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Also so wenig Ahnung von Pharmakologie haben Ärzte jetzt auch wieder nicht.Nur weil's ned wissen wie man was herstellt?
Ja sicher habens Ahnung. Aber der HNO wird sich eher rudimentär mit Herzmedikamenten auskennen und vice versa. (Sowieso vorrausgesetzt das der Patient die Medikamentenliste mitnimmt)Zitat von eitschpiAlso so wenig Ahnung von Pharmakologie haben Ärzte jetzt auch wieder nicht.Nur weil's ned wissen wie man was herstellt?
Zitat von Hansmaulwurfbzw schadet der Doppelcheck sicher nicht
Zitat von Burschi1620Sonst ist unser Hansmaulwurf immer der große Datenschutzverfechter, aber da is wurscht
http://www.chipkarte.at/portal27/po...abid=5#pd955187ZitatWird der Patient die Möglichkeit haben, selbst in seine Medikationsdaten Einsicht zu nehmen?
Ja, mit der e-card als Bürgerkarte oder der Handy-Signatur wird der Patient in seine Elektronische Gesundheitsakte und somit auch in seine Medikationsdaten Einsicht nehmen können. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Medikamente auszublenden. Personen, die keinen Internetzugang haben, können sich an die Ombudsstelle wenden.
Ja das wusste ich eh, aber normalerweise würdest du dann mit dem Argument kommen: Ja aber der 0815 Benutzer wird das nicht wissen/machen etc. Dann weiß die eine Landapothekerin dennoch was die Großmutter für Pulverl frisst etc. pp
Ich seh die Kompetenz (im Sinne von "Verantwortung") beim Apotheker einfach nicht. Letztens hab ich ein Antibiotika verschrieben bekommen, das in meiner Apotheke zufällig aus war. Also um genauer zu sein, die _Marke_ war aus, nicht der Wirkstoff. Der Apotheker hätte natürlich alleine wegen seiner Ausbildung ohne Probleme mir ein anderes AB geben können (Marke sowieso und Wirkstoff auch, sofern in der gleichen Familie - war ne triviale Infektion). Aber konnte er natürlich nicht. Er hat meinen Arzt angerufen und gefragt, ob ma nicht ein anderes nehmen können. Arzt hat gemeint ok, aber er muss ihm noch ein Rezept faxen, sonst wird das nix.
Zugegeben das hat jetzt wenig mit Wechselwirkung zu tun. Ich wollte da auf die "Befehlskette" aufmerksam machen.
Jetzt ist imho das Problem: Vor allem bei alten Patienten die viel Medis schlucken wirst du immer Wechselwirkungen haben, die zu einem gewissen Prozentsatz auftreten können. Und wenn da jetzt jeder Apotheker das jedes mal telefonisch beim Arzt nachfragen würde... unpraktikabel.
Und dann gibts noch das schöne Problem (bei alten Menschen zb ), wenn dann der Apotheker die Therapie wegen möglichen Nebenwirkungen in Frage stellt. Klar, vielleicht zu Recht, kann passieren, aber wenn nicht, dann ist das relativ schlecht für die Bereitschaft zur "braven regelmäßigen" Medikamenteneinnahme des Patienten. Und das is natürlich blöd, wenn dann der Patient dem Apotheker mehr glaubt weil der Apotheker glaubt und dann am Ende kommt kein gutes Resultat raus.
Aber genau deshalb find ich das Prinzip hinter so einer elektronischen Krankenakte nicht schlecht. Bei einer Neubehandlung, oder einer Verschreibung eines neuen Medikamentes ist so eine lückenlose Doku echt brauchbar. Aber da wäre diese Wechselwirkungsanzeige beim Verschreiben des Medikaments wichtig, und nicht beim Abholen beim Apotheker.
Zitat von HansmaulwurfJa sicher habens Ahnung. Aber der HNO wird sich eher rudimentär mit Herzmedikamenten auskennen und vice versa. (Sowieso vorrausgesetzt das der Patient die Medikamentenliste mitnimmt)
bzw schadet der Doppelcheck sicher nicht
Zitat von eitschpiNatürlich braucht der Apotheker ein Rezept burschi, glaubst wenn der was anderes vercheckt als draufsteht sieht er die Kohle dafür?
Der Apotheker darf machen was er will außer bei Suchtgiften.
Wiki sagt was anderes dazu. Meinst du, dass es in der Praxis lockerer ist oder gibt es andere Situationen die nicht auf wiki stehen ?
Was sagt Wiki?
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Verschreibungspflicht
Copy paste am handy is ma bissl zu zach, bitte selber lesen raussuchen xD
Eben...Zitat§ 4 Absatz 5 Rezeptpflichtgesetz lautet: Der Apotheker ist berechtigt, in besonderen Notfällen Arzneimittel auch ohne Vorliegen eines Rezeptes abzugeben; jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung.
Und was genau ist da jetzt, er kann machen was er will?
Ja wenn er Dir 10 kleine Pkg verkauft?
Ja da ist jetzt die Frage wie das kontrolliert wird. Es steht ja explizit da in besonderen Notfällen...
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