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Strafverfolgung nur mehr bei intensiven Filesharing-Nutzern

daisho 03.08.2008 11537 82
Wer nicht exzessiv illegales Filesharing betreibt, muss in Teilen Deutschlands bald keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr befürchten. In mehreren Bundesländern wird nur noch ab einer bestimmten Schwelle ermittelt.

Das Magazin Focus berichtet, dass die Generalstaatsanwälte für Nordrhein-Westfalen im Juli eine Empfehlung abgegeben haben: Nur wer mehr als 200 Dateien illegal geladen hat, muss mit einer Strafe rechnen. Damit sind wohl einzelne Musiktitel gemeint. In Sachsen-Anhalt wird erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen ermittelt. Für andere Bundesländer sei ähnliches geplant.

Der Grund für dieses Umdenken ist, dass sich die Behörden als Marionetten der Medienindustrie sehen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte bisher in allen Fällen, meistens waren die Taten aber für ein Strafverfahren nicht schwer genug. Die Musik- und Filmgesellschaften nutzten diese Daten dann aber für zivilrechtliche Abmahnungen. Da jetzt nur noch größere Verstöße bearbeitet werden, entlastet man die Behörden, und der Abmahn-Wahn wird etwas eingedämmt.

Kölns Generalstaatsanwalt warnt jedoch, dass "das Internet kein straffreier Raum werde. Es sei nur unverhältnismäßig, jeden Nutzer zu durchsuchen der irgendwann eine Datei illegal geladen hat." Ein für diesen Sommer geplantes Gesetz spricht bislang auch nur von "gewerblichem Ausmaß", enthält aber scheinbar keine Definition dafür.
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