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Förderung für Lärmschutzfenster

Athlon1 18.07.2023 - 11:09 957 8
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Athlon1

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Wir wohnen in Bahnnähe und haben ein Infoschreiben bzgl. einer möglichen Förderung seitens der OEBB erhalten.

Grundsätzlich gute Sache, was mich daran stört ist der folgende Satz in dem Schreiben:

"Bei Inanspruchnahme eines Kostenbeitrages hat der Antragsteller eine Erklärung abzugeben,
dass er hinkünftig auf jegliche Forderungen gegen die ÖBB bzw. den Bund aus dem Titel der
schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der ÖBB verzichtet und diesen
Verzicht sowie die Überbindungspflicht auf allfällige Rechtsnachfolger überträgt (Erklärung des
Kostenbeitragswerbers). "

Hat sowas schonmal jemand in Anspruch genommen, bzw, was sagt das jetzt genau aus auf "normaldeutsch"?

Wenn ich die Förderung in Anspruch nehme kann ich in Bezug auf eine Lärmschutzfensterförderung keine Ansprüche mehr stellen, oder auf alle Lärmbezogenen Aspekte, die Bahn betreffend? Weil die Fenster sind ja in k.a. 25-30 Jahren auch wieder mal hin...

Longbow

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Sie werden dir die Fenster nicht 2x zahlen, ja ^^

Athlon1

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ja, das ist klar, aber bedeutet das auch dass ich generell nix mehr einwänden kann was den Lärm (später evtl.) mal betrifft?

Longbow

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Das is halt die Klausel für die "eat the cake twice" Fraktion, die sich die Fenster zahlen lassen und danach weiter prozessieren gehen.
https://wien.arbeiterkammer.at/serv...mschutz_neu.pdf
S.37

Du kannst sie ja auf eigene Kosten tauschen, dann steht dir nachher weiter alles offen wenn du gegen die ÖBB prozessieren willst ^^

davebastard

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d.h. man müsste auch alle Fenster auf einmal machen

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat aus einem Post von davebastard
d.h. man müsste auch alle Fenster auf einmal machen
Wenn du in einer Wohnung wohnst musst du das sowieso, weil die Mehrheit der Eigentümer dann zustimmen muss. Kenn zumindest persönlich keinen Fall wo nur bei einer Wohnung die Fenster getauscht wurden, weil es ja Allgemeinfläche ist.

davebastard

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ich wär bei Athlon1 von Haus ausgegangen aber vll irr ich mich und hab das falsch in Erinnerung kA

Athlon1

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Ja, ist ein Einfamilienhaus

Starsky

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Du kannst auch zusätzlich Sanierungsförderungen von Bund und evtl. Land in Anspruch nehmen, eine Bundesförderung von der Kommunalkredit gibt´s auf alle Fälle.
Wenn du ältere Fenster hast, lohnt sich das allemal nicht nur wegen dem Lärm sondern auch wegen der thermischen Sanierung.
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