ELGA? Olga? Wat? - Seite 6

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eitschpi schrieb am 03.03.2014 um 19:25

Also so wenig Ahnung von Pharmakologie haben Ärzte jetzt auch wieder nicht.Nur weil's ned wissen wie man was herstellt?


Hansmaulwurf schrieb am 03.03.2014 um 19:43

Zitat von eitschpi
Also so wenig Ahnung von Pharmakologie haben Ärzte jetzt auch wieder nicht.Nur weil's ned wissen wie man was herstellt?
Ja sicher habens Ahnung. Aber der HNO wird sich eher rudimentär mit Herzmedikamenten auskennen und vice versa. (Sowieso vorrausgesetzt das der Patient die Medikamentenliste mitnimmt)

bzw schadet der Doppelcheck sicher nicht ;)


Burschi1620 schrieb am 03.03.2014 um 19:49

Zitat von Hansmaulwurf
bzw schadet der Doppelcheck sicher nicht ;)

Sonst ist unser Hansmaulwurf immer der große Datenschutzverfechter, aber da is wurscht :p :D


Hansmaulwurf schrieb am 03.03.2014 um 21:17

Zitat von Burschi1620
Sonst ist unser Hansmaulwurf immer der große Datenschutzverfechter, aber da is wurscht :p :D
Zitat
Wird der Patient die Möglichkeit haben, selbst in seine Medikationsdaten Einsicht zu nehmen?
Ja, mit der e-card als Bürgerkarte oder der Handy-Signatur wird der Patient in seine Elektronische Gesundheitsakte und somit auch in seine Medikationsdaten Einsicht nehmen können. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Medikamente auszublenden. Personen, die keinen Internetzugang haben, können sich an die Ombudsstelle wenden.
http://www.chipkarte.at/portal27/po...abid=5#pd955187
:p
Und nur die Medikamentenliste halt ich persönlich für unbedenklich.


Burschi1620 schrieb am 03.03.2014 um 22:15

Ja das wusste ich eh, aber normalerweise würdest du dann mit dem Argument kommen: Ja aber der 0815 Benutzer wird das nicht wissen/machen etc. Dann weiß die eine Landapothekerin dennoch was die Großmutter für Pulverl frisst etc. pp :D



Ich seh die Kompetenz (im Sinne von "Verantwortung") beim Apotheker einfach nicht. Letztens hab ich ein Antibiotika verschrieben bekommen, das in meiner Apotheke zufällig aus war. Also um genauer zu sein, die _Marke_ war aus, nicht der Wirkstoff. Der Apotheker hätte natürlich alleine wegen seiner Ausbildung ohne Probleme mir ein anderes AB geben können (Marke sowieso und Wirkstoff auch, sofern in der gleichen Familie - war ne triviale Infektion). Aber konnte er natürlich nicht. Er hat meinen Arzt angerufen und gefragt, ob ma nicht ein anderes nehmen können. Arzt hat gemeint ok, aber er muss ihm noch ein Rezept faxen, sonst wird das nix.

Zugegeben das hat jetzt wenig mit Wechselwirkung zu tun. Ich wollte da auf die "Befehlskette" aufmerksam machen.
Jetzt ist imho das Problem: Vor allem bei alten Patienten die viel Medis schlucken wirst du immer Wechselwirkungen haben, die zu einem gewissen Prozentsatz auftreten können. Und wenn da jetzt jeder Apotheker das jedes mal telefonisch beim Arzt nachfragen würde... unpraktikabel.
Und dann gibts noch das schöne Problem (bei alten Menschen zb :D), wenn dann der Apotheker die Therapie wegen möglichen Nebenwirkungen in Frage stellt. Klar, vielleicht zu Recht, kann passieren, aber wenn nicht, dann ist das relativ schlecht für die Bereitschaft zur "braven regelmäßigen" Medikamenteneinnahme des Patienten. Und das is natürlich blöd, wenn dann der Patient dem Apotheker mehr glaubt weil der Apotheker glaubt und dann am Ende kommt kein gutes Resultat raus.

Aber genau deshalb find ich das Prinzip hinter so einer elektronischen Krankenakte nicht schlecht. Bei einer Neubehandlung, oder einer Verschreibung eines neuen Medikamentes ist so eine lückenlose Doku echt brauchbar. Aber da wäre diese Wechselwirkungsanzeige beim Verschreiben des Medikaments wichtig, und nicht beim Abholen beim Apotheker.


eitschpi schrieb am 04.03.2014 um 08:33

Zitat von Hansmaulwurf
Ja sicher habens Ahnung. Aber der HNO wird sich eher rudimentär mit Herzmedikamenten auskennen und vice versa. (Sowieso vorrausgesetzt das der Patient die Medikamentenliste mitnimmt)

bzw schadet der Doppelcheck sicher nicht ;)

Na eh aber er weiß, was mit seinem Zeug Wechselwirkungen hat. Klar bringt der Apotheker was, der soll schon die Kompetenz haben, bei Unklarheiten nachzufragen. Sonst wären das ja nur überbezahlte Kassakräfte.

Natürlich braucht der Apotheker ein Rezept burschi, glaubst wenn der was anderes vercheckt als draufsteht sieht er die Kohle dafür?

Es soll ja nicht bei jedem Scheiß angerufen werden, nur bei grob fahrlässigen Fehlern, wo man jemanden wirklich umbringt. Apotheker haben deshalb ja nicht mehr Kompetenzen, die sollten ja jetzt schon als Kontrollinstanz da sein.


Burschi1620 schrieb am 04.03.2014 um 13:43

Zitat von eitschpi
Natürlich braucht der Apotheker ein Rezept burschi, glaubst wenn der was anderes vercheckt als draufsteht sieht er die Kohle dafür?

naja genaugenommen hätte er gut Kohle verdient weil ich dann ein generika statt der Marke bekommen hab :D

Na, das is schon klar, dass er was zum Verrechnen braucht, aber was ich damit meinte ist, dass er mir ohne dem neuen Rezept nichts geben durfte. Also ich durfte dem Fax noch beim Drucken zuschauen und zuvor warten bis das Rezept beim Arzt geschrieben war :D


eitschpi schrieb am 04.03.2014 um 13:57

Der Apotheker darf machen was er will außer bei Suchtgiften.


Burschi1620 schrieb am 04.03.2014 um 15:05

Wiki sagt was anderes dazu. Meinst du, dass es in der Praxis lockerer ist oder gibt es andere Situationen die nicht auf wiki stehen ?


eitschpi schrieb am 04.03.2014 um 15:14

Was sagt Wiki?


Burschi1620 schrieb am 04.03.2014 um 15:21

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Verschreibungspflicht

Copy paste am handy is ma bissl zu zach, bitte selber lesen raussuchen xD


eitschpi schrieb am 04.03.2014 um 15:29

Zitat
§ 4 Absatz 5 Rezeptpflichtgesetz lautet: Der Apotheker ist berechtigt, in besonderen Notfällen Arzneimittel auch ohne Vorliegen eines Rezeptes abzugeben; jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung.
Eben...


Burschi1620 schrieb am 04.03.2014 um 15:47

Und was genau ist da jetzt, er kann machen was er will? :D


eitschpi schrieb am 04.03.2014 um 15:49

Ja wenn er Dir 10 kleine Pkg verkauft?


Burschi1620 schrieb am 04.03.2014 um 15:57

Ja da ist jetzt die Frage wie das kontrolliert wird. Es steht ja explizit da in besonderen Notfällen...




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