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Waffenrecht

Jedimaster 26.04.2016 - 13:05 2032 32
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Jedimaster

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OK, dann haben alle eine zugespitze Feile drauf ;)
Oder eine Säge damits auch durchn Knochen geht ! Oder nen Korkenzieher fürs Auge!
Siehe https://schweizer-messer.eu/wp-cont...21/03/13713.jpg

OK, der Sarkasmusmeter ist wieder etwas zu hoch, aber wenn keine Klinge zur Hand ist tuts zur Not ein Schraubenzieher oder ein Schraubenschlüssel oder ... was halt auch immer zur Hand ist. Wenn das Schweizermesser dann halt kein Messer mehr drauf hat - was anderes drauf wird fürs Kaffee Bauchstich schon passen - aber ich glaub jetzt nicht das wir die letzten zig Jahre irgendeinen Mord mit einem Schweizermesser oder Leatherman gehabt haben ?

Hornet331

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Zitat aus einem Post von Jedimaster
aber ich glaub jetzt nicht das wir die letzten zig Jahre irgendeinen Mord mit einem Schweizermesser oder Leatherman gehabt haben ?

Darum kümmern sich gesetze nicht, und vor allem kümmerts die nicht, die sich sowieso nicht an gesetze halten.
Messer waren immer schon die bevorzugte Waffe bei Morden, der unterschied zu jetzt ist hald, dass die neuankömmlinge gerne in der öffentlichkeit ihre streitigkeiten mit denen austragen, was früher eben nicht der fall war.

Und denen ist egal ob "Einhandmesser" verboten sind, da die sowieso ihr kebab messer oder machete mitnehmen wenns was vorhaben. (genauso wie den schläger usw.)

semteX

Risen from the banned
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der punkt is, wenns verboten ist kannt die leute festsetzen und einnähen.

22zaphod22

chocolate jesus
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nicht einsteigen - es ist immer die gleiche denkfaule Argumentation ... "wenn wer will dann kann er eh und noch schlimmer und / oder einfacher gehts mit nicht verbotenem XYZ" ... also ists eh deppert irgendwas zu machen ...

Jedimaster

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Ich kritisiere ja nicht DAS etwas gemacht wird, ich kritisiere das etwas gemacht wird was keine Lösung ist. Es ist als wie wenn wir jetzt Fahrradstreifen abschaffen und Fahrräder verbieten weils soviele Radfahrerunfälle gibt.

22zaphod22

chocolate jesus
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Zitat aus einem Post von Jedimaster
Ich kritisiere ja nicht DAS etwas gemacht wird, ich kritisiere das etwas gemacht wird was keine Lösung ist. Es ist als wie wenn wir jetzt Fahrradstreifen abschaffen und Fahrräder verbieten weils soviele Radfahrerunfälle gibt.

und weiter ...


träumen wir nur weiter von der PERFEKTEN ENDLÖSUNG die jeden glücklich macht und durch keinen einzigen noch so konstruierten Sonderfall ins Wanken gebracht werden kann ... weil DANN und NUR DANN ists gut ...


was ist denn der "Schaden" / "Nachteil" bei den vorgeschlagenen Lösungen? Außer dass sich da ein gewisser Zirkel lustig macht? Kann man ja eh Spaß haben ... aber dann muss man auch ehrlich sein und sagen können, dass der Nachteil wohl vernachlässigbar ist, kein Schaden entsteht und Potential für Prävention da ist ...


aber NEIN weil wenn der Raubmordhomeinvasionvergewaltiger seine Puffn sowieso nur illegal kauft und à-la Deadpool mit den Küchenmacheten am Buckel pickend loszieht wird ihn ein neues Gesetz nicht aufhalten ...



mit der Denke kommt man total weit ...

Hornet331

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Zitat aus einem Post von semteX
der punkt is, wenns verboten ist kannt die leute festsetzen und einnähen.

Das kann man jetzt schon, nur wegen der umsetzbarkeit warats...

Zitat
Drittstaatsangehörige
§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
1.
unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2.
sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3.
Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).

Auch wenns ein generelles Waffenverbot gibt fügt es nichts hinzu was nicht schon durch o.g. § vermeidbar wäre, selbst in den aktuellen Waffenverbotszonen kann die polizei nicht auf gut dünken jeden durchsuchen wann sie will (außer du lässt es freiwillig zu).
Bearbeitet von Hornet331 am 09.05.2024, 00:16

daisho

SHODAN
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Bin da jetzt kein Experte, aber mein Wissensstand ist dass ich denke sie können es doch - du kannst nachher zwar eine Beschwerde einreichen was dir im Endeffekt halt nichts bringt außer der Info "sie hatten Recht".

Deswegen gibts dann ja immer die endlos langen Diskussionen zwischen Polizei und irgendwelchen Alternativen die meinen sie sind so gescheit und "ich kenne meine Rechte" und kennen meist einen Dreck.

/Edit: https://www.wienxtra.at/jugendinfo/...chte-pflichten/
Bearbeitet von daisho am 09.05.2024, 07:58

Hornet331

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Zitat aus einem Post von daisho
Bin da jetzt kein Experte, aber mein Wissensstand ist dass ich denke sie können es doch - du kannst nachher zwar eine Beschwerde einreichen was dir im Endeffekt halt nichts bringt außer der Info "sie hatten Recht".

