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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 616576 2850 Thread rating
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ccr


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Zitat von userohnenamen
also wenns wirklich keine gibt ist das wirklich überraschend :eek:
Keine Deckelung. Das sind Werbungskosten, keine Sonderausgaben.
Das Finanzamt ist deshalb aber sehr kleinlich bei der inhaltlichen Prüfung ;)

muene

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Hier eine Hilfe vom BMF was alles als Aus- und Fortbildung bzw. Umschulung gilt.

XXXprod

I'm gonna be made!
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Naja Deckelung gibts insofern, als dass man nur begrenzt Lohnsteuer zahlt :P

Master99

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Laut Beispiele auf der BMF-Seite kann ein Musiker z.b. Musikinsturmente unter Arbeitsmittel absetzen,
kann ich als Tontechniker z.B. auch Mikrofone und Effektgeräte aufführen?

sLy-

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wenn du das beruflich brauchst ganz sicher.

Master99

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danke, bereits abgegebene erklärungen kann man ausserhalb der widerspruchs-frist nicht mehr abändern oder?

berndy2001

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Ich arbeite 1x/Woche von zuhause aus. Lt. Steuerhandbuch, können "Teleworker" sämtliche Kosten dafür absetzen, ich denke mal anteilig kann ich das auch tun. Die Frage ist nur wieviel?

DKCH

...
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steht eh auch irgendwo -> ohne gesonderten nachweis werden iirc 60 (oder 40?)% privatanteil angenommen

berndy2001

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Ich meinte Miete, Strom, Heizung, Internet usw.

sLy-

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nein das geht nicht, wurde aber afaik vorher schon wo erklärt wieso

Edit:
Du kannst nichts absetzten - siehe post von Athlon1 auf Seite 74.
Du müsstest mindestens 50% von zuhause aus arbteiten.

siehe zB auch:
http://www.steuerundservice.at/file...teuerfragen.pdf

das ist bei dir sicher nicht der fall wenns 1/Woche ist.
Bearbeitet von sLy- am 09.11.2015, 14:29

berndy2001

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Und ich hab das damals gefragt. Ich sollte mehr schlafen.

AbSailer

boo hoo wendy
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Zitat von Master99
danke, bereits abgegebene erklärungen kann man ausserhalb der widerspruchs-frist nicht mehr abändern oder?

dafür müsstest du einen Antrag auf Aufrollung stellen. Hat bei mir heuer geklappt, als ich auf einen Fehler in der Berechnung meiner Pendlerpauschale draufkam (ging um die ANV von 2013 und 2014). Liegt aber (leider) im Ermessen des Bearbeiters ob er der Aufrollung stattgibt oder nicht. Probieren würd' ich es allemal ;)

Hampti

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Wie die letzten Jahre auch.....in der letzten Dezemberwoche die Arbeitnehmerveranlagung gemacht und spätestens in der zweiten Jänner Woche den Bescheid bekommen! Echt TOP!

Master99

verträumter realist
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ich hab 3 veranlagungen am 20. abgegeben und innerhalb von 3 tagen den bescheid von 2014 bekommen. von den 2 die ich davor abgegeben hab, hab ich noch nix gehört.

Dreamforcer

New world Order
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gibts für 2015 was zu beachten was man zusätzlich absetzen kann ?
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