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WG Mietvertrag: Worauf achten?

Master99 10.07.2008 - 18:50 8409 32
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Master99

verträumter realist
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servus,
es geht um ne wohnung in wien ottakring, die ich gemeinsam mit 3 kumpels ab september beziehen werde.
bekomm den mietvertrag leider erst heute abend, unterschrieben werden soll/muss morgen nachmittag... (wegen auslandsaufenthalt der vermieterin)

will das ding zwar auf alle fälle noch mit nem bekannten der ahnung in solchen dingen hat durchgehen, da das ganze aber sehr zeitnah ist und ich nicht weiß wann ich den vertrag heute bekomme wollte ich mich ein wenig erkundigen was üblich ist und worauf ich achten sollte!

erster punkt: die vermieterin will alle 4 bewohner im vertrag haben -> ist das normal bei wgs? (wir hätten ja geglaubt das ganze läuft über einen hauptmieter...)

kaution sind 5k euro bei 1380 monatsmiete... (zustand der wohnung ist neuwertig mit eingerichteter küche) ... erscheint mir ein wenig hoch, normal wären 3 monatsmieten oder? (=4000 euro)

das ganze läuft privat ab.

TIA

d3cod3

Legend
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also mehr als 3 monatsmieten kaution ist recht unüblich.

quilty

Ich schau nur
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Zitat von d3cod3
also mehr als 3 monatsmieten kaution ist recht unüblich.

Wenn wirklich neuwertig bzw. neu dann ist das mittlerweile schon recht üblich mit 4 Monatsmieten Kaution.

semteX

Risen from the banned
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ja, in nem wg mietvertrag stehen immer alle drin, die auch drin wohnen. hat haftungsgründe: Wenn jetzt spezl X sein zimmer anzündet dann wolln die vermieter nen schuldigen haben und ned mit dir herumstreiten von wegen "ich wars ja ned"

auf was du aufpassn solltest sind u.a. gschichtn wie betriebskosten, klauseln der marke "wohnung muss beim auszug renoviert werden", welche zwar unwirksam sind aber SICHER ne streiterei werden.

ansonsten ists "pretty plain sailing". bei der übergabe würd ich jeden kleinen mangel festhalten und eventuell Mängeldokument anfertigen.

jb

Here to stay
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Jep, genau die Klauseln bezüglich Auszug (ausmalen usw.) durchsehen und beim Bezug gleich alle Mängel (Bohrlöcher, jeden Schaden usw.) schriftlich festhalten. Vermieter (besonders hauptberufliche) versuchen meist Kapital draus zu schlagen und die Kaution so weit es geht einzubehalten.

RIDDLER

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auf die klauseln musst achten, aber die sache mit dem (neuen) mieterschutzgesetz ist in dem fall hinfällig. wenn du den vertrag unterschreibst, dass du renovieren, ausmalen, etc. musst und nachher sagst: "ich muss gar nicht ausmalen, etc." bist der angeschmierte. auch mit klagen hast keine chance drauf. du hast den vertrag unterschrieben und ende.

zusätzlich musst auch noch drauf achten, ob die küche als mietobjekt im mietvertrag angeführt ist oder nicht. sie sollte drinnen sein, weil schäden (zb kaputter kühlschrank (wie es grad bei mir der fall ist)) dann auf den vermieter zurückfallen.

ica

hmm
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Zitat von RIDDLER
auf die klauseln musst achten, aber die sache mit dem (neuen) mieterschutzgesetz ist in dem fall hinfällig. wenn du den vertrag unterschreibst, dass du renovieren, ausmalen, etc. musst und nachher sagst: "ich muss gar nicht ausmalen, etc." bist der angeschmierte. auch mit klagen hast keine chance drauf. du hast den vertrag unterschrieben und ende.

also renovieren musst du sicher nix, da kannst unterschreiben was du willst.

RIDDLER

Dual CPU-Fetischist
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gut, renovieren ist in dem fall nicht richtig (außer wenn die wohnung ruiniert wurde, aber das ist ein anderer fall). da gebe ich dir recht, aber ausmalen (wenn mans unterschreibt) muss man. egal was das mieterschutzgesetz sagt.

Viper780

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Ist das mit der WG schon über die Bühne?

