><))))°>
Idle ...
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du gibts die herrschende Ansicht wieder, und ich die von Fuchs - wir haben also beide recht Ergo handelt man bei jeder Berauschung zumindest fahrlässig. das ist übrigens falsch. wenn ich dir ein getränk gebe, von dem du nicht weißt (und es beim trinken auch nicht merkst) dass es dich berauscht, dann handelst du nicht einmal fahrlässig. Falls du damit meinst dass 287 bei jeder Berauschung anwendung findet, ist das auch falsch. Wenn du nämlich schon im Zeitpunkt der Berauschung nicht zurechnungsfähig bist, kommt 287 auch nicht zur Anwendung.
Bearbeitet von ><))))°> am 16.01.2009, 12:58
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