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Arbeitnehmerveranlagung

Easyrider16 07.01.2010 - 13:09 613904 2835 Thread rating
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sLy-

semiconductor physicist
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Wenn du mit "privater" selbststänig meinst, dann ja.
Ansonsten natürlcih nicht.

BiG_WEaSeL

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Zitat von sLy-
Wenn du mit "privater" selbststänig meinst, dann ja.
Ansonsten natürlcih nicht.

Nein, ich meine als Privatperson, nicht als EPU.

Natürlich ist gar nix. Es gibt für vieles Spezialfälle. Ohne Rollstuhl hätt' ich z. B. vermutlich gar kein Auto. Hab jetzt aber per PM ein Angebot erhalten bei einem Fachkundigen nachzufragen.

Aslinger

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Zitat von berndy2001
ich hab mal nach einem Monat angerufen und nachgefragt, daruafhin durfte ich alle belege schicken.
Ein anderes Mal dauerte es drei Monate. Auch drei Tage hatte ich schon mal.

Ah okay, danke für die Info. Dann wirds wohl länger dauern. Falls man Belege nachweisen muss, bekommt man sicher eine Info.
Bearbeitet von Aslinger am 26.02.2016, 12:59

ccr


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Wenn Du den privaten PKW beruflich nutzt, darfst Du die berufliche Nutzung im Ausmaß des amtlichen Kilometergeldes geltend machen - sofern Du dieses nicht schon vom Arbeitgeber erstattet bekommen hast (bzw. die Differenz zum amtlichen Kilometergeld, falls der Arbeitgeber dieses nicht voll erstattet).
Ab einer gewissen anteiligen beruflichen Nutzung kannst Du stattdessen auch die tatsächlichen anteiligen Kosten geltend machen (Kilometergeld hat eine jährliche Kilometer-Deckelung).

Die beruflichen Fahrten müssen natürlich dokumentiert sein, und ggf. auch vom Arbeitgeber bestätigt.

Der Arbeitsweg gilt nicht als berufliche Nutzung, eh klar. Dafür gibt's ggf. Pendlerpauschale / -euro.
Bearbeitet von ccr am 26.02.2016, 17:11

pirate man

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So, jetzt wirds auch bei uns Zeit mit der ANV und diesmal brauch ich eure Hilfe weils das erste Mal mit Kind ist und da ist scheinbar doch einiges anders.

Meine Freundin war letztes Jahr bis Mitte September arbeiten und danach in Mutterschutz (mit Wochengeld). Macht das echt so einen Unterschied bei der ANV aus? Sie bekommt nämlich deutlichst mehr als die Jahre zuvor (mehr als das Doppelte).

Dafür wirken sich andere angegebene Sachen so gut wie gar nicht aus. Kredit, Arztbesuche, Arbeitsmittel bringen so gut wie gar nix an Mehrwert. Wenn ich diese Sachen hingegen bei mir reinnehme, steigt die Gutschrift deutlich. Liegt das Daran, dass die eben nicht volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ihre Schwägerin arbeitet beim Finanzamt und meint, dass ich das alles bei mir reinnehmen kann weil wir eine Lebensgemeinschaft führen.
Stimmt das soweit? Ganz glauben kann ich das ehrlich gesagt nicht, dass das so einfach geht.

Bzgl. Kredit ...
Wir haben einen aufgenommen für die Sanierung des Gartes und Pool. Kann man den auch reinnehmen oder muss das wirklich für die Sanierung von Wohnung oder Haus ansich sein?

Und dann wäre da noch der Kinderfreibetrag, den ich trotz Durchlesen einiger Seiten noch nicht ganz verstehe.
Geltend gemacht werden kann der im ersten Lebensjahr des Kindes scheinbar erst wenn das Kind bis spätestens Ende Juni geboren wurde. Unser Sohne wurde im November geboren, somit können wir den Freibetrag erst mit der nächsten ANV für 2016 geltend machen. Stimmt dass soweit?
Es gibt ja zwei Freibeträge ... eine großen wen ihn nur eine Elternteil beantragt und einen kleinen, den beide beantragen können. Wie finde ich raus was sinnvoller ist?

