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Zern Server Raddi - Verarbeitungsqualität?

Doomed ACE 24.07.2001 - 11:57 2951 67
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volker

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ich möcht jetzt gar nicht auf die Optik des Serverradis eingehen weil für mich auch die Funktion im Vordergrund steht (auch wenns schöner sein könnten) aber ein bisschen was zur Diskussion wegen Fernabsatzgesetz beitragen, weil ich ja auch öfters damit konfrontiert bin:

zb. zum Rücktrittsrecht steht da auch eindeutig:
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Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, zu zahlen. An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben
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auch der zern hat von nix anderem gesprochen, wobei er nicht mal die gemeint hat die halt nach dem auspacken unzufrieden waren und jetzt zurücktreten wollen sondern einfach jene, die die sendung nicht annehmen ohen sie überhaupt angeschaut zu haben - denn das bedeutet für ihn und jeden anderen Versandhändler:

kosten bei der Lieferung zum Kunden und dann nochmals Kosten für die Rücksendung, die auch er wieder bezahlen muss. und wenn das halt einreisst das sich die Leute nicht vorher überlegen ob sie was bestellen und auch dafür zahlen so muss man wohl etwas dagegen unternehmen und das ist in diesem Fall die Einforderung der entstandenen Portokosten, was ja auch vom Fernabsatzgesetz völlig rechtens ist.

So, das zu meinem Beitrag in dieser Diskussion.

Volker

Morphias

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des is wie wonn ma beim otto versant oder so bestellt, da bestellt man 100 unnötige sachen, eins nimmt man sich und schickt wieder alles zurück. /bitte net denken das i do bestell, ober ich kenn da so einig

des soll ja bitte bei dem hardware shop net passieren !
Bearbeitet von Morphias am 26.07.2001, 11:52

nik

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ja, nur das ist halt das risiko beim versandtgeschäft, dafür muss man halt auch kein ladengeschäft mit all den dafür nötigen auflagen und so weiter haben.
ich kann gut verstehen, dass man sich über solche kunden grün und blau ärgert, aber einfach mit klage drohen is halt was anderes. und vor allem, wie ich den zern verstanden hab, will er ja nicht, dass jemand das zeug bei der post abholt, inspiziert und zurücksendet, er steht auf dem standpunkt, dass mit bestellung der kauf abgeschlossen und ein rücktritt nicht mehr möglich ist (nicht mal im falle eines mangels, was überhaupt stark ist).
das einzige was man gegen solche (zugegebenermaßen ekelhafte) kunden machen kann wird halt sein, denen nix mehr zu schicken. kontrahierungszwang besteht ja für keinen onlinehändler.
und zu den kosten der rücksendung: da hast du prinzipiell recht, NUR das muss, wir man dem gesetzestext entnehmen kann, abgemacht sein. und so kann man auch die vom zern befürchtete, angedrohte preiserhöhung für andere kunden :rolleyes: abwenden.

nik

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@ morphias:
"des soll bei nem hardwareshop net passieren"
also bitte, du glaubst doch net im ernst dass es von dem her n unterschied zwischen m otto und dem zern gibt, oder?

Morphias

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Zitat von nik
@ morphias:
"des soll bei nem hardwareshop net passieren"
also bitte, du glaubst doch net im ernst dass es von dem her n unterschied zwischen m otto und dem zern gibt, oder?


hmmmm .... ?
versteh i net ganz was du meinst ?

nik

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ganz einfach: beides sind versandthändler, für beide gelten die selben gesetzlichen bestimmungen :D

reflexxx

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machts euch nix draus
mir hat er auch schon mit klage gedroht weil ich eine
rechnung (!) verlangt habe...
arm

nik

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und auf was bitte wollte er dich da klagen?!??
auf unterlassung des verlangens einer rechnung?:D

reflexxx

Bloody Newbie
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naja in dem schuhkarton den er geschickt hat war keine rechnung drin. ich hab am gleichen tag eine verlangt und als nach einer woche noch immer nichts da war hab ich gemeint ich frage mal beim finanzamt nach ob das so üblich ist. darauf meinte er das sei rufschädigung etc etc. es ist dann aber wie durch ein wunder doch noch eine rechnung gekommen :D
c ya

Zern

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So Manda den Rechtsweg bestreiten heißt nichts anderes als das ich dem Kunden der sich mir gegenüber unfair verhält
1 Chance einräume die entstandenen Kosten zu ersetzen.
Wenn er das nicht tut geh i von einem böswilligen Verhalten aus und schalte dann die Inkasso oder einen Anwalt (der schreibt auch eine Mahnung) ein.
Das jemand verklangt wird is a Blödsinn.


Und wir sind hier im Water.... Bereich.

Bis jetzt hats immer gut funktioniert. nur in den letzten Wochen haben es einige übertrieben....die bekommen dann natürlich meinen Ehrgeiz ;) zu spüren. Denn es wär nichts leichter als die Preise um den Ausfallfaktor zu erhöhen.... nur bin ich dagegen das da wie beim Bundesheer eine Art Kollektivstrafe gibt..... sprich alle anderen Kunden blechen für ein paar Penner.

Ich hoffe das Thema ist jetzt geklärt.



Zum Thema S-Raddi wir werden uns was einfallen lassen um diesem Teil auch eine schönere Optik zu geben.......

Bis dann Gruß ZERN

nik

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@ reflexxx: :D
Bearbeitet von nik am 26.07.2001, 12:57

nik

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was denn für nen ausfallfaktor??
wieso verlangst nich einfach das rückporto, dann kriegt gar niemand "was zu spüren"
und das mit inkasso und mahnschreiben anwalt usw kann sich ja auch höchstens aufs rückporto beziehen, du lieferst doch bloß per nachnahme, oder??

Ex0duS

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Hab auch nix gegen das Rückporto, seh ja auch ein das die anderen nicht für mich blechen :), aber das mit den Anwälten is so ne sache :)


Ich hab bei diskontcomputer mal 4 Wochen nicht gezahlt (da war ich 2 Wochen im Urlaub, und dann 2 Wochen im Krankenhaus) und als ich nach hause kam, lag der Brief vom Inkasso, drin, da hab ich angerufen, und das Thema war gegessen, ich hab die 1. Rechnung bezahlt, und das wars (der war am Telefon sogar noch ******* freundlich) das nenn ich service.

nik

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ok, ok, ich weiss das gehört eigentlich unter händler, aber die diskussion is halt gerade hier am laufen, meinetwegen kanns auch verschoben werde.
hab mir die mühe gemacht zerns agb´s anzuschaun, da steht fogendes:
10. Rücktritt: Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

es sei nur noch auf volkers gesetzeszitat verwiesen, ansonsten kann sich jeder dazu denken was er will.....

XeroXs

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doh
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@nik: kapiers endlich.. mahe!

es geht hier einzig und allein um die leute die das packerl garnicht erst annehmen, weil eben der zern dann das rückporto zahlen muss.

Wenn ers annimmt und zurückschickt mit begründung is das was andres, und ich bin mir sicher das das da zern dann auch zurücknimmt, mit erstattung aller Kosten (bis aufs Porto).
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