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Wiener Linien: Inkasso Strafe abwenden

Garrett 19.01.2010 - 13:43 22945 55 Thread rating
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Sagatasan

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Zitat von Garrett
soda, mein roommate hat entschieden:

"Also, after talking to my workmates I decided to fight Intrum/Wiener Linien...I'm only going to pay 62.20, the rest is because Wiener Linien screwed up the address and didn't give me a lagschein...we'll see how that goes haha."

ich bin gespannt, halte euch am laufenden. ich persönlich bin mir sicher, dass das sinnlos ist.

hoffentlich wirds dann für ihn nicht noch teurer!
160€ sind eigentlich genug lehrgeld

DareDeviL

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Zitat von Longbow
schonmal zu schnell gefahren? mehr als 0.6 promille beim autofahren gehabt? krone am sonntag mitgehen lassen? mitn radl aufm gehsteig gefahren? etcblabla

falsch und illegal is viel

joa hast immernoch recht

aber auch sogenannte Kavaliersdelikte sind illegal

und nur weil es viele [strike]Menschen[/strike] Arschlöcher gibt die schwarz, Betrunken, zu schnell und/oder mit dem Fahrad am Gehsteig fahren, heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist

mfg

Matthias

Facetious

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Also ich habe jetzt ein bisschen recherchiert.

Öffis fahren = Beförderungsvertrag, mit dem Einsteigen nimmst du die AGB der Wiener Linien zu Kenntnis, wo afaik auch die Strafe bei Fahren ohne Fahrschein erwähnt ist. Daher ist das Erlagschein austeilen nur ein Entgegenkommen.

Das dein Freund nur die eigentliche Strafe zahlt könnte uU ungut werden.

Inkassokosten sind Verspätungsschäden iSd §918 ABGB.
sie müssen sich immer an § 1333 (2) messen lassen (angemessenes Verhältnis zur Forderung)

Verspätungsschaden ist verschuldensabhängig, er hat diesen nur zu bezahlen wenn ihn ein Verschulden am Zahlungsverzug trifft.
Problem: Keine Beweislastumkehr. Dein Freund muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Im Endeffekt könnte er wenns vors Gericht geht auch auf den Inkassokosten sitzen bleiben.

Aber die Rsp ist nicht ganz eindeutig und es wird oft auch zu Gunsten des Beklagten entschieden --> guten Anwalt suchen :)

lg

Sagatasan

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wegen 160€ einen anwalt suchen????

Garrett

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ja mit rechtsschutz kein problem (wenn man die zeit und lust zum streiten hat). aber ich weiß, dass er keinen hat. ich glaub eh auch, dass er damit alles noch schlimmer macht.

muss mir mal die argumentation seiner arbeitskollegen anhören...

Sagatasan

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ohne rechtsschutz!? :D

klär ihn bitte auf - nicht das es zum nächsten missverständnis kommt!

CROWLER

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sofort die 130 euro den wiener linien einzahlen
dadurch verliert das inkassobüro die anspruchsgrundlage und kanns nimma einklagen
eine echte zession liegt hier nicht vor
160 euro ist eh sehr moderat - das wären ja "nur" 30 euro
inkassogebühren haben durch ein bgbl von 1999 eine sehr feste basis und können bei kleinen schulden fast 100% eintreibungsgebühr erfinden
(wenn man auf weitere mahnungen nicht eingeht etc)
ich spreche aus erfahrung
war mal in der gleichen situation
habs an wiener linien sofort eingezahlt und vom inkasso nix mehr gehört

edit denn oje:
Zitat von Garrett
soda, mein roommate hat entschieden:

"Also, after talking to my workmates I decided to fight Intrum/Wiener Linien...I'm only going to pay 62.20, the rest is because Wiener Linien screwed up the address and didn't give me a lagschein...we'll see how that goes haha."

ich bin gespannt, halte euch am laufenden. ich persönlich bin mir sicher, dass das sinnlos ist.


ganz ganz ganz dumme idee
eine teilzahlung könnte als anerkenntnis gelten und somit würde das inkassobüro weiterhin die nebenkosten einklagen können

er soll die 130 euro einzahlen - es sei denn er kann beiweisen keinen erlagschein bekommen zu haben - was ich stark bezweifle
Bearbeitet von CROWLER am 21.01.2010, 19:54

Anima

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wieso 130€? hab ich was verpasst? normal solltens doch 71€ sein :confused:

CROWLER

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Zitat von Facetious
Also ich habe jetzt ein bisschen recherchiert.

Öffis fahren = Beförderungsvertrag, mit dem Einsteigen nimmst du die AGB der Wiener Linien zu Kenntnis, wo afaik auch die Strafe bei Fahren ohne Fahrschein erwähnt ist. Daher ist das Erlagschein austeilen nur ein Entgegenkommen.

Das dein Freund nur die eigentliche Strafe zahlt könnte uU ungut werden.

Inkassokosten sind Verspätungsschäden iSd §918 ABGB.
sie müssen sich immer an § 1333 (2) messen lassen (angemessenes Verhältnis zur Forderung)

Verspätungsschaden ist verschuldensabhängig, er hat diesen nur zu bezahlen wenn ihn ein Verschulden am Zahlungsverzug trifft.
Problem: Keine Beweislastumkehr. Dein Freund muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Im Endeffekt könnte er wenns vors Gericht geht auch auf den Inkassokosten sitzen bleiben.

Aber die Rsp ist nicht ganz eindeutig und es wird oft auch zu Gunsten des Beklagten entschieden --> guten Anwalt suchen :)

lg

ad 1333 (3)abgb
ACHTUNG! lex specialis derogat lex generalis
die inkassokosten fallen hier nicht rein da es eine speziellere regelung gibt
http://www.schuldnerberatung-wien.a...so_20090310.pdf

CROWLER

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Zitat von Sylist
wieso 130€? hab ich was verpasst? normal solltens doch 71€ sein :confused:

wenn du den dreck nicht binnen 3 tagen einzahlst sinds 130 euro
weiss der teufel warum

Anima

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na bum...
ich rate btw auch zur zahlung...

CROWLER

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ja aber die vollen 130 euro
nicht nur einen teil


und natürlich an wiender linien und nicht ans inkassobüro
Bearbeitet von CROWLER am 21.01.2010, 20:34

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von CROWLER
ja aber die vollen 130 euro
nicht nur einen teil


und natürlich an wiender linien und nicht ans inkassobüro
ich versteh nicht ganz was das helfen soll, wenn die WL sagen, dass die angelegenheit nicht mehr in ihren händen liegt. :confused:

CROWLER

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weil die hauptschuld immernoch bei den wiener linien ist
eine zession würde nur dann vorliegen wenn ein inkassobüro die schuld den wiener linien abkaufen würde - das ist aber nicht der fall

die schreiben nur im namen der wl weitere mahnungen und übergeben im fall der nichtzahlung das ganze einem anwalt
so und der klagt dann für die wiener linien - das ist dann angeführt als ansrpuchsgrundlage und die inkassogebühren als nebenkosten

wenn man aber die anspruchsgrundlage tilgt bevor es zur klage kommt verlaufen die nebenkosten im sand (ich spreche hier wirklich aus erfahrung :) hab mich schon öfters mit inkassobüros herumschlagen müssen)

master blue

Mr. Anderson
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d.h. das inkassobüro bleibt auf ihren aufwändungen und damit verbundenen kosten sitzen, die dadurch entstanden sind? find ich auch irgendwo komisch.
führt das nicht auch sämtliche mahngebühren ad adsurdum?
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