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Familienbeihilfe

semteX 25.07.2008 - 00:42 761 5
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semteX

Risen from the banned
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Grüße.

ich bräucht da ein bisserl informationen zu folgendem gebiet:

Es gilt ja: Brutto - Soz. Vers - 132€ Werbekostenpauschale - reale werbekosten dürfen, aufs jahr, 9000e ned übersteigen.

die frage ist jetzt: "konn ma do wos mochn...?"

Weil so wie es im moment aussieht würd ich da gefährlich nah an die 9000er grenze rankratzen...

Da ich noch nie was abgeschrieben habe, dürfte sich da ja was bei den werbekosten machn lassn oder?

ich denke da konkret an ein neues notebook und ne neue workstation. als Software Engineering Student sollt ich da ja keine Probleme haben das als werbekosten reinzugeben.

Ich meine mich erinnert zu haben, dass sachn wie notebooks, workstations,... im 1. jahr mit max 400 euro reingegeben werden dürfen. is das korrekt? irgendwer hat ma nämlich erzählt, dass er das komplette notebook auf einmal reingegeben hat und keiner sagte was...

und ein notebook um 1200e wuerde das problem scho gscheit entschärfen ;)

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Der Absatzbetrag bzw. vielmehr der Prozentwert wird mehr oder weniger bestimmt. Also beispielsweise hast du ein Notebook zum Arbeiten und du bist Student dann wirst halt nur zu einem gewissen %Satz angeben können weil man damit argumentieren kann, dass das Notebook auch anderweitig daheim verwendet wird.

Mehr weiß ich leider nimma, mehr is net hängen geblieben > ab und weg :D

Edit: Und der pro Jahr Abschreibewert liegt an der Lebensdauer des Produktes. (Da gibts eine Liste)

Drey

disconnected
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reingeben kann ma viel, bei der ersten prüfung hauns dir s halt so fort raus und fordern den entsprechenden betrag nach. die grenze ist 400e --> geringwertiges wirtschaftsgut. wird die gernze überschritten, wird das anlagegut auf mind. 3 jahre nutzungsdauer abgeschrieben. ist das gut nach der jahreshälfte angeschafft worden, gibts nur halbjahresabschreibung.

weiters wird dir - da ist der staat eigentlich eh nett - ein privatanteil von 40 % bei der bemessungsgrundlage rausgerechnet. ein geringerer privatanteil ist nur möglich, bei expliziter beweislage, dass der privatanteil geringer ist.

weiters würd ich hier keine steuerfragen stellen (kommt ja eh nur bullshit raus), sondern einfach mal nachlesen --> https://www.bmf.gv.at/Publikationen...rsion_17.12.pdf

-drey-
Bearbeitet von Drey am 25.07.2008, 01:00

semteX

Risen from the banned
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thx für den link

Drey

disconnected
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gern geschehen ... das steuerbuch enthält eigentlich sämtliche informationen, damit man selbst die erklärung zur arbeitnehmerveranlagung durchführen kann. weiters kann ich dir noch empfehlen, dass du dir einen finanzonline zugang besorgst --> da scheint ua. dein ganzer steuerakt auf und du kannst somit online deine gutschrift/nachzahlung kalkulieren.

-drey-

semteX

Risen from the banned
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Zitat von Drey
gern geschehen ... das steuerbuch enthält eigentlich sämtliche informationen, damit man selbst die erklärung zur arbeitnehmerveranlagung durchführen kann. weiters kann ich dir noch empfehlen, dass du dir einen finanzonline zugang besorgst --> da scheint ua. dein ganzer steuerakt auf und du kannst somit online deine gutschrift/nachzahlung kalkulieren.

-drey-
danke, finanzonline hab ich
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