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Zwangsstrafe

Vinci 21.07.2009 - 11:57 3630 25 Thread rating
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Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Geh bitte, wo simma da? ( :D ) Für manche ist oc.at schon der alltägliche Waschweibertratschtisch geworden.
Ruf doch bitte einfach bei der Behörde an und frag nach was da nicht passt. Bei den spärlichen Informationen die du im Threadposting gibst, wird hier eh nur blind herumgeraten, bis du letztlich dann anscheinend doch selber draufkommst (?).

Die Beamten mögen zwar alle faul, unfreundlich, deppat und sonst was sein, aber mir ist noch nie untergekommen, dass sie sich nicht rechtfertigen konnten. Den Kram den sie Verzapfen können sie dir quasi immer plausibel erklären. Wenn ein Fehler aufgetreten ist, wird sich das beim Telefonat sofort herausstellen.
(Und ich hab in letzter Zeit immer wieder Kontakt mit dem Magistrat... das haut eigentlich immer hin!)

$yrus

Freizeitjunkie
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des rätsels lösung findet man im quote von haba, § 4c/2 fsg
Zitat
...Mit der Anordnung der Absolvierung der fehlenden Stufe(n) verlängert sich die Probezeit unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 4 Abs. 3 zweiter bis vierter Satz.
du hast nach der ersten frist von 4 monaten nicht alles absolviert, also haben sie es dir mit einer frist von weiteren 4 monaten vorgeschrieben und die probezeit verlängert, was sinngemäß nach dem dem 4/3 zu erfolgen hat, hast also eh keines der gequoteten delikte begangen, hast es nur nicht geschafft, in 16 monaten die phasenausbildung zu beenden :p
mit weiteren 4 monaten hast es dann doch geschafft, aber nicht wie vorgeschreiben den deckel zwecks probezeitverlängerung bei der behörde vorgelegt, ergo kriegst dann einen bescheid mit der androhung von zwangsmitteln, wenn du dem nicht nachkommst...
Bearbeitet von $yrus am 22.07.2009, 08:31

Ronnie

-
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Ich find das lustig:

Zitat von Vinci
.... Ich habe noch NIE einen Strafzettel erhalten oder wurde angehalten.....
Zitat von Vinci
...Ich hab bisher 1x Strafe gezahlt, das war wegen falsch parken in einer Kurve mit Halteverbot....

:p

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Es warad ja auch alles miteinander viel zu einfach gwesen, wenn man einfach mal dort angerufen hätte und nachgefragt. :rolleyes:

HaBa

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Zitat von $yrus
des rätsels lösung findet man im quote von haba, § 4c/2 fsg

du hast nach der ersten frist von 4 monaten nicht alles absolviert, also haben sie es dir mit einer frist von weiteren 4 monaten vorgeschrieben und die probezeit verlängert, was sinngemäß nach dem dem 4/3 zu erfolgen hat, hast also eh keines der gequoteten delikte begangen, hast es nur nicht geschafft, in 16 monaten die phasenausbildung zu beenden :p
mit weiteren 4 monaten hast es dann doch geschafft, aber nicht wie vorgeschreiben den deckel zwecks probezeitverlängerung bei der behörde vorgelegt, ergo kriegst dann einen bescheid mit der androhung von zwangsmitteln, wenn du dem nicht nachkommst...

Die Probezeitverlängerung ist eh klar, aber das passt nicht zu dem Text aus dem ersten Post, dort gehts um einen anderen Absatz in einem anderen Paragraphen und somit um ganz was anderes.

@Ronnie: :D

Vinci

hatin' on summer
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Zitat von Ronnie
Ich find das lustig:




:p

Meine Güte ihr könnt mich alle mal :D

Das war auf die schweren Delikte bezogen...

Hat sich mittlerweile aufgeklärt. Probezeitverlängerung -> neuer Deckel...

HaBa

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Machst gar keinen Einspruch wegen der falschen Delikte?

Wenn ich schnell fahre und wegen abgelaufenem Pickerl eine Strafe zugeschickt bekomme würde ich zumindestens wissen wollen wie die auf das kommen ...

Vinci

hatin' on summer
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Ich wurde ja nicht zur Rechenschaft gezogen, wogegen soll ich also Einspruch erheben?

Ich hab schlichtweg nicht gewusst, dass man bei einer Probezeitverlängerung (was bei mir im Februar 09 soweit war, weil ich die Mehrphasenausbildung schleifen hab lassen) einen neuen Führerschein beantragen muss...

Woher auch, das steht nur direkt im Führerscheingesetz, wo ich damals natürlich nicht nachgesehen hab. In der Aufforderung der Fristeinhaltung (was vermutlich der Wisch von Februar war, was ich aber auf Grund der nicht vorhandenen Datierung nicht nachvollziehen kann) stand davon kein Wort.

Ich hab also weder wen überfahren, noch war ich als Geisterfahrerunterwegs oder bin mit 70 durch die Innenstadt gebraust. :D

HaBa

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Zitat von Vinci
Ich wurde ja nicht zur Rechenschaft gezogen, wogegen soll ich also Einspruch erheben?

Ich hab schlichtweg nicht gewusst, dass man bei einer Probezeitverlängerung (was bei mir im Februar 09 soweit war, weil ich die Mehrphasenausbildung schleifen hab lassen) einen neuen Führerschein beantragen muss...

Woher auch, das steht nur direkt im Führerscheingesetz, wo ich damals natürlich nicht nachgesehen hab. In der Aufforderung der Fristeinhaltung (was vermutlich der Wisch von Februar war, was ich aber auf Grund der nicht vorhandenen Datierung nicht nachvollziehen kann) stand davon kein Wort.

Ich hab also weder wen überfahren, noch war ich als Geisterfahrerunterwegs oder bin mit 70 durch die Innenstadt gebraust. :D

Aber irgend sowas wird dir vorgeworfen => du sollst wegen §4 Abs. 3 den FS vorbeibringen, nicht wegen dem anderen Paragraphen der tatsächlich zutrifft.

Macht sich dann auch gut in den Unterlagen falls du mal wirklich bestraft wirst "ah 2009, da war ein Delikt nach §4 Abs. 3, das kostet ihn jetzt 100 extra weil Wiederholungstäter" usw.

Und eben weil du meinst es nicht getan zu haben wäre es doch gut das zu klären, oder?

$yrus

Freizeitjunkie
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er soll wegen § 4/3 fsg, 2. bis 4. satz also zwecks eintragung der probezeitverlängerung vorbeibringen, also imho schon der richtige paragraph...

HaBa

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Zitat von $yrus
er soll wegen § 4/3 fsg, 2. bis 4. satz also zwecks eintragung der probezeitverlängerung vorbeibringen, also imho schon der richtige paragraph...

Das wäre 4c, im ersten post steht 4 ...
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