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Frage bzgl SVA/Selbstständigkeit

Garrett 08.03.2013 - 16:06 2988 18
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Garrett

Here to stay
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Meine Freundin ist Studentin und arbeitet nebenbei am Universitätssport-Institut als Trainerin. Da sie ist dort geringfügig beschäftigt ist, ist sie auch bei der BVA in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichert .

Jetzt möchte sie noch zusätzlich als Personal Trainerin bei einer Personal Training Firma arbeiten (ca. 10 Stunden im Monat).
Diese Firma meinte nun, dass sie einen Gewerbeschein lösen muss, um dieser Tätigkeit nachzugehen. Die negativen Konsequenzen allerdings wären, dass sie sich dann bei der SVA versichern muss, was ja ziemlich teuer und unnötig wäre.

Wäre es für sie möglich bei der BVA zu bleiben bzw. keinen Gewerbeschein zu lösen und der Firma eine ganz normale Honorarnote für die Leistungen zu stellen?

AK und WKO Auskünfte sind irgendwie mühsam und tlw widersprüchlich. Vllt kann also hier jemand helfen? :)

jreckzigel

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ein kurzes Beratungsgespräch beim Steuerberater Deiner Wahl wäre sehr hilfreich

ccr


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Ob sie einen Gewerbeschein braucht, oder nicht, kann ihr nur die Wirtschaftskammer sagen.
Ich gehe aber davon aus, dass die Firma auch andere Trainer beschäftigt, also vermutlich nicht grundlos darauf hinweist, dass ein Gewerbeschein notwendig ist. (auch wenn's mich persönlich wundert, dass man als Fitnesstrainer einen Gewerbeschein benötigt...)

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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Als Steuerberater kann ich meine Mutter nur sehr empfehlen ;)
auch wenns nur ein kurzes beratungsgespräch ist.

aber so wie du das erzählst, sollte das kein großes drama sein mit gewerbeschein und sva. denn sobald sie mit ihrer selbstständigkeit am gewerbeschein unter 4k€ im jahr bleibt, muss sie sich bei der sva nur unfallversichern (ich glaub so 50-70€ im quartal). erst wenn sie über die 4k kommt(weil das dann ja kein "nebenbeieinkommen" mehr ist) wird der gesamte gewinn SV (~20%) pflichtig. Und dafür ist ein steuerberater auch da

edit: von mir gepostetes zu diesem thema ist als halbwissen zu betrachten :D

jreckzigel

EDV
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nicht zu vergessen die kombination aus unselbständiger und evtl. selbständiger tätigkeit
-> steuerberater

und
1 x geringfügig und 1 x geringfügig ist nicht 2 x geringfügig, sondern 1 x über geringfügig

mat

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Legends never die
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Zitat von ccr
Ob sie einen Gewerbeschein braucht, oder nicht, kann ihr nur die Wirtschaftskammer sagen.
Ich gehe aber davon aus, dass die Firma auch andere Trainer beschäftigt, also vermutlich nicht grundlos darauf hinweist, dass ein Gewerbeschein notwendig ist. (auch wenn's mich persönlich wundert, dass man als Fitnesstrainer einen Gewerbeschein benötigt...)
Aber Vorsicht: Die Wirtschaftskammer will einen immer einen Gewerbeschein aufs Aug' drücken, denn man wird ja dann quasi zum Kunden. ;)

davebastard

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ich glaubs eigentlich nicht dass das bei 10 stunden im _monat_ notwendig wird. vor allem wenn der andere job auch geringfügig ist.
wennst als z.B grafiker nebenbei ein bisserl was machst musst auch ned gleich einen gewerbeschein haben, da gibts schon eine grenze die man mit 10 stunden im monat ned so schnell erreicht imho.

ccr


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Zitat von davebastard
ich glaubs eigentlich nicht dass das bei 10 stunden im _monat_ notwendig wird. vor allem wenn der andere job auch geringfügig ist.
wennst als z.B grafiker nebenbei ein bisserl was machst musst auch ned gleich einen gewerbeschein haben, da gibts schon eine grenze die man mit 10 stunden im monat ned so schnell erreicht imho.

Ich glaub schon :p
Die Definition läßt nicht viel Spielraum: Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird.


