Burschi1620
24/7 Santa Claus
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ich glaub eher er hats falsch verstanden.
1. garantie ist freiweillig, wenn asus sagt nach austausch fangt die garantie von neuem an ist es ihr kaffee -> tun sie aber sicher nicht also ist es nicht so.
2. du meinst die gewährleistung. da ist es in der tat so, dass auf den ausgetauschten teil die gewährleistung von neuem beginnt -> jedoch wirklich nur auf den teil. genau die 2 argumente hab ich auch die mich in diesem bezug stuzig machen. Nur meine mitschrift sagt eben was anders.  Da ich selbst jetzt ein reparaturfall bin werd ich gleich mal am donnerstag fragen  aber vermutlich ist es wirklich von mir falsch notiert worden da mir eben auch die 2 punkte von dir viel einleuchtender vorkommen edit: bevor die fragen kommen: "warum schreibst du es dann wenndu dir net sicher bist" Normalerweise kann ich meiner mitschrift recht gut trauen, deswegen
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Kampftrinker
Big d00d
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Ich hab bezüglich Problemen auch einiges auf Lager (werd versuchen mich aber kurz zu fassen, zumal ich über ASUS, im Bezug auf NBs, nix sagen kann) Ich selbst hab einen Toshiba M30X-167 mit dem ich eigentlich recht zufrieden bin, bis auf ein paar Kleinigkeiten: eine Taste ist herausgebrochen, einzeln nachbestellen ist aber nicht... (habs aber selber wieder fixen können) dann ist mir eine Tasse auf den Bildschirm gefallen (Tasse ist auf Bettdecke gestanden...hab mich umgedreht und die Tasse ist genau auf den Laptop am Boden gefallen.... selbst schuld) --> 500er und 2 Wochen warten. Einmal MoBo/GraKa hin... 1 Woche --> Garantie jetzt neu: Schieber zum öffnen des Bildschirms abgebrochen und Wackelkontakt beim Netzstecker (sehhhhr nervig) Acer: defekte MoBos...... eingeschickt und defekt (oder manchmal noch schlimmer) zurückbekommen, bei 3-5 Wochen Wartezeit HP: Lange wartezeiten 2-4 Wochen, Probleme werden nur großteils behoben Sony: Geräte werden nach FRANKREICH eingeschickt (-.-) dementsprechende Wartezeit. Problembehebung: zufriedenstellend Fujisu: 2 Wochen Wartezeit bei mäßiger Problembehebung wie immer gilt: Von mehreren Übeln ist das Kleinste zu wählen...
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RIDDLER
Dual CPU-Fetischist
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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also hab heute nochmal den wirtschaftslehrer gefragt, und naja, meine mitschrift stimmt  Der Hersteller muss auf das ausgetauschte teil die komplette länge der garantie des gerätes drauf geben. (ausser er schreibt das in irgendwelche agb's nieder dass er net muss) gewährleistung weiß er net, scheint individuell oder so zu sein.
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b_d
© Natural Ignorance (NI)
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gewährleistung weiß er net, scheint individuell oder so zu sein. aber GRAD bei der gewährleistung (die eben nicht freiwillig sondern pflicht ist) sollt das doch irgendwie ausgemacht sein (vom staat) ... strange
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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aber GRAD bei der gewährleistung (die eben nicht freiwillig sondern pflicht ist) sollt das doch irgendwie ausgemacht sein (vom staat) ... strange das brauchst net mir sagen sondern hättest ja heute den lehrer fragen können oO
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RIDDLER
Dual CPU-Fetischist
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der hersteller muss überhaupt keine garantie geben. garantie ist eine komplett freiwillige leistung. gewährleistung ist pflicht, aber das wars auch schon.
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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der hersteller muss überhaupt keine garantie geben. garantie ist eine komplett freiwillige leistung. gewährleistung ist pflicht, aber das wars auch schon. eh, nur wenn er auf das gerät garantie gibt muss er auf das ausgetauschte ersatzteil genauso lange garantie geben vom austauschdatum an, wie auf das gerät.
