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Neue EU-Urheberrechtsrichtlinie: Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

xaxoxix 18.06.2018 - 22:42 43797 241 Thread rating
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that

Hoffnungsloser Optimist
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Steht nicht in Artikel 11 explizit, dass er nicht für Hyperlinks gilt?

(also einfach den ganzen Presseartikel in den <a>-Tag und der Verlag kann schei* gehen :p)

mat

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Legends never die
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Haha, eigentlich genial! Man muss den Link ja gar nicht entsprechend so formatieren, es bleibt technisch trotzdem ein Hyperlink. :cool:

wergor

connoisseur de mimi
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Heute ist es soweit

Gentleman

Big d00d
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Guten Morgen,
Links, Memes, Zitate (Zitatrecht!), etc sind davon nie betroffen.

Es geht immer um Artikel 2(5):
"Online Content Sharing Privider" (<- das ist der exakte Terminus)
und dann gilt wieder genau dieser Passus "give public access to a large amount of works or other subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes"

Large amount und profit making purpose - beides nicht erfüllt.

Ohne jetzt jeden Thread zu kennen, aber ich behaupte einmal, dass 99% der OC Beiträge "user generated content" ist und nicht urheberrechtlich geschütztes Material das ihr online stellt um damit das www anzulocken um wiederum Profit zu erwirtschaften.
Wie z.B Facebook, Youtube, Google News, ... um massiiv Profit aus rechtswidrig hochgeladenen Inhalten zu erwirtschaften und dann auch noch meinen dass das die User wären und sie nichts damit zu tun hätten (ausser Milliarden damit zu verdienen).
Bearbeitet von Gentleman am 25.03.2019, 08:26

mat

Administrator
Legends never die
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Danke für dein Feedback.

Wo ist definiert was ein "large amount" ist? Ab wann ist es promotion für profit-making? Das sind leider die Fragen, die wir uns dann stellen müssten. Ich würde mich dann auch gerne rechtlich absichern, ich nehme an, dazu brauche ich einen Anwalt? Oder kann das die Rechtsabteilung der Wirtschaftkammer für mich machen?
Und soweit ich weiß, bezieht sich das nur auf Artikel 13 und nicht auf Artikel 11.

Auch sehr ärgerlich ist, dass viele Beiträge zu diesem Thema veraltet sind. Die ständigen Revisionen der Artikel und dann auch noch der Wechsel der Artikelnummern tragen zur Verwirrung bei. Als wären die Paragraphen selbst nicht schon viel zu allgemein geschrieben. :rolleyes:

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat
Oder kann das die Rechtsabteilung der Wirtschaftkammer für mich machen?

denen ein mail zu schreiben kann nicht schaden imho.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Zitat aus einem Post von Gentleman
Large amount und profit making purpose - beides nicht erfüllt.

Ohne Judikatur kann man das nicht sagen.
Es liegt einfach dran wie man Profit definiert. Im Grunde betrifft das mal jede einzelne Firma - denn die sind zu Profit verpflichtet.

Die Frage ist ob es reicht ein gemeinnütziger Verein zu sein wo am (Finanz)Jahresende einfach eine 0 übrig bleibt oder muss man akkreditiert sein (so wie zB bei den Spenden)

daisho

SHODAN
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Naja, "profit making purpose" ist quasi jeder der mit seiner Website z.B. Werbebanner schaltet und damit verdient. Large amount of works, ist quasi auch jeder der viel Content online stellt - schwammig und Auslegungssache.

Schönes freies Internet.

smashIt

master of disaster
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Zitat aus einem Post von daisho
Large amount of works, ist quasi auch jeder der viel Content online stellt - schwammig und Auslegungssache.

alles unterliegt dem urheberrecht
egal ob es die posts sind die hier geschrieben werden oder fotos von staubigen pc-lüftern

Gentleman

Big d00d
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Vielleicht hilft es ja mal beim Urheber nachzulesen :)
https://ec.europa.eu/digital-single...echtsrichtlinie
...aus erster Hand und nicht vom Cousin des Arbeitskollengen - oder Facebook, etc :)

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat aus einem Post von Gentleman
Vielleicht hilft es ja mal beim Urheber nachzulesen :)
https://ec.europa.eu/digital-single...echtsrichtlinie
...aus erster Hand und nicht vom Cousin des Arbeitskollengen - oder Facebook, etc :)

Da steht ja auch nur das schwammige Blabla wie im Entwurf:

Zitat
Die neuen Urheberrechtsvorschriften* für Plattformen mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten gelten für Online-Dienste, die gewerbsmäßig eine große Zahl von Werken speichern und der Öffentlichkeit zugänglich machen.

oc.at ist ein Onlinedienst, mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten, von einer Firma betrieben und daher "gewerbsmäßig", speichert eine große Zahl von Werken (mehrere Millionen Posts, die selbstverständlich automatisch urheberrechtlich geschützt sind) und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich. Und die genannten Ausnahmen scheinen auch nicht auf oc.at zuzutreffen.

Abgesehen davon - angenommen ich mach jetzt EUTube.com auf und mein erster User lädt ein Video hoch - woher soll ich wissen, ob ich dafür jetzt eine Lizenz erwerben muss und wo ich die herkriege? IMHO ist das Ganze ziemlich undurchführbar.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Facebook und Google sind die einzigen die aktuell genug Kategorisierten Content haben um einen Filter umzusetzen - wo werden die kleinen dann wohl Lizenzbehühren hin überweisen?

enjoy

Addicted
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Maestro

:)
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Livestream

Schaut nicht so gut aus, einstweilen sind viele Statements dafür. Hauptargument die bösen Steuersünder: Google, Amazon, Facebook. Die Demos werden oft als Erpressung angesehen.
Bearbeitet von Maestro am 26.03.2019, 10:36

Cobase

Mr. RAM
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https://netzpolitik.org/2019/eu-jus...rch-verhindert/
Zitat
Uploadfilter und kurze Löschfristen für Online-Plattformen hätten den rechten Terroranschlag von Christchurch und die Radikalisierung des Täters verhindern können, sagte die EU-Justizkommissarin Věra Jourová letzte Woche in Brüssel gegenüber netzpolitik.org.
...
„Ich glaube, wir müssen eine 100-prozentige Sicherheit haben, dass diese Inhalte nicht im Netz stehen bleiben“, sagte Jourová.
Und so etwas ist EU-Kommissarin! :bash:
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