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schwert in der öffentlichkeit tragen?

Umlüx 22.09.2004 - 19:46 14537 71
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Umlüx

Huge Metal Fan
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darf man ein scharfes schwert in der öffentlichkeit tragen wenns zu einem kostüm gehört?
kennt sich da wer aus?

nfin1te

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nein, fällt unter waffen.
solangs harmlos is -> np

Umlüx

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naja taschnmesser is ja auch kein problem.. und des is eh nur a .. großes messer :D

XXL

insomnia
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naja die ganzen burschenschaften haben teilweise auch degen die zur uniform gehören
glaub net das so a schlimmes problem ist wennst in der scheide bleibt ....

o_O

Bloody Newbie
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i glaub auch, solangs eingesteckt bleibt wirds in ordnung sein.. wennst auf da mariahilfer damit herumfuchtelst eher nimma :D

hctuB

Bloody Newbie
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Zitat von nfin1te
nein, fällt unter waffen.
solangs harmlos is -> np

genau das. Wenns scharf ist hast ein Problem wobei unscharf != harmlos ist

Soweit ich weiß Stichwaffen ab 8cm Schnittlänge = Waffe nicht in der Öffentlichkeit erlaubt

davebastard

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Offiziell ists sicher nicht erlaubt aber ich glaub kaum das sich jemand aufregt wenns zu einem Kostüm gehört.Nur sollts halt in der Scheide bleiben.

Skatan

peace among worlds!
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am besten wär in deinem fall imho ein schwertfake (nur die scheide, und der griff hinten, ohne richtige klinge)

GNU

Friedensbringer
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Es gehen auch viele mit echten Gewehre herum (übertrieben) habs schon öfter gesehn aber konnte nie unterscheidn obs ein JÄger war oder nicht, da sie öfter gar ned wie ne Jäger gekleidet sind, najo die Polzei braucht ja nur Waffenschein gucken und er kann weiter damit spaziern gehn. Also dürfte es sicher auch mit Schwerter gehn aber wer nimmt bitte schon ein wirklich altes scharfes Schwert (kA welches du hast, Ritterschwert?) ist das ned bissl zu kostbar um es von deiner Sammlung herunterzunehmen und damit zu spielen?

MFG

WONDERMIKE

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kenough
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ich tipp beim Umlüx auf ein Samurai Schwert :cool: ein Bekannter hat seinen Zweihänder übrigens immer im Kofferraum liegen und übt auch "öffentlich"(im Grünen) damit :D ohne trainierte Handgelenke lässt man das Ding nach den ersten schwungvollen Showeinlagen übrigens schnell fallen ;) mit seinen Bambusschwertern wars schon witziger

kleinerChemiker

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also gewehre darf jeder volljährige besitzen, solange kein waffenverbot gegen ihn vorliegt. schrotgewehre sind nciht mal registriert, nur kugelgewehre.

aber am besten in der näcshten polziedienststelle nachfragen. die sollten es wissen oder notfalls nachsehen können.

MIK

GNU

Friedensbringer
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Zitat von kleinerChemiker
also gewehre darf jeder volljährige besitzen, solange kein waffenverbot gegen ihn vorliegt. schrotgewehre sind nciht mal registriert, nur kugelgewehre.

aber am besten in der näcshten polziedienststelle nachfragen. die sollten es wissen oder notfalls nachsehen können.

MIK

Schrotflinten sind sicher registriert, denn diese Waffen haben auch viele Jäger.

MFG

kleinerChemiker

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ich habe nen jagtschein, ich habe einige gewehre. reine schrotflinten sind _nicht_ registriert. nur wenn das gewehr auch einen kugellauf hat.

edit: ich hab nen freund aus nem ritterverein gefragt. allerdings gild das ganze in deutschland, vermute aber bei uns wirds ähnlich sein: "es ist erlaubt, so es nicht scharf geschliffen ist. kommt aber nur einer daher mit erregung Öffentlichen Ärgernisses bist du fällig. Ob das aber in Östreich auch so gilt weis ich nicht. Ein Schwert gilt in Deutschland nicht als Waffe"
Bearbeitet von kleinerChemiker am 22.09.2004, 21:17

Rabauke

Big d00d
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Verbotene Waffen:
verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen

* von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
* von Schusswaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
* von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
* von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem ("Pumpguns");
* von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf der erwähnten Vor-richtungen allein;
* der unter der Bezeichnung "Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" bekannten Hieb-waffen;
* von Waffen, die durch Verordnung des Bundesministers für Inneres verboten werden.


Quelle: http://www.tirol.gv.at/bezirke/waffen.shtml


Meines Wissens sind Klingen die länger als 15cm sind ebenfalls verboten. Als Faustregel gilt, das Klingen länger sind als die Handbreite eines Erwachsenen, als verboten gelten. Leider konnte ich keinen exakten Auszug aus dem Waffengesetz finden was Klingenwaffen angeht.


lg

maxl

X3ll

╰(*°▽°*)╯
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Zitat von Umlüx
darf man ein scharfes schwert in der öffentlichkeit tragen wenns zu einem kostüm gehört?
kennt sich da wer aus?
10€ für ein Plastikschwert und du gehst auf Nummer sicher ;)
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