Unholy
Freak
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was ich mich schon lange Frage - wie ist die Gesetzeslage in .at eigentlich
Viele verkaufen importierte Nexus Handys, Iphones oder jetzt eben auch PS4 - teilweise auch teurer als es sie es gekauft haben - ist dies überhaupt legal?
und nein ich hab es nicht selber vor mir ist es nur aufgefallen - das N5 wurde released und schon waren xxx Anzeigen auf Willhaben mit nem teureren Preis - bei der PS4 wird Ebay und Willhaben auch gerade geflooted - die Leute machen sogar Screenshots von ihren Bestellungen inkl. Name etc.
und bei Iphones ist es ja sowieso IMMER so dass diese Importiert und dann teuer verkauft werden.
ich hab das Gefühl es nimmt deutlich zu, dass Privatpersonen sachen kaufen um sie dann teuer zu verkaufen
Somit die Frage - ist dies überhaupt legal? oder machen sich da viele Menschen strafbar und es passiert nie was oder man hört nie was?
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userohnenamen
leider kein name
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ist legal solange der gewinn damit nicht 730€/jahr überschreitet dann müsstest es nämlich der steuer melden
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Dreamforcer
New world Order
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wenns jemand kauft warum solls nicht legal sein ? solang es keinen offiziellen import verbot gibt seh ich da absolut nichts illegales
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AdRy
Auferstanden
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ist legal solange der gewinn damit nicht 730€/jahr überschreitet dann müsstest es nämlich der steuer melden Ist nicht 10k€ im Jahr steuerfrei? Egal von welcher quelle?
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Unholy
Freak
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Ok also zählt rein die Steuerfreiheit des Zusatzverdienstes ansonst ist es komplett legal auch wenn das Teil viel billiger gekauft wurde. hab jetzt ewig gegoogled und immer nur Ebayartikel gefunden aber nie was wirklich brauchbares.
wieso illegal keine Ahnung aber es ist total auffällig - vorallem auch beim N5 die waren ned mal ausverkauft und auf Willhaben waren 5 min später wo es vorgestellt wurde Anzeigen mit 16 gb 499,-
ich glaub ab 11 K musst steuern zahlen (also generell bei nem Job) - die 700 sind die steuerfreie zusatzverdienstgrenze
Bearbeitet von Unholy am 13.11.2013, 22:39
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userohnenamen
leider kein name
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Ist nicht 10k€ im Jahr steuerfrei? Egal von welcher quelle? nur wenn du nichts anderes verdienst aber bei einer arbeitenden person geh ich so oder so von mehr als 10k€ verdienst im jahr aus
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ccr
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Neben der ESt sollte man aber auch das leidige Thema der USt nicht ganz ausser Acht lassen. Wenn man nicht nur einmalig eine PS4 oder ein iPhone verkauft, dann ist mal schnell im Bereich der Gewerbsmäßigkeit...
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Facetious
Addicted
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Neben der ESt sollte man aber auch das leidige Thema der USt nicht ganz ausser Acht lassen. Wenn man nicht nur einmalig eine PS4 oder ein iPhone verkauft, dann ist mal schnell im Bereich der Gewerbsmäßigkeit... Es reicht auch einmalig, wenn Wiederholungsