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federn, felgen und remus eintragen bei der landesregierung?

sebostyler 08.08.2011 - 14:03 7203 16 Thread rating
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sebostyler

Big d00d
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hallo,
habe einen honda crx gekauft bei dem die federn und felgen getauscht wurden, aber nicht eingetragen wurden.
es sind blaue H&R federn und OC racing felgen, weiß grad nicht genau welche und ein remus...
die bodenfreiheit sollte kein problem sein, sind eher dezent... tragen die das eh ein?
felgen werden wohl hoff ich kein problem sein ^^...
und muss ich einen remus überhaupt eintragen lassen?

und kann es sein das ich einen ***** erwisch der dann meint was andres passt auch nicht und er lässt mich so nicht wieder fahren? oder er trägt die federn nicht ein und lässt mich nicht fahren?
überprüfen sie auch gleich so werte vom motor dort? weil beim remus gibts bissl ein problem mit der dichtung, da wird noch frischluft gesaugt und deshalb kommt zu viel nicht verbrannte luft raus oder so... wenn man aber eins von den rohren zu macht gehts...
ka warum ^^...
greetz.sebo

böhmi

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mit Federn musst du zu einem Zivilingenieur.

Das kostet dich 350-400€ wenn alles passt.

Remus musst du nicht eintragen lassen, da sollte eine ABE dabei sein.

sebostyler

Big d00d
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hab ich auch mal gelesen.... aber das sind ja solche H&R federn... die ham auch so einen zettel dabei das man sie eintragen kann... hab gehört das man die auch so eintragen lassen kann nur so no name oder unbekanntere haben kein zertifikation oder so für österreich... kann das stimmen? und lassen die mich weg fahren wenn sie sie mir nicht eintragen?

böhmi

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nein, kannst du nicht mehr eintragen.

geht nur noch beim Zivilingenieur. (der lässt dich auch wieder fahren, wenn was net passt)

sebostyler

Big d00d
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******e!!! bist dir da ganz sicher?... und die landesregierung würd mich nicht mehr fahren lassen oder?... und is doch unfassbar das der zivilingenieur für die halbe stunde anschaun 350-400 nimmt!! und risiko hat der bei federn von H&R die da schon 1000 mal eingebaut wurden ja keines...
ich hab wohl auf den falschen beruf gesetzt...
gibts da fix keinen billigeren? ich würd als zivilingenieur einfach mal für federn nur 200 verlangen und die rennen mir die türe ein ^^...


und warum is das da bitte nicht auch so wie in de:
zitat von matte: http://www.volkstreff.de/showthread.php?t=99729

---------------
Die Federn musst Du zwar nicht eintragen, aber den ordnungsgemäßen Einbau vom TÜV abnehmen lassen! (Dazu gehört übrigens auch die Spureinstellung!)

Kostenpunkt für die Einbauabnahme: ca. 35 Euronen (weil: vereinfachte Abnahme nach Paragraph haumichblau, da den Federn ein Gutachten beiliegt)
---------------

das liegt bei denen auch daran das diese H&R einfach schon eine art prüfung oder so abgelegt haben das die straßensicher sind!! ich glaub das haben die hier auch gemacht!! kann doch nicht sein das sich die landesregierung da so querstellt...
greetz

böhmi

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du kannst dein Fahrzeug ja in Deutschland zulassen, dann kannst du die Federn einfach so eintragen. Bei uns gelten nunmal die österr. Gesetze.

Ohne die "eine art prüfung", die H&R schon abgelegt hat (nennt man Teile-Gutachten) könntest du das ganze auch beim Zivilingenieur nicht so einfach eintragen (da wirds dann kompliziert/teuer).

Und wenn du als Zivilingenieur die vom Verband der Zivilingenieure erstellte Preisliste ignorierst(aka. ich machs um 200 ^^ olololo), wirst auch nicht lange Zivilingenieur bleiben (versuchs es btw. erst mal zu werden...)

Die Gesetzeslage ist so und darüber sollte man sich informieren BEVOR man ein untypisiertes KFZ kauft, nachher sudern bringt nicht viel...

maXX

16 bit herz
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Zitat von böhmi
du kannst dein Fahrzeug ja in Deutschland zulassen

und gleich mal ein paar tausender beiseite legen, wenn sie drauf kommen, dass du ein krummes ding drehst. ;)

böhmi

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Zitat von maXX
und gleich mal ein paar tausender beiseite legen, wenn sie drauf kommen, dass du ein krummes ding drehst. ;)

das war mehr als genervter Sarkasmus gemeint :D

sebostyler

Big d00d
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hmm hab grad bissl gegoogelt und der erste link wenn man "H&R federn eintragen" in AT ist dieser: http://www.audi4ever.at/forum/viewt...p;sk=t&sd=a der is bissl über ein jahr alt und da sollte es bei seinem A3 keine probleme geben...
er hat ja auch die landesregierung zitiert und die haben auch nix dagegen gesagt!...
ein kleines problem hab ich bei denen aber weil der vorbesitzer die selbst eingebaut hat.. " Der Einbau solcher Fahrwerke darf nur durch eine Fachwerkstätte vorgenommen werden.
Ein Fahrwerksvermessungsprotokoll ist vorzulegen."

hier der gesamte text den ihm die landesregierung geschrieben hat:


Sehr geehrter Herr X!

