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muss man jetzt für einen Stand PC mit Internetanschluss bezahlen ?
find dazu nicht wirklich was aktuelles im netz oder auf der gis seite.
Ich denke ich werde meinen Fernseher verkaufen wenn die Befreiung wegen Studienbeihilfe meines Mitbewohners demnächst fällt.
nein muss man nicht. auch ein autoradio ist nicht gebührenpflichtig.
Mich hat die GIS am Telefon allerdings nach dem Computer mit Internetanschluss gefragt, nachdem ich umgezogen und den alten Anschluss abgemeldet hatte. Dachte mir, "Spinnt's ihr?!" und antwortete dann wahrheitsgemäß mit "Nein" zu diesem Zeitpunkt.
ok hab nochmal gesehen auf der GIS Seite steht unter Fragen&Antworten, dass PC mit Internet Radiogebühenpflichtig sind allerdings nicht Fernsehgebühren pflichtig.
die Radiogebühr bekommens von mir aus hör ja genug FM4 ^^
das stimmt nicht. wie maniacnew selbst schon rausgefunden hat, muss man für einen breitbandanschluss GIS zahlen. der betrag ist so hoch wie fürs radio.Zitat von spunznein muss man nicht.
die gis-hp is aber ne eher einseitig ausgelegte informationsquelle
vor gericht sind sie damit iirc noch nicht durchgekommen
Zitat von Animadas stimmt nicht. wie maniacnew selbst schon rausgefunden hat, muss man für einen breitbandanschluss GIS zahlen. der betrag ist so hoch wie fürs radio.
deshalb hat die gis diesbezueglich ja auch einen gerichtsstreit verlorenZitat von Animadas stimmt nicht. wie maniacnew selbst schon rausgefunden hat, muss man für einen breitbandanschluss GIS zahlen. der betrag ist so hoch wie fürs radio.
hatten wir ja schon des öfteren, fud schmeckt offenbar sehr gut.
Wie geht man dann am besten vor?
es gibt nichts ausjudiziertes dazu!
ich bin bisher der meinung gewesen, dass die fehlende software (silverlight) dem klassischen stück kabel zwischen dose und receiver entspricht. heißt, wenn das sat-kabel zum receiver fehlt, die sat-anlage aber vollständig vorhanden ist, ist man natürlich gis-pflichtig. bei der notwendigen software dürfte es hier anders aussehen. da bei erwähntem fall der pc am tag der kontrolle nicht da war (der fall wäre wesentlich aufschlussreicher, wenn er da gewesen wäre!), konnte der beamte auch unmöglich prüfen, ob der pc tatsächlich empfangsbereit ist. das argument, der betroffene hat zugegeben einen pc zu besitzen...mag sein...es wird nur in keinem bericht erwähnt, ob der betroffene zugegeben hat einen pc zu besitzen oder ob er mit seinem pc auch tatsächlich radio gehört hat! hier ist der feine unterschied.
nur rauf mit den gebühren
ZitatZum Thema Gebührenerhöhung meinte Wrabetz: "Wir werden sicher in der kommenden Geschäftsführungsperiode eine Valorisierung durchführen, wann, wie und in welchem Ausmaß, ist noch offen". Um eine Gebührenerhöhung durchzusetzen, braucht Wrabetz die Politik: Der politisch besetzte Stiftungsrat muss für eine Erhöhung stimmen.
Klar, die nächste Talenteshow will finanziert werden...
es ist zwar traurig, aber die einschaltquoten sollen recht gut sein. von daher kann man wenig dagegen sagen.
Nur weil es die dumme Masse schaut bedeutet das noch nicht, dass der Öffentlich-rechtliche das auch noch mit Zwangsgeldern forcieren muss.
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