Das waren jetzt doch einige Fragen im Text. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
TIA
Bearbeitet von pirate man am 14.03.2016, 08:55

bf_aues

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Zitat von pirate man
Ihre Schwägerin arbeitet beim Finanzamt und meint, dass ich das alles bei mir reinnehmen kann weil wir eine Lebensgemeinschaft führen.
Stimmt das soweit? Ganz glauben kann ich das ehrlich gesagt nicht, dass das so einfach geht.
TIA
also das geht auf jeden Fall. Mache ich auch immer und bringt in jedem Fall mehr :)

Zitat von pirate man
Und dann wäre da noch der Kinderfreibetrag, den ich trotz Durchlesen einiger Seiten noch nicht ganz verstehe.
Geltend gemacht werden kann der im ersten Lebensjahr des Kindes scheinbar erst wenn das Kind bis spätestens Ende Juni geboren wurde. Unser Sohne wurde im November geboren, somit können wir den Freibetrag erst mit der nächsten ANV für 2016 geltend machen. Stimmt dass soweit?
Es gibt ja zwei Freibeträge ... eine großen wen ihn nur eine Elternteil beantragt und einen kleinen, den beide beantragen können. Wie finde ich raus was sinnvoller ist?
zum Kinderfreibetrag:
Ja das stimmt soweit. Zusätzlich kannst du dann auch für nächstes Jahr den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen, falls deine Freundin beim Kind daheimbleibt. Und sinnvoller ist jener Kinderfreibetrag, der halt auf eure Situation passt. Wenn ihr nur deine ANV einreicht, dann wohl der erste.

ccr


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Aufwendungen kannst Du nur reinnehmen, wenn Du sie auch selbst gezahlt hast (und nicht Deine Frau)!
Ausserdem gibt's bei Arztrechnungen einen einkommensabhängigen Selbstbehalt - das müssen schon sehr hohe Rechnungen sein, damit die zu einer Steuerentlastung führen. Und bei Kredit und Werbekosten muss man auch erst einmal über die Pauschale kommen. Und dann profitiert man sowieso nur, wenn man überhaupt Steuern zahlt :p (vermutlich der Grund, weshalb der Effekt bei Dir größer als bei Deiner Frau ist).

Garten und Pool zählen natürlich nicht als Wohnraumschaffung oder -sanierung. Das wäre ja noch schöner :rolleyes:

Corow

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Bin letztes Jahr im April mit meiner Frau in ne neue Genossenschaftswohnung gezogen, haben uns nen anderen Boden reinlegen lassen und alle Möbel und Küche neu gekauft, im Mai ist der Junior auf die Welt gekommen.
Kann ich irgendwas von der Wohnung reinschreiben?
Und wenn ja soll ich dass dann bei mir rein theoretisch tun oder sollen wir den Betrag aufteilen. Und soll die Frau alles was das Kind bestimmt bei ihr mit rein nehmen?

mascara

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Hast du einen Genossenschaftsanteil bezahlt? Ist das eine neue Wohnung?

Neo-=IuE=-

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@Corow: du solltest von der Genossenschaft eine Information bekommen (wenn nicht, frag danach), wieviel von deiner "Miete" du Absetzen kannst. (Im Prinzip der Teil der keine Betriebskosten, sondern Rückzahlungen sind).
Ich bekomm das immer im Jänner automatisch von meiner Genossenschaft

Corow

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Ja hab ne komplett neue Wohnung und Genossenschaftsbeitrag gezahlt.
@Neo: na da muss ich morgen mal anrufen bzw. auf der Jahresabrechnung steht was von nem Direktdarlehen geh mal davon aus, dass das der Betrag ist.

schichtleiter

Addicted
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Kurze Frage:

Weiß jemand ob bei

Code:
717 - Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.B. SVdGW), ausgenommen Betriebsratsumlage

Der monatliche Mitgliedsbeitrag oder die Jahressumme einzugeben ist?

ccr


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Jahressumme

BiG_WEaSeL

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Warte jetzt schon seit 3 Monaten auf einen Bescheid. Heute angerufen "Wie/Was/Warum?" Die Antwort war: Wird noch etwas dauern, die Kollegen müssen sich das noch anschauen.

So lange musste ich noch nie warten.

22zaphod22

chocolate jesus
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da wird dein antrag geprüft ... ist mir 3 jahre in serie passiert ... immer alles gepasst
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