Also das 4 Leute im Vertrag stehen ist sehr unüblich!
Da jedesmal wenn wer aus- oder einzieht der Vertrag neu gemacht werden muss und somit auch vergebührt wird (ca. 200-300€)

Entweder es ist/sind 1 oder 2 Hauptmieter und die anderen wohnen bei denen in Untermiete. Somit Haften die Hauptmieter gegenüber der Eigentümerin.
Oder sie macht 4 einzelne Hauptmietverträge über jedes Zimmer. Die Kaution von 5MM ist sehr hoch und unüblich, üblich sind 3MM und können nur bei driftigen Grund erhöht werden, es gibt aber keine echte Obergrenze.

Hab mich auf Grund von vielen Problemen mit meiner Vermieterin recht intensiv mit dem MRG auseinander gesetzt wenn du willst kann ich mir den Vertrag mal durchschauen

semteX

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Zitat von Viper780
Ist das mit der WG schon über die Bühne?

Also das 4 Leute im Vertrag stehen ist sehr unüblich!
Da jedesmal wenn wer aus- oder einzieht der Vertrag neu gemacht werden muss und somit auch vergebührt wird (ca. 200-300€)

Entweder es ist/sind 1 oder 2 Hauptmieter und die anderen wohnen bei denen in Untermiete. Somit Haften die Hauptmieter gegenüber der Eigentümerin.
Oder sie macht 4 einzelne Hauptmietverträge über jedes Zimmer. Die Kaution von 5MM ist sehr hoch und unüblich, üblich sind 3MM und können nur bei driftigen Grund erhöht werden, es gibt aber keine echte Obergrenze.

Hab mich auf Grund von vielen Problemen mit meiner Vermieterin recht intensiv mit dem MRG auseinander gesetzt wenn du willst kann ich mir den Vertrag mal durchschauen
für solche sachn machst dann haftungserklärer und keine neuen mietverträge

Viper780

Moderator
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Zitat von semteX
für solche sachn machst dann haftungserklärer und keine neuen mietverträge

auf was für einen punkt beziehst dich?

Aber wenn wer wo wohnen soll, brauchst auch an Vertrag und bevor 4 Leute in einem ertrag stehen wost sicher sein kannst das einer in am halben Jahr wieder weg ist und du alles neu blechen kannst, is so besser.

Joshua

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Bei unserem Mitvertrag stehen auch alle im Vertrag drinnen (4 Leute). Ich würd auch nicht anders haben wollen.

semteX

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viper: für den fall, dass eben einzelne personen wechseln.

in ner wg würd ich NIE den "hauptmieter" machn => du bist der deppate sobald irgendwas hin ist.

scar

Big d00d
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Zitat von RIDDLER
gut, renovieren ist in dem fall nicht richtig (außer wenn die wohnung ruiniert wurde, aber das ist ein anderer fall). da gebe ich dir recht, aber ausmalen (wenn mans unterschreibt) muss man. egal was das mieterschutzgesetz sagt.

bist du dir da _sicher_? ich habe ein wohnung gemietet (vor dem gerichtsbeschluss) und da war das mit dem ausmalen auch drinnen und soweit ich weiß, ist diese klausel dann rechtswidrig oder?

RIDDLER

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wie es bei verträgen aussieht, die vor dem beschluss unterschrieben wurden, keine ahnung. weiters gilt die "ausmal-klausel" nur bei gewerblicher vermietung (eigentümer vermietet 6 oder mehr wohnungen), weil dann fällt es unter normale abnützung und wird mit der miete abgegolten und du brauchst nicht ausmalen. bei privater vermietung gibt es das nicht.

bin vor 2 wochen nach wien gezogen und dem vormieter hat die dame von der hausverwaltung gleich gerupft, warum er nicht ausgemalt hat. zwei tage später stand schon ein maler vor meiner tür :D

mein mietvertrag ist auch so geregelt, dass ich ausmalen muss. wenn ich etwas unterschreibe, dann gilt das auch (solange es nicht sittenwidrig ist). ich hab bis jetzt das mieterschutzgesetz so verstanden, dass es zum zug kommt, wenn der mietvertrag nicht eindeutig formuliert ist.
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