Privatverkauf, wurde verarscht, was nun ?
Vinci 25.07.2004 - 14:53 2703 48
Vinci
hatin' on summer
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Hallo allerseits... Ich habe vor gut 2 Jahren einen Gamecube + 3 Games + Controller verkauft. Das Angebot stand bei 200€, allerdings hat mich dann ein "Freund" gefragt ob er´s ned haben kann und ich wollts dem verkaufen. Schwerer Fehler... Ich hab ihm das Ding scho März 2002 in die Hand gedrückt, und er wollt mir die 200€ dann im Sommer bezahlen. Gut, mittlerweile haben wir Sommer 2004 und ich hab das Geld immer noch nicht. Hab versucht ca. 50 Treffen zu engagieren, allerdings vergeben. Dann hat er dummerweise die Schule verlassen und ich .... naja, und so weiter. Auf jeden Fall hab ich bis heute nur 50€ von ausgemachten 200. Nun frag ich mich ob ich da gesetzlich was machen kann, vor allem nach dem großen Zeitraum ? tia mfg /edit Und ja, ich weiß es war ein Fehler. Mittlerweile geb ich nix mehr her ohne vorher das Geld gesehn zu haben /edit2 Was mich am meisten fuchst is das des Ding heutzutage ja nicht mal mehr 100€ Wert is, ansonsten würd ich ja einfach alles abholen gehn
Bearbeitet von Vinci am 25.07.2004, 14:56
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HVG
untitled
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gesetzlich wahrscheinlich gar nix. hast ja kan vertrag, rechnung oder ähnliches.
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Vinci
hatin' on summer
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na toll, was soll ich sonst machen ? seine Eltern anrufen ? /edit such jetzt dessen Tel. weiß wer wie ma "Reschinski" im schreibt ? ist ein polnischer Name
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Nockerl
unglücklich verliebt
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auf der welt wird man ziemlich verarscht, aber ich würd einfach seine adresse (Mutter, Vater) ausn telefonbuch suchen und mit denen reden!
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HVG
untitled
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hingehn, 50 euro hinlegn und alles wieder mitnehmen was dir ghört
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Vinci
hatin' on summer
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hingehn, 50 euro hinlegn und alles wieder mitnehmen was dir ghört Jo, aber der Gamecube is leider a nimma mehr Wert als 50€, vor 2 Jahren war er das ja noch...
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daisho
SHODAN
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gesetzlich wahrscheinlich gar nix. hast ja kan vertrag, rechnung oder ähnliches. Man kann auch mündlich einen Vertrag abschließen. Das machst z.B. jeden Tag wennst a Wurstsemmel kaufst btw, frag in der Direktion nach, wie der Name genau heißt. Müssten ja Aufzeichnungen haben.
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Nockerl
unglücklich verliebt
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hingehn, 50 euro hinlegn und alles wieder mitnehmen was dir ghört oder mitnehmen was ungefähr das selbe wert ist, z.b schmuck, fernseher etc.
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~PI-IOENIX~
Pappenschlosser
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na toll, was soll ich sonst machen ? seine Eltern anrufen ?
/edit such jetzt dessen Tel. weiß wer wie ma "Reschinski" im schreibt ? ist ein polnischer Name is gscheiteste wasd machen kannst. erklär ihnen die situation, auch wenns strange klingt. mfg oder noch besser: 50er ghalten und dei Glumpat wieder mitnehmen, wenns net schon hin is.
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Vinci
hatin' on summer
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Jo, das mach ich jetzt auch... Hoffentlich haben die Verständnis dafür. / Hoffentlich sprechen die überhaupt gscheit Deutsch, ansonsten wirds a schwere Geburt =/
weiß wer wie ma "Reschinski" schreibt ?
mfg
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Nockerl
unglücklich verliebt
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Man kann auch mündlich einen Vertrag abschließen. Das machst z.B. jeden Tag wennst a Wurstsemmel kaufst den spruch hör ich in meiner laufbahn die ich hatte sicher schon zum 50zigsten mal (ehemaliger HAK/HAS-Schüler) und i kann verglichen zu dem geschäft das hier abgeschlossen wurde nur sagen, das dieser mündliche abschluss eigentlich 1. nur bei kleinbeträgen geltend sein wird, 2. mündliche abschlüssse bei schon länger bestehender geschäftsbeziehungen wennst immer das selbe bei einem lieferanten kaufst, denke ich, gültig ist! edit: hat sich vielleicht schon verjährt! seas
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EG
thinking with portals
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reschinski? der der das eis macht in wieselburg? roooooooooooofl geil ^.^ @eltern anrufn: de glaubn da nie...wer wartet denn bitte 2 jahre bis er da was macht!?
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daisho
SHODAN
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@Nockerl: Nap, mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche. Das "große" Problem bei mündlichen Verträgen ist, dass du prinzipiell nix beweisen kannst Verjährt is ein Verbrechen erst nach 4 oder 5 Jahre iirc
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Erklärbär
Banned
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Stimmt. 2 Jahre warten war auch net wirklich klug. Vorallem nicht bei so einem Betrag. Mir wärs nach der ausgemachten Frist scho zdepat gworden und hätt ma des Klumpad gholt.
Was du machen kannst: Mal anrufen, wenn seine Eltern nix machen mal erkundigen wies mim Mündl. Vertrag aussieht !
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HVG
untitled
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ihr glaubts ja nicht wirklich dass nach 2 jahrn noch wer glaubt dass da irgendwann a mündlicher vertrag vorhandn war oda?
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