Ausmalen bei mieten von privat?
semteX 04.07.2010 - 09:44 3218 12
semteX
Risen from the banned
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Hallo,
ich find leider den OGH spruch dazu nicht, es wird immer nur auf "gewerblich" verwiesen, und dass der OGH spruch zu vermietung von privat bald kommen soll und nur noch in text gegossen gehört.... könnte mir bitte wer sagen wo? ich find dazu nämlich nix gscheites..
danke, semmal.
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master blue
Mr. Anderson
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ich glaub, da gabs erst einen thread darüber, finde ihn aber grad nicht. (afair: wenns dezitiert im vertrag steht ja, ansonsten nein bzw. nur wenn die abnutzung groß ist. aber ohne garantie.)
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semteX
Risen from the banned
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jop, den link den mir der DKCH geschickt hat, sagt im prinzip das gleiche :/
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chaze
STIEGL Case 0wn0r
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ich hatte das thema erst bei meinem letzten umzug im jänner. lt. rechtsschutz der arbeiterkammer soll man die wohnung immer ausmalen um probleme zu vermeiden. voraussetzung für das nicht ausmalen der wohnung ist, dass die wohnung weiß ausgemalen ist und nicht abgenutzt ist.
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Stormscythe
Addicted
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ich hatte das thema erst bei meinem letzten umzug im jänner. lt. rechtsschutz der arbeiterkammer soll man die wohnung immer ausmalen um probleme zu vermeiden. voraussetzung für das nicht ausmalen der wohnung ist, dass die wohnung weiß ausgemalen ist und nicht abgenutzt ist. Iirc gilt auch eine Abnutzung, die nicht über den normalen Abnutzungsgrad hinaus geht nicht als offizielle Abnutzung. Praktisch ist z.b. wenn du einen Wasserschaden in der Wand hast und dir die Gebäudeversicherung das Teil ausmalen muss.
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Anon337
done
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da häng ich mich grad mit einer frage an: ich werde in (nicht ganz) drei monaten ausziehen und sollte laut mietvertrag ebenfalls ausmalen. der vermieter ist bei mir allerdings eine GmbH und die Wohnung war nicht frisch ausgemalt, als ich eingezogen bin. Heißt das, dass ich jetzt ausmalen muss, oder kann ich mich da einfach dagegen streuben und bei ärger die rechtschutzversicherung einspringen lassen?
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AdRy
Auferstanden
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afaik muss die wohnung muss so verlassen werden wie sie vorgefunden wurde, also wenn wände weiß waren und sie andersfarbig gestrichen wurden müssens wieder weiß gestrichen werden beim ausziehn. ob eine generelle ausmal-verpflichtung im mietvertrag rechtens ist weiß ich nicht.
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semteX
Risen from the banned
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bei gewerblichen ist die sache sonnenklar: der vermieter muss NICHT ausmalen, wenn die wände ned gestrichen wurden. etwas blöder wirds es wenn ma ne andere farbe drin hat. aber da sollt es auch reichn, wenn ma eine verwendet hat, welche mit 1x drüber pinseln weg ist...
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Anon337
done
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bei gewerblichen ist die sache sonnenklar: der vermieter muss NICHT ausmalen, wenn die wände ned gestrichen wurden. etwas blöder wirds es wenn ma ne andere farbe drin hat. aber da sollt es auch reichn, wenn ma eine verwendet hat, welche mit 1x drüber pinseln weg ist... ich denke, du hast "mieter" gemeint, oder? ich hab die wände so belassen, wie sie waren. ein paar kleine spuren gibt's schon, aber das ist denk ich normal nach zwei jahren nutzung..
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semteX
Risen from the banned
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jup,sorry
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Master99
verträumter realist
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im falle eines privaten mietvertrag gibt es hierfür keine gesetzliche regelung. es zählt das was im vertrag drinnen steht und in den kann der vermieter so ziemlich alles reinschreiben was nicht sittenwidrig oder gegen irgendein gesetzt verstößt.
d.h. wenn da z.b. drinnen steht du musst das von nem eingetragen malerbetrieb machen lassen dann pack lieber mal die große brieftasche aus.
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mythology
Bloody Newbie
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Also ich habe mich letztes Jahr bei meinem Auszug dafür entschieden nicht rauszumalen, teilweise waren de Wände farbig bemalt allerdings mit einer Farbe wo man gut mit weiß drüber abdecken kann
Und hab nur ein kleines eck in Rechnung gestellt bekommen wo aufgrund eines kleines Unfalles beim Auszug eine Ecke der Wand darunter gelitten hat
Und es war eine Privatwohnung, die hald von einer Agentur oder wie man das nennt verwaltet wird, di waren beim Auszug auch da also 2 Tage danach haben ma die Sachen begutachtet und so weiter
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HUJILU
Parkplatzrunner
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bei aller liebe, sollen einfach schei**en gehen.
wenn ich es selbst gut und richtig ausmale kann keiner verlangen, dass ich es dann nochmals von einer "eingetragenen" Firma machen lassen muss.
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