Q3 not in Germany
alexsb 19.02.2002 - 23:39 1535 30
ChrisK
dun dun dunnn
|
Interessierte finden alles über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften unter der Adresse: http://www.bmfsfj.de --> Unterpunkt: Nachgeordnete Behörden Übrigens Indizierung und Verbot ist etwas unterschiedliches: Indizierte Medien dürfen weiterhin gegen Vorlage eines Ausweises an Erwachsene abgegeben werden. (blablabla...  ) LG, Chris
|