Ich hab mal ein bisschen gegoogelt: wenn man als Fitnesstrainer in einem Studio tätig ist, und dort nur betreut, dann fällt das unter "ähnliche Tätigkeit" zum Unterrichten, und fällt daher nicht unter die Gewerbeordnung (und wäre ein Fall für einen "freien DV").
Wenn man jedoch auch Trainingspläne erstellt, würde das unter den Oberbegriff der Beratung fallen, und damit wäre ein Gewerbeschein fällig.
Die WK geht auch davon aus, dass bei rein selbstständiger Tätigkeit, also nicht mit einer gewissen Verpflichtung in einem Studio einhergehend, zB weil man Leute daheim betreut und eventuell sogar eigene Übungsgeräte mitbringt, ebenfalls ein Gewerbeschein fällig wäre.

Dazu paßt auch diese Seite: http://www.feeltheenergy.com/files/...onaltrainer.pdf

Dort wird darauf hingewiesen, dass "Personal Fitnesstrainer" in Österreich ein freies Gewerbe ist, also ein Gewerbeschein notwendig wäre.

Wie schon im ersten Beitrag geschrieben - wenn die Firma sagt, dass man einen Gewerbeschein benötigt, dann werden die sich schon was dabei denken ;)

jreckzigel

EDV
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es kann sich auch um ein reglementiertes Gewerbe handeln:
z.B.

Die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes „sportwissenschaftlicher Berater“ lautet auf Lebens- und Sozialberatung, eingeschränkt auf sportwissenschaftliche Beratung (§ 119 GewO). Hierbei handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe. Für die Erlangung der entsprechenden Gewerbeberechtigung ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen (§ 16, 18 iVm 119 GewO).

texmex

Little Overclocker
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Ich habe seinerzeit den Gewerbeschein gemacht, war dann beim Steuerberater, der die ganzen Formulare ausgefüllt hat (was mir auch ein Heidengeld gekostet hat) und dann hab die ganze Dokumentation und meine erste Vorschreibung bekommen...

Smut

takeover & ether
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Zitat von davebastard
ich glaubs eigentlich nicht dass das bei 10 stunden im _monat_ notwendig wird. vor allem wenn der andere job auch geringfügig ist.
wennst als z.B grafiker nebenbei ein bisserl was machst musst auch ned gleich einen gewerbeschein haben, da gibts schon eine grenze die man mit 10 stunden im monat ned so schnell erreicht imho.
das hat keine logik.
Wenn du was zb 10h zu 40 € machst, dann spielts das nicht mehr.
Bearbeitet von Smut am 09.03.2013, 15:03

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat von Smut
das hat keine logik.
Wenn du was zb 10h zu 40 € machst, dann spielts dass nicht mehr.

10*40*12= 4800€
geringfügig angestellt = max 365€ / monat
d.h. 365€ *14 = 5110€

meine überlegung war dass man dann noch unter den 10000€ insgesamt ist. dort ist ja afair die grenze für die lohnsteuer.

aber wenn bei 4k auch eine grenze ist hast du natürlich recht.

aber bin eh schon ruhig, solche vermutungen sind eh sinnlos :p.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ich häng mich hier mal kurz rein: Wenn man das Angestelltenverhältnis verlässt und in die Selbstständigkeit wechselt, sollte man sich die Erträge der Abfertigung neu auszahlen lassen oder bleiben die ohne Einbussen veranlagt bis man evt. wieder mal ein Angestelltenverhältnis hat?

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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wennst das geld brauchst, nimms, wenn nicht, dann nicht...

aber die veranlagung ist eigentlich ein witz... siehst eh was draufsteht.

ccr


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Zitat von XelloX
wennst das geld brauchst, nimms, wenn nicht, dann nicht...

aber die veranlagung ist eigentlich ein witz... siehst eh was draufsteht.

Eventuell noch zu beachten: Auszahlung wird mit 6% versteuert, bei Pensionierung könnte man sich den Betrag aber auch steuerfrei als Zusatzpension auszahlen lassen.
Im Endeffekt kannst aber die Entscheidung eh nur selber treffen, und es kommt sicher auch auf die Summe an.
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