Deswegen gibts dann ja immer die endlos langen Diskussionen zwischen Polizei und irgendwelchen Alternativen die meinen sie sind so gescheit und "ich kenne meine Rechte" und kennen meist einen Dreck.

/Edit: https://www.wienxtra.at/jugendinfo/...chte-pflichten/

Da wird viel ins eins verwurschtet, was aber unterschiedliche "eskalationsstufen" erfordert.

Der § 35 SPG regelt die "polizeikontrolle" aka identitätsfeststellung, da ist noch kein wort über durchsuchung drin, da es hier nur darum geht die identität der person festzustellen.
Damit er jemanden durchsuchen darf, muss die polzei eine Festnahme aussprechen (§ 40 SPG Abs 1) oder im Abs 2. der da heißt:
Zitat
"Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind außerdem ermächtigt, Menschen zu durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, diese stünden mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff in Zusammenhang und hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr ausgeht

Sprich wenn ich irgendwo geh, kein überfall/terroranschlag/einbruchsdiebstahl/flüchtender etc. in der nähe war, gibt es keinen grund für eine durchsuchung. Die polizei kann fragen ob sie z.b. in taschen nachschau darf und wenn ma ihnen das erlaubt ists hald so.

Im aktuellen § 36b SPG Waffenverbotszone wurde das a bisl "aufgeweicht", da hier nur mehr steht
Zitat
(3)Absatz 3
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, im Anwendungsbereich der Verordnung nach Abs. 1 die Kleidung von Menschen und von diesen mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu durchsuchen, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung gemäß Abs. 1 zuwidergehandelt wird

Hier wurde das auf "auf Grund konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht" abgeschwächt, aber auch das ist keine "willkür", da es hier zuhauf entscheidungen des OGH gibt die definiert was "dringende Verdacht" ist.

Im Prinzip kanns mir persönlich wurscht sein was da raus kommt, da für mich der Abs 1. gilt, also auch, so wies ausschaut, in dem gesetzesentwurf das gleiche zur anwendung kommt.
Zitat
Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27 Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.


Die frage ist, willst so ein gesetz was es der exekutive erlaubt aus fadenscheinigen begründungen dich quasi jedes mal wenst außer haus gehts zu durchsuchen? Vor nicht zu langer zeit, 3 monaten ist durch eine parlamentarische anfrage in Deutschland neue zahlen zur "messer kriminalität" veröffetnlicht worden

https://www.welt.de/vermischtes/vid...ngestiegen.html

und die deutschen gesetze sind um einiges härter, als was bei uns geplant ist... wie gesagt das problem sind nicht messer, oder gesetze... weil wir sind damit ganz gut (im öffentlichen raum) die letzten 70 jahre gefahren...

daisho

SHODAN
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Ja was sie dürfen oder nicht ist die eine Sache. Ich denke (unwissend) dass du dich trotzdem fügen musst wenn die Polizei eine Durchsuchung verlangt, auch wenns nicht legitim ist - und du im Nachhinein natürlich Rechtsmittel dagegen einlegen kannst (was dir je nach Umstand halt nicht viel bringt).

davebastard

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hat jemand einen Link wo diese Waffenverbotszonen in Wien sind? ich hab jetzt 3 gefunden, recht neu: rund um den Reumannplatz, dann wohl schon länger rund ums Flex also Donaukanal/Franz Josef Kai und beim Praterstern. Ist das alles?

Ich dachte das kommt viel öfter zur Anwendung, z.B. rund um Schulen usw.

Hornet331

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Zitat aus einem Post von davebastard
hat jemand einen Link wo diese Waffenverbotszonen in Wien sind? ich hab jetzt 3 gefunden, recht neu: rund um den Reumannplatz, dann wohl schon länger rund ums Flex also Donaukanal/Franz Josef Kai und beim Praterstern. Ist das alles?

Ich dachte das kommt viel öfter zur Anwendung, z.B. rund um Schulen usw.

Zitat
Bisher gibt es eine Waffenverbotszone am Praterstern und Umgebung. Am Donaukanal im Bereich des Franz-Josefs-Kais galt ein Verbot von Februar 2019 bis Februar 2021. Nun ist der Reumannplatz in Favoriten aufgrund wiederholter Vorkommnisse an der Reihe.

https://www.stadt-wien.at/wien/news...%20der%20Reihe.

Derzeit gibts genau 2, die am Franz Josefs-Kai wurde mit 2021 wieder aufgehoben.

Aktuelle Verordnungen für wien gibts meist hier:
https://polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx

davebastard

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danke!

Hornet331

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Zitat aus einem Post von davebastard
danke!

Es gibt aber ein haufen Hausordnungen wo ebenfalls Waffenverbote bestehen, bestes bsp. bei den Wiener Linien, dort hast ein Waffenverbot in der hausordnung festgesetzt, die eigentlich an allen Haltestellen bzw Stationen der Wiener Linien gilt.

DAO

Si vis pacem, para bellum
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ein verstoss gegen die hausordnung ist relativ wurst.
dadurch wirst du keine strafe bekommen vom staat.
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