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Komischer Anruf der GIS

foo_on_air 04.02.2016 - 19:55 20469 44 Thread rating
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foo_on_air

OC Addicted
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Heute Abend rief eine unbekannte 0810 Nummer auf meinem Mobiltelefon an. Es stellte sich heraus dass es eine Dame der GIS war. Sie wollte wissen ob ich TV oder Radio empfangen kann bzw Empfangsgeräte zuhause habe.

Soweit ich mich erinnere habe ich vor mehreren Jahren der GIS mitgeteilt dass ich keinen Empfang habe. Kurz nachdem ich umgezogen bin. Wieso rufen die jetzt an? Woher haben die meine Telefonnummer?

Sehr blöder Nachsatz der Call Center Tussi: "Haben Sie keine Geräte vergessen? Wenn ein Mitarbeiter von uns vorbeikommen würde, würde er etwas finden?"

mascara

Witze-Präsident
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Solche Anrufe ignoriert man und legt sofort auf.

kleinerChemiker

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Nein, bei solchen Anrufen fragt man nach, woher sie die Nummer haben und verlangt Auskunft und Löschung gemäß Datenschutzgesetz.

FreenB

Little Overclocker
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Und selbst wenn der GIS Mitarbeiter vor deiner Haustüre stehen sollte musst du ja nicht aufmachen.
Müsste man nicht schon alleine wegen dem Handy GIS Gebühren zahlen, mit dem kann man ja auch Fernsehen und Radio empfangen.
Wenn sie dich daher anruft und eine Handynummer eingibt weiß sie es ja eh schon, da kann sie es ja gleich lassen und dir jemanden vorbeischicken.

AdRy

Auferstanden
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Für mobile Empfangsgeräte zahlt man keine GIS.

foo_on_air

OC Addicted
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Daran gedacht habe ich in dem Moment nicht, zu fragen woher sie die Nummer hat.

Für stationäre Geräte zahlt man auch wenn kein Empfang möglich ist, da das Signal zu schwach ist, oder? Die GIS vertritt den Standpunkt dass Gebührenpflicht bei theoretisch möglichem Empfang gegeben ist, also wenn etwa der Tv einen Tuner hat. Wie wird es sein, wenn nur mehr DVB empfang mit Decoder karte funktioniert? DVB ohne Entschlüsselung gibt es auch von den öffentlich rechtlichen nicht, oder habe ich etwas verpasst? Sind PCs noch befreit? Da gab es Bestrebungen diese auch der Gebühr zu unterwerfen.
Bearbeitet von foo_on_air am 05.02.2016, 17:53

-=Willi=-

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Du musst zahlen sobald du ein Empfangsgerät hast. Theoretisch musst du, wenn du absolut nichts damit empfangen kannst, nur das ORF-Programmentgelt als Teil der Gebühren nicht zahlen. PCs sind keine Rundfunksempfangsgeräte außer du baust einen DVB-Tuner ein.

Darüber hab ich in einem anderen Thread genug geschrieben :D.

~PI-IOENIX~

Pappenschlosser
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Und wenn die ORF Karte auf da Dreambox nicht läuft und keinen Radio hat?

berndy2001

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Ich fasse es aus dem anderen Thread gerne zusammen: Man muss zahlen sobald man TV hat und im Empfangsgebiet ist. Dabei ist es egal ob der TV DVB-T kann oder nicht, weil es ist zumutbar eine DVB-T Box anzuschaffen.

-=Willi=-

The Emperor protects
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Ach nein es ist eben nicht so... "Ich könnte mir eine DVB-Box kaufen" zählt nicht als ein Empfangsgerät besitzen. Einen TV mit Tuner jedoch schon aber es gibt eh keine TVs ohne Tuner.

HUJILU

Parkplatzrunner
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Public Displays

-=Willi=-

The Emperor protects
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Leute die sich solche kaufen wissen eh bescheid ;)

berndy2001

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-=Willi=-

The Emperor protects
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Zitat von berndy2001
siehe https://www.overclockers.at/off_top...407#post3617651

Ja in dem Post hab ich mich natürlich wieder vertan was ich iirc später erst gecheckt hab.

Rundfunkgebührengesetz §2 sagt
Zitat
Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten.

Das Programmentgelt das man als Teil der Gebühren zahlt, zahlt man theoretisch nur dann, wenn man auch tatsächlich Empfang hat.

berndy2001

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Ich bezog mich auf
Zitat
jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird
was seit 2012 im Gesetz steht. Für mich heißt das, dass man die Arschkarte hat, wenn man im Versorgungsgebiet ist, egal ob der TV DVB-T kann oder nicht.
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