ich hab die 90 Seiten nun ausnahmesweise nicht durchgelesen, falls wer diese Frage schon mal hatte bitte um Entschuldigung...

Habe mir letztes Jahr im HJ2 einen potenten Rechner mit Spielefähigkeit in Einzelteilen gekauft und selber assembliert:

https://www.overclockers.at/systemb...d-gaming_246814

Also, bis auf die GPU alles Zeugs, was nicht auch in einer potenten Workstation verbaut werden kann für Arbeit mit mehreren VMs und Simulationen in meinem Beruf.

Wie schauts hier mit der Absetzbarkeit aus? Hätte die GPU komplett mal aussen vor gelassen, da ich die nicht rechtfertigen kann natürlich für die Hacke in meinem Fall. Somit hätte ich alle internen Komponenten die verbleiben inkl. das Gehäuse und Monitor als Einheit PC gesehen, die Kosten addiert, 40% Privatnutzung abgezogen, wegen 2.HJ halbiert und abgeschrieben. Das ist der Punkt wo ich mir nicht sicher bin, da der PC nicht als ganzes gekauft wurde sondern als Einzelteile. Die Steuerfibel sagt aber: "PC, Bildschirm und Tastatur stellen eine Einheit dar." Geht das durch oder klar falsch? Bisher hatte ich immer nur Laptops oder nen iMac abgeschrieben, da gab es das Problem hier nicht :)

Danke!

Ich habe zB die Gesamtkosten des PC Systems gerechnet, inkl. Monitor (wegen dem von dir genannten Absatz).
Aber 400 € Gesamtkosten musst du das ganze dann aber auf 3 Jahre abschreiben, also in deinem fall zuerst ein halbes Jahr Abschreibung, dann wieder 2 volle Jahre und wieder ein halbes Jahr.


RIDDLER schrieb am 20.03.2017 um 11:06

Wenn es sich um Einzelteile handelt, welche zu einem PC zusammengebaut werden, musst du richtigerweise den Gesamtpreis der Teile abschreiben. Der PC stellt eine Einheit dar, auch wenn dieser mit Einzelteilen zusammengestellt wurde.




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