"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Unfall - wie gehts jetzt weiter...

Athlon1 21.04.2011 - 22:38 5504 36
Posts

master blue

Mr. Anderson
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: 2340, 2352, 1200
Posts: 8578
Zitat
edit: es ist natürlich verboten unbegründet eine Vollbremsung zu machen, aber beweise mal, dass kein Grund vorlag, weiters dürfte es dich theoretisch auch nicht tangieren, da du genug Abstand zum Vordermann einzuhalten hast (siehe Absatz 1 meines postings)
lässt es sich beweisen geht auch eine teilschuld an den anderen.

@LJ
hast du dann rechtlich nichts unternommen? ich mein, von selbst passiert nichts, da musst du schon selbst urgieren.

was die unfallrekonstruktion von weiter vorne im thread angeht:
grundsätzlich möglich, als ergebnis erhält man jedoch keine dezitierte geschwindigkeit in form 1 zahl, sondern immer einen wahrscheinlichkeitsbereich.
Bearbeitet von master blue am 22.04.2011, 13:30

Burschi1620

24/7 Santa Claus
Avatar
Registered: Apr 2004
Location: Drüber da Donau
Posts: 6792
Zitat von luxus13
OT:
Ich finde es arg wenn man einen Fehler macht das man versucht dem anderen eine Teilschuld anzuhängen. (er ist vielleicht schnellergefahren usw.)
Wenn Du oder ich Nachrang haben und jemanden übersehen wird(was passieren kann), dann muss man sich selber eingestehen das man ein Hornochse oder unkonzentriert war/ist.

Sorry musste ich mal wieder los werden.
willkommen in der realen Welt. Da kannst du noch so ein Gutmensch sein, deine Versicherung ist es nicht und untersucht auf jeden Fall in diese Richtung :D

flying_teapot

Undiskutant
Avatar
Registered: Jun 2000
Location: Nahe am Hotspot
Posts: 4105
etwaiges schmerzensgeld ist ja immer noch privat "nachzuklagen" afaik ? die behörde von sich aus gibt glaub ich keine schmerzensgeld-forderungen aus... oder ?

nachdem bei mir schon ewig die 0er Stufe ist (manche bekommen sogar minus stufen) bekomme ich immer so "freischadengutscheine" jedes Jahr... einmal gratis Klescher ftw ?

ftp.

Anima

OC Addicted
Avatar
Registered: Aug 2005
Location: Pannonia
Posts: 1726
eine (unwichtige, aber interessante) belehrung:
soweit ich weiß sagt man in österreich schmerzengeld, und nicht schmerzensgeld.

Facetious

Addicted
Avatar
Registered: Oct 2003
Location: Wien
Posts: 406
Und zwecks der Erlangung des Schmerzengeld. Das Verfahren wegen Körperverletzung ist ein Strafdelikt, dementsprechend von der staatsanwaltschaft zu verfolgen (offizialdelikt). Das Opfer kann sich dem Strafprozess als privatankläger anschließen um schadenersatz (in dem Fall fällt auch schmerzengeld darunter) zu erlangen. Wenn der unfallverursacher aber vorher nicht straffällig war bietet der Staatsanwalt zu 90% Diversion in Form einer Geldstrafe an. Damit kommt's nicht mal zu einer Verhandlung vor Gericht und Schmerzensgeld kann nur noch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeklagt werden

Hth facetious

Athlon1

Future has arrived!
Avatar
Registered: Nov 2001
Location: NÖ
Posts: 5688
jetzt im richtigen thread:


so, muss wieder mal aufwärmen. Heut hab ich den Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, 880,-muss ich zahlen dann wir keine Strafverfahren eingeleitet.

Habs zur Versicherung gebracht, die sagen mir am Montag bescheid, weiss jemand ob bzw. wie das abläuft bzw. gedeckt ist? tia

LJ

the force is with me
Avatar
Registered: Jul 2000
Location: Markthof
Posts: 937
Bei mir waren gsd nur 21 Euro zu zahlen. Mir hat damals der Rechtsanwalt gesagt, dass man Einspruch einlegen könnte, man aber normalerweise schlechter aussteigt wenn man das probiert. Hatte irgendwas mit dem Einkommen zu tun - der Strafsatz wird entsprechend dem Gehalt festgelegt oder so.

Ich glaube dass gerichtliche Strafen nicht durch die Versicherung gedeckt sein werden - aber wer weiß... lass uns wissen wie es weitergeht
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz