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Heise: Österreichische Fernmeldebehörde stoppt Verkauf von WLAN-Hardware

atrox 05.09.2003 - 12:52 4128 39 Thread rating
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eXus

WTO-Gegner
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geh bitte des nimm i doch gar nit so ernst

solang mir ein händler was anbietet dann kauf ich mir wenn ich es will auch, das ist mir wie gesagt wuarscht

Hermander

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das würde erkären warums fast nirgends WLAN zeigs gibt! :(


schit aktion... :bash:

weiRd

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atrox

in fairy dust... I trust!
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forums-teilnehmer auf der fuzo meinen, das sei nicht ein einfaches "missverständnis" gewesen, wie es jetzt behauptet wird:
Zitat
Ein Hr. von der Funkbehörde
(0stoney0), vor 1h 0min
meinte, daß EU Recht für funkende Hardware nicht in Österreich gilt. Das betrifft HANDY, Bluetooth, etc. Er meinte, das Produkte extra in .at notifiziert werden müssen! SONY, NOKIA, etc. sind ALLE ausschliesslich EU Bewilligt, und nicht in Österreich notifiziert. Wer die Ausage genau lesen möchte : "http://www.heise.de/newsticker/data/jk-05.09.03-003/" Ich muss mein HANDY EXTRA für Österreich notifzieren lassen ! Es besitzt nur eine generelle Bewilligung für die EU. Also, gilt die EU Regelung nicht in Österreich. Das wurde gesagt ! Das wird jetzt abgestritten !

//update:
Zitat
Es handelt sich um einen
(tantejutta, vor 1min)
untergeordneten Beamten, der offenbar Unsinn verbreitet hat, der dann zu so krassen Falschmeldungen wie "WLAN-Verbot in Österreich" führte. Ein Anruf im BMVIT hat genügt, um das rauszukriegen
Bearbeitet von atrox am 05.09.2003, 18:36

condor

out of my way
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nun rate mal was in dem link zwei posts weiter oben steht ^^

Painter

.
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1. unwissenheit schützt vor strafe nicht... aba wo kein kläger da kein richter

2. jedes telekommunikationsgerät wird von der fernmeldebehörde hahin gehend geprüft ob es nicht was anderes stört... zb. funkverkehr usw.

3. der handel mit nicht zugelassenen geräten als sogenannte "exportgeräte" ist erlaubt... somit kann der händler weiterhin verkaufen muss jedoch darauf hinweisen dass das gerät in österreich nicht zugelassen ist und daher für den export gedacht ist

4. der user darf es besitzen... aber nicht verwenden wenn keine zulassung besteht

5. schwachfug... der importeur schaut schon dass alles rechtens läuft, denn er als inverkehrsetzer is haftbar
Bearbeitet von Painter am 05.09.2003, 18:49

Reinz

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mir daugn solchen aktionen unsrer beamten ;)

Maxx666

Kitemaniac
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1) kann man solche aktionen nicht ernst nehmen, da die typen wahrscheinlich nicht mal wissen, was alles wlan-technologie beinhaltet.
2) werden die händler darauf pfeifen und trotzdem weiter verkaufen.
3) kommt nächste woche die eu-kommission und unterbietet diese aktion, da sie dem wettbewerb der händler schadet.

:D

Cobase

Mr. RAM
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Reinz

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jez dann überschlägt sich der ganze "vorfall", da wirds versetzungen geben :D
um den schaden zu minimieren ;)
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