eitschpi
alpakaflüsterer
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Also so wenig Ahnung von Pharmakologie haben Ärzte jetzt auch wieder nicht.Nur weil's ned wissen wie man was herstellt?
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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Also so wenig Ahnung von Pharmakologie haben Ärzte jetzt auch wieder nicht.Nur weil's ned wissen wie man was herstellt? Ja sicher habens Ahnung. Aber der HNO wird sich eher rudimentär mit Herzmedikamenten auskennen und vice versa. (Sowieso vorrausgesetzt das der Patient die Medikamentenliste mitnimmt) bzw schadet der Doppelcheck sicher nicht
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Ja das wusste ich eh, aber normalerweise würdest du dann mit dem Argument kommen: Ja aber der 0815 Benutzer wird das nicht wissen/machen etc. Dann weiß die eine Landapothekerin dennoch was die Großmutter für Pulverl frisst etc. pp Ich seh die Kompetenz (im Sinne von "Verantwortung") beim Apotheker einfach nicht. Letztens hab ich ein Antibiotika verschrieben bekommen, das in meiner Apotheke zufällig aus war. Also um genauer zu sein, die _Marke_ war aus, nicht der Wirkstoff. Der Apotheker hätte natürlich alleine wegen seiner Ausbildung ohne Probleme mir ein anderes AB geben können (Marke sowieso und Wirkstoff auch, sofern in der gleichen Familie - war ne triviale Infektion). Aber konnte er natürlich nicht. Er hat meinen Arzt angerufen und gefragt, ob ma nicht ein anderes nehmen können. Arzt hat gemeint ok, aber er muss ihm noch ein Rezept faxen, sonst wird das nix. Zugegeben das hat jetzt wenig mit Wechselwirkung zu tun. Ich wollte da auf die "Befehlskette" aufmerksam machen. Jetzt ist imho das Problem: Vor allem bei alten Patienten die viel Medis schlucken wirst du immer Wechselwirkungen haben, die zu einem gewissen Prozentsatz auftreten können. Und wenn da jetzt jeder Apotheker das jedes mal telefonisch beim Arzt nachfragen würde... unpraktikabel. Und dann gibts noch das schöne Problem (bei alten Menschen zb ), wenn dann der Apotheker die Therapie wegen möglichen Nebenwirkungen in Frage stellt. Klar, vielleicht zu Recht, kann passieren, aber wenn nicht, dann ist das relativ schlecht für die Bereitschaft zur "braven regelmäßigen" Medikamenteneinnahme des Patienten. Und das is natürlich blöd, wenn dann der Patient dem Apotheker mehr glaubt weil der Apotheker glaubt und dann am Ende kommt kein gutes Resultat raus. Aber genau deshalb find ich das Prinzip hinter so einer elektronischen Krankenakte nicht schlecht. Bei einer Neubehandlung, oder einer Verschreibung eines neuen Medikamentes ist so eine lückenlose Doku echt brauchbar. Aber da wäre diese Wechselwirkungsanzeige beim Verschreiben des Medikaments wichtig, und nicht beim Abholen beim Apotheker.
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Ja sicher habens Ahnung. Aber der HNO wird sich eher rudimentär mit Herzmedikamenten auskennen und vice versa. (Sowieso vorrausgesetzt das der Patient die Medikamentenliste mitnimmt)
bzw schadet der Doppelcheck sicher nicht Na eh aber er weiß, was mit seinem Zeug Wechselwirkungen hat. Klar bringt der Apotheker was, der soll schon die Kompetenz haben, bei Unklarheiten nachzufragen. Sonst wären das ja nur überbezahlte Kassakräfte. Natürlich braucht der Apotheker ein Rezept burschi, glaubst wenn der was anderes vercheckt als draufsteht sieht er die Kohle dafür? Es soll ja nicht bei jedem Schei ß angerufen werden, nur bei grob fahrlässigen Fehlern, wo man jemanden wirklich umbringt. Apotheker haben deshalb ja nicht mehr Kompetenzen, die sollten ja jetzt schon als Kontrollinstanz da sein.
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Natürlich braucht der Apotheker ein Rezept burschi, glaubst wenn der was anderes vercheckt als draufsteht sieht er die Kohle dafür? naja genaugenommen hätte er gut Kohle verdient weil ich dann ein generika statt der Marke bekommen hab Na, das is schon klar, dass er was zum Verrechnen braucht, aber was ich damit meinte ist, dass er mir ohne dem neuen Rezept nichts geben durfte. Also ich durfte dem Fax noch beim Drucken zuschauen und zuvor warten bis das Rezept beim Arzt geschrieben war
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Der Apotheker darf machen was er will außer bei Suchtgiften.
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Wiki sagt was anderes dazu. Meinst du, dass es in der Praxis lockerer ist oder gibt es andere Situationen die nicht auf wiki stehen ?
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Was sagt Wiki?
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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eitschpi
alpakaflüsterer
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§ 4 Absatz 5 Rezeptpflichtgesetz lautet: Der Apotheker ist berechtigt, in besonderen Notfällen Arzneimittel auch ohne Vorliegen eines Rezeptes abzugeben; jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung. Eben...
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Und was genau ist da jetzt, er kann machen was er will?
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Ja wenn er Dir 10 kleine Pkg verkauft?
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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Ja da ist jetzt die Frage wie das kontrolliert wird. Es steht ja explizit da in besonderen Notfällen...
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