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master blue
Mr. Anderson
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Der Hersteller muss auf das ausgetauschte teil die komplette länge der garantie des gerätes drauf geben. (ausser er schreibt das in irgendwelche agb's nieder dass er net muss) deine sätze widersprechen sich. entweder ist es ein muss oder es ist unabhängig von der gerätegarantie beliebig, beides zugleich geht nicht. ad gewährleistung: ein hersteller gibt keine gewährleistung. gewährleistung heißt, dass ein händler garantiert, dass das verkaufte produkt ohne schaden verkauft wurde. in dem fall, dass sich eine komponente innerhalb der ersten 6 monate verabschiedet greift die gewährleistung, d.h. da ist der händler voll dafür zuständig.
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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sry ich hab mich wohl unschön ausgedrückt. Ich meine: Wenn ich einen pc kaufe mit 2 jahren garantie, hab ich halt mal 2 jahre garantie  Sollte in dieser zeit was defekt werden und es vom hersteller als garantiefall behandelt werden und zb eine CPU getauscht werden weil die andere kaputt war; dann bekommt man auf das neue teil was man eingebaut bekommt die selbe länge der garantie wie auf den PC selber. Sprich wenn die garantie des ganzen PCs bereits erloschen ist, hab ich dennoch garantie auf die neue CPU die drinnen is, und zwar soviel wie der PC ursprünglich hatte und ab dem zeitpunkt des austausches.
Bearbeitet von Burschi1620 am 15.03.2007, 17:52
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master blue
Mr. Anderson
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ok, deiner meinung nach ein muss. da muss ich aber dagegensetzen und sagen, dass ich schon oft gelesen habe, dass auf ausgetauschte teile dann nur hausnummer ein 1/2 jahr garantie ist statt x jahren wie vom ganzen gerät. imo kann sich ein hersteller die garantiezeiten so beliebig festlegen wie er möchte.
//gutes bsp: apple (nur 90 tage)
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Burschi1620
24/7 Santa Claus
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ok, deiner meinung nach ein muss. da muss ich aber dagegensetzen und sagen, dass ich schon oft gelesen habe, dass auf ausgetauschte teile dann nur hausnummer ein 1/2 jahr garantie ist statt x jahren wie vom ganzen gerät. imo kann sich ein hersteller die garantiezeiten so beliebig festlegen wie er möchte. "Meiner meinung", naja, ich hab heute extra nochmal nachgefragt, ich denke schönlangsam muss ichs wohl glauben *g* Das was du meinst is dann wohl diese ausnahme die aber explizit wo stehen muss. Aber wenn der hersteller nicht schreibt wie lange oder unter welchen bedingungen, oder eben auch gar nichts, müsste es (wie gesagt lt. meinem lehrer) so sein wie oben erklärt. Wenn du das beobachtet hast haben sich die hersteller dann vermutlich abgesichert und was in ihren garantiebestimmungen festgelegt. Bei asus hab ich sowas noch net gesehen (auch net auf dem auftragszettel der reparatur), und somit müsste es in meinem fall eigentlich noch etwa 2 jahre garantie haben *g*
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Pesevenk
Little Overclocker
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afaik MUSS der hersteller auf ein ausgetauschtes teil wieder 2 jahre gewährleistung geben. es ist egal was in den AGB steht, das gilt und aus.
und das mit dem halben jahr ist nur so, weil im ersten halben jahr die beweispflicht beim verkäufer ist -> dh. dass wenn was kaputt ist, der verkäufer dir nachweisen muss, dass du es hin gemacht hast. danach muss der käufer beweisen, dass der mangel bereits beim verkauf da war.
ich hab ein recht buch zu hause, werd mir das mal zur brust nehmen und schaun, was das mir sagt.
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Creditcard
computerized
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hab bis jetzt nur die HDD meines laptops (A6Va) einschicken müssen (hitachi), binnen 4 Tagen war eine neue da.
Support per Fon & Mail war meines Wissens nach nicht unfreundlich
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master blue
Mr. Anderson
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afaik MUSS der hersteller auf ein ausgetauschtes teil wieder 2 jahre gewährleistung geben. es ist egal was in den AGB steht, das gilt und aus. ein hersteller gibt keine gewährleistung! händler -> gewährleistung (2 j., nach 6 monaten das mit der beweislastumkehr, eh schon wissen) hersteller -> garantie (die kann der hersteller frei wählen, er kann auch garkeine geben!)
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