Die Genehmigung der Änderungen sind möglich wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

Was ist bei Fahrwerkstieferlegungen zu beachten:

Die minimale Bodenfreiheit von 110 mm darf nicht unterschritten werden. Das Fahrzeug muss eine Schwelle 800 mm breit, 110 mm hoch, besetzt mit 75 kg, berührungslos mittig überfahren können. Die minimale Bodenfreiheit unter den Seitenschwellern im Türbereich darf die 110 mm ebenfalls nicht unterschreiten.
Für die vorgenommene(n) Änderung(en) sind entsprechende Nachweise erforderlich. (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers, Gutachten des TÜV´s bzw. eines berechtigten Ziviltechnikers). Der Einbau solcher Fahrwerke darf nur durch eine Fachwerkstätte vorgenommen werden.
Ein Fahrwerksvermessungsprotokoll ist vorzulegen.
Auf die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen (z.B.: Scheinwerfereinstellungen, ALB-Reglerjustierungen) in den Gutachten ist zu achten.
Durch den Erlass GZ. 190.500/8-II/B/5/00 vom 3.8.2000 wurde folgende Mindestfreigängigkeit für geänderte Rad/Reifenkombinationen festgelegt: Es ist eine Freigängigkeit unter Verwendung der "größten" genehmigten Rad/Reifenkombination in allen Belastungs- und Betriebszuständen gegenüber Fahrwerksteilen von > 5 mm bzw. gegenüber Karosserieteilen von > 10 mm zu gewährleisten. Daraus ergibt sich, dass die genannten Freigängigkeiten auch im ungünstigsten Betriebszustand eingehalten werden müssen. Dieser wird in der Regel dann eintreten, wenn das, bis zu seinem technischen Höchstgewicht ausgelastete Fahrzeug dynamischen Belastungen im Fahrbetrieb ausgesetzt ist. Eine rein statische Prüfung ist deshalb nicht ausreichend.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Anbau der Beleuchtungseinrichtungen sind einzuhalten. ( z.B. Mindesthöhe des Abblendlichtes,Höhe der Blinker,usw...)
Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung gegen eine nachträgliche Veränderung der Fahrzeughöhe eingebaut sein, damit die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichen Aufwand entfernbar sein.

HINWEIS: Die Praxis hat gezeigt, dass bei Fahrwerkstieferlegungen, bei welchen sehr knapp an die erforderlichen 110 mm herangegangen wird, nach einiger Zeit durch das natürliche Setzen der Federn Probleme eintreten. Durch die sich dann ergebende Bodenfreiheit von weniger als 110 mm weist das Fahrzeug einen schweren Mangel auf und sowohl im Zuge einer §57a- (Pickerl-) Überprüfungen, als auch bei Strassenkontrollen kann kein positives Gutachten mehr ausgestellt werden.



Ob die oben angeführten Kriterien erfüllt sind kann erst bei der Überprüfung des umgebauten Fahrzeuges beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schmalzl


edit:
da steht auch nix von problemen: http://www.hondapower.at/viewtopic.php?t=27622
erhlich gesagt glaub und hoff ich gibts keine großartigen probleme! ^^
brauch glaub ich nur noch so ein fahrzeugsvermessungsprotokoll und eine eingangsbestätigung... das sollt so eine werkstätte doch relativ günstig rausrücken oder? ^^
greetz.sebo
Bearbeitet von sebostyler am 08.08.2011, 15:48

böhmi

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Das dürfte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
In OÖ geht bzgl. Fahrwerk nix mehr ohne Zivilingenieur

sebostyler

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ok ich hab jetzt einfach mal angerufen dort und die ham mir eben gesagt ich brauch die einbaubestätigung von der werkstätte soll vorbeikommen mir einen termin ausmachen und dann bekomm ich eben einen. und sie hat gemeint klar tragen sie das ein und war eher verwundert darüber das ich das überhaupt in frage gestellt hab...
ps ich bin in wien...
von fahrzeugsvermessungsprotokoll hat sie nix gesagt...
sie hat aber gsagt ich soll bei honda anrufen und fragen ob die für mein fahrzeug überhaupt zugelassen sind...
was glaubt ihr verlangt eine werkstatt für so eine einbaubestätigung? bei FB frag ich auch mal.. vielleicht hackelt einer bei einer werkstatt ^^...

master blue

Mr. Anderson
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warum hast du das nicht eigentlich vor dem kauf abgeklärt?

maXX

16 bit herz
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Zitat von böhmi
das war mehr als genervter Sarkasmus gemeint :D

immer an das gute glauben. und wenn es nur das ankurbeln der wirtschaft ist. :D

sebostyler

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er hat mir das eh gesagt, ich wusste es auch... aber ich wollt das auto und hab mir dacht im schlimmsten fall original rein (hat er mir dazu gegeben) oder halt zivilingenieur...
bin auch super zufrieden... is einfach das geilste auto find ich nach den unbezahlbaren karren ^^...
und zahl auch gern bissl mehr versicherung dafür das ich dann auch bissl spaß mit dem auto haben kann^^...
die federn sind für meinen stand da also das passt mal =))
leider hab ich den zettel fürn remus nicht gefunden... weil den sollt ich doch mitführen oder...
wie find ich heraus welcher das genau is.. weil ich kann das ja glaub ich aus dem internet ziehn und drucken...

SaxoVtsMike

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Zitat von böhmi
Das dürfte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
In OÖ geht bzgl. Fahrwerk nix mehr ohne Zivilingenieur

Seit wann denn das ?

Als ich noch oö Taferl trug hies es das die LR Federn/Fahrwerk einträgt wenn die Rad/Reifen Kombi original ist, bzw. umgekehrt.
In Nö konnte ich beim 207er auch problemlos die Federn von der LR eintragen lassen, da der rest der karre Original war.

Beim besgten CRX wird das wohl nix bringen da er ja auch noch nicht Originale Felgen oben hat => ziviltechniker ahoi...
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