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Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

Spikx 16.05.2008 - 11:29 1976 37
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semteX

Risen from the banned
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Zitat von fatmike182
was da herumgeflamed wird ist schon erstaunlich...
- ich kann von überall in der Wohnung auf ein Ding zu greifen
- ich muss mich auf dem ding nicht anmelden
- ich kann auch mit anderen Laptops o.ä. auf dieses Ding zugreifen

...??? Idee: das Teil erkennt an meiner Schuhgröße kombiniert mit meinem Bremststreifen in der Unterhose und einer extremschnellen Darmzottenanalyse wer ich bin & erlaubt anhand der Kriterien nur mir den Eintritt ins Internet!
Und wieviel leute haben das ding nur als Kabel router in verwendung, weil du ned mal mehr normale customer router bekommst, welche kein 802.11 g modul drin haben? Ich kenn 3.

geh leck, heut simma aber wieder gscheit...

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Zitat von fatmike182
was da herumgeflamed wird ist schon erstaunlich...
- ich kann von überall in der Wohnung auf ein Ding zu greifen
- ich muss mich auf dem ding nicht anmelden
- ich kann auch mit anderen Laptops o.ä. auf dieses Ding zugreifen

...??? Idee: das Teil erkennt an meiner Schuhgröße kombiniert mit meinem Bremststreifen in der Unterhose und einer extremschnellen Darmzottenanalyse wer ich bin & erlaubt anhand der Kriterien nur mir den Eintritt ins Internet!

Auf der Schachtel steht es nirgendwo, und beim Einrichtungsassistenten wird es nicht erwähnt => woher soll man das alles wissen?

Ich kenne genug Leute die einfach ins Geschäft marschiert sind, dort so ein Trumm haben wollten damit sie auf der Terasse surfen können und beim rausgehen schon wieder vergessen haben was der Verkäufer zu ihnen gesagt hat (falls es einen Verkäufer gibt und sie es nicht im MM von der Palette runtergenommen haben ...)

Smut

takeover & ether
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naja aber selbst leute die 0 ahnung davon haben wissen, dass man wlan nicht einfach so betreiben kann.
also ich werde zumindest immer wieder danach gefragt ob da jetzt eh niemand anders rein kann. ein gewisses bewusstsein ist auf jeden fall da, wenn auch noch lange nicht flächendeckend.
in den bebilderten anleitungen zu wlan-routern und APs wird normalerweise auch auf eventuell anfallende traffickosten durch falsche konfiguration hingewiesen.

fatmike182

Agnotologe
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Ich kenn keinen, der einen neuen WLAN Router übers Kabel verwendet, da entweder ein WLAN Router angeschafft wird, da ein Notebook plötzlich verfügbar ist (neues Notebook -> WLAN, kein Kabel notwendig) oder eh nur ein PC -> Modem verwenden. aber egal, wollt das nicht unkommentiert lassen

wegen Aufklärung bei der Installation usw: ok geb dir recht, da gehört was ausgebaut (wenn der Bedarf besteht, kenn die Zahlen nicht, wie viel schwarz gesurft wird und was für ein Schaden entsteht). Aber ich glaub, dass, wie smut erwähnt hat, die meisten sich dessen sehr wohl irgendwie bewusst sind und evtl zu faul zum Fragen sind.

Der Gesetzesbeschluss würde auf der falschen Ecke ansetzen & dort auch zu 99% den Falschen nutzen, da das Durchschnittsopfer eh keine Möglichkeit hätte das einzuklagen

master blue

Mr. Anderson
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ich versteh eigentlich nicht, wie man unabsichtlich das netz offen lassen kann.
1. schreit windows immer wieder, dass es ein ungesichertes netz ist -> he, also wenn sich der betreiber dabei nix denkt -> sskm
2. wird die sicherheit sowieso mit einem install-assistenten eingerichtet. bei linksys produkten (bei anderen auch?!, hab nur linksys im betrieb) ist immer ein kuvert dabei, worauf sachen stehen wie "ganz wichtig, zuerst kuvert öffnen, dann cd einlegen, assi ausführen -> der macht die sicherheit sowieso schon fast automatisch" usw.

.dcp

notamodbuthot
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Zitat von master blue
ich versteh eigentlich nicht, wie man unabsichtlich das netz offen lassen kann.
1. schreit windows immer wieder, dass es ein ungesichertes netz ist -> he, also wenn sich der betreiber dabei nix denkt -> sskm
2. wird die sicherheit sowieso mit einem install-assistenten eingerichtet. bei linksys produkten (bei anderen auch?!, hab nur linksys im betrieb) ist immer ein kuvert dabei, worauf sachen stehen wie "ganz wichtig, zuerst kuvert öffnen, dann cd einlegen, assi ausführen -> der macht die sicherheit sowieso schon fast automatisch" usw.

exakt, deswegen versteh ich die ganzen entschuldigungsposts nicht. is ja nich so, dass man wissen muss, was mac, wep, wpa etc ist. is vollkommen egal. in jeder zeitschrift, jedem bericht im fernsehen, auf den beipackzetteln stehts drauf. is wie fahrrad fahren, braucht man auch keinen führerschein für und muss sich trotzdem an die regeln halten. wer mist baut ist SS, KM.

MrBurns

Back from Banland
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Zitat von semteX
WEP 64 bit, WEP 128 bit, WPA, WPA2, WPA + Radius Server, Mac adressen filter, ssid broadcasting on / off, sendeleistung, reichweiten mit / ohne verstärkerantennen...

ja, ich seh absolut ned, wieso das ned in der volksschule unterrichtet wird... das ist doch bitte grundwissen!

Ich sag ja nicht, dass jeder wissen muß, welche Verschlüsselung die beste ist, wie die hießen oder wie mans einstellt, aber es sollte jeder wissen, dass man sowas haben sollte wenn man nicht will, dass jemand anderer das eigene Netzwerk benutzt und wenn ers nicht selber einstellen kann, dann kann er ja noch immer Verwandte/Freunde/Kollegen beauftragen oder eine EDV-Firma.



Zitat
Ich kenn keinen, der einen neuen WLAN Router übers Kabel verwendet, da entweder ein WLAN Router angeschafft wird, da ein Notebook plötzlich verfügbar ist (neues Notebook -> WLAN, kein Kabel notwendig) oder eh nur ein PC -> Modem verwenden. aber egal, wollt das nicht unkommentiert lassen

Also zumindestens mein netgear-router hat das WLAN standardmäßig deaktiviert, man muss es erst einschalten, wenn mans verwenden will.

Also sogar wenn man den Router nur fürs Kabel verwenden würd, hätte man kein ungesichertes WLAN.
Bearbeitet von MrBurns am 20.05.2008, 06:22

Cobase

Mr. RAM
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http://www.heise.de/newsticker/Geri.../meldung/110632
Zitat
Der Streit um die rechtlichen Folgen eines offenen WLAN setzt sich fort. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt schränkte in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil der Vorinstanz auf.
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