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Rückgaberecht

Innovaset 03.06.2004 - 15:49 1066 15
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deleted5875454

Bloody Newbie
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also eehhmm...
hi.

folgendes prob.
hab mir am 24.05.2004 eine Samsung HDD mit 80gb gekauft. 70€(hatte kA von den aktuellen preisen, aber jetzt weiß ich, sie war vieell zu teuer, ich hätt ja im geizhals nachschauen solln, ich weiß ja eh.)

naja, mein bruder kann mir für ein paar € mehr eine 160gb platte besorgen. Jetzt wollt ich die samsung platte gestern zurückbringen. Die nehmens aber net mehr :(:(

gibts da nicht irgendein recht, das man die platte innerhalb der ersten 2Wochen zurückgeben kann oder so?
Gibts irgendeine möglichkeit, die zurückzugeben?

tia
mfg
inn0

sry für die vielen rechtschreibfehler. :)

xcfk9

Here to stay
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red mit dem händler, wenn du die platte schon benutzt hast schauts mit dem recht afaik nicht mehr so gut aus, aber händler sind e oft kulant

pred

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hast sie im geschäft gekauft
oder übers internet bestellt?

Silvasurfer

I do my own stunts
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das mit den 2 wochen is nur das fernabsatzgesetz

d.h wenn du die platte bestellt hättest dann hättest diese ohne angaben von grüden auch wieder zurückschicken können

aber wenn du sie vor ort gekauft hast dann gillt die kulanz des shops

Seppo

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hm normal müssten sies zurücknehmen aber gutschrift geben!

was is das für ein shop!

wobei ich nicht glaube das du ein RECHT auf rückgabe hast, sondern das es eher nachsicht des geschäfts ist wenn sie dir überhaupt ne gutschrift geben (kunde is könig)

ich hoff ich hab jetzt kan blödsinn erzählt..
thx für verständnis falls falsch :)

deleted5875454

Bloody Newbie
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Zitat
hast sie im geschäft gekauft
oder übers internet bestellt?
direkt beim händler
Zitat
was is das für ein shop!
http://www.datenfarbe.at


ach ja, bin ja erst 14 und hab mein firmgeld ausgegeben :D darf ich das überhaupt kaufen? hab da mal so was gehört

und thx für die schnellen antworten



EDIT:
XcFk9 was ist jetzt mit der pumpe?

daisho

SHODAN
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Sicher darfst mit 14 einkaufen :rolleyes: Is ja schließlich nix pornographisches, nikotin- oder alkoholinhaltiges oder sonst was :D

deleted5875454

Bloody Newbie
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jo.... hab halt mal so gehört....
^push :D *post ausnutz :D*

sp33d

Here to schtei
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im geschäft gekauft ---> hoffen auf händler es gibt keine rücknahme pflicht! mann stelle sich vor das würde jeder machen.
per web ---> in österreich 7 tage fernabgesetz

der händler kann dir etwas abziehen sofern sie benutzt wurde,...

Flotschi

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unwissenheit schützt vor bestrafung?
NEIN
=>wirst pech haben

Dreamforcer

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und doch regen sich die leute auf wenn sie nach 14 tagen kommen und etwas zrückgeben wollen und du ihnen dann sagen kannst nö geht nicht müssen wir nicht machen. Da sprech ich aus erfahrung

DA/a][Brain

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theoretisch kannst erzwingen dass der handel es zurücknehmen muss..

denn mit 14 jahren bist du beschränkt geschäftsfähig und darfst dir teurere sachen nur mit erlaubnis eines erziehungsberechtigten kaufen.

im prinzip kann deine mutter zum händler gehen, die hdd zurückgeben und sagen mein sohn darf das ned kaufen, er hat sein ganzes geld für das ausgegeben.

Zitat
c. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
aa. Rechtlich vorteilhafte Erklärungen

Der Minderjährige, der gemäß § 106 BGB zwar das siebte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist weder voll geschäftsfähig noch vollkommen geschäftsunfähig, sondern kann in beschränktem Umfang nach §§ 107 ff BGB selbständig wirksame Willenserklärungen abgeben. Er bedarf jedoch zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB).

*edit* der link passt wohl ganz gut:
http://www.help.gv.at/Content.Node/...0500.html#Alter

Zitat
Ohne Zustimmung ihrer Eltern können mündige Minderjährige daher nur folgende Rechtsgeschäfte abschließen: so genannte "Taschengeldgeschäfte" ... usw

Zitat
Bis zur Erteilung der Zustimmung sind solche Rechtsgeschäfte "schwebend unwirksam" und erlangen erst mit der nachträglichen Zustimmung volle Gültigkeit. Wird die Zustimmung verweigert, so ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig ? so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.
Bearbeitet von DA/a][Brain am 03.06.2004, 23:10

freq

killed by Spunz
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Zitat von Flotschi
=>wirst pech haben

beim falschen händler sicher ... normalerweise 10% abzug oder so und die sache sollte gegessen sein ...muss er aber bei ladenkauf nicht ..da beim kauf quasi ein vertrag geschlossen wird ....[kunde- verkäufer] tritt nicht in kraft bei falschen angaben von seiten des händlers ...wwi noch was

bei versand [kunde-post] "vertrag" rofl ...daher 7 tage fernabsatzgesetz ...

Viper780

Er ist tot, Jim!
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im grossen und ganzen schaut ned viel dabei raus, ausadem würd ich ma usm firmgeld was gscheites kaufen und ned wost anch spätestens 2 jahren weghaust.

kannst nur hoffen das da händerl so zurück nimmt, du kannst mit der "bin ja erst 14" tour kommen und deinen eigenen geschäffts sinn anzweifln, aber vor gericht wird des ned rehct stand haben.

deleted5875454

Bloody Newbie
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vor gericht geh ich wegen dem nicht ;), da behalt ich die platte lieber. morgen fahrn wir dann mal rüber und kommen mit der *ich biun ja erst 14* tour

ich sags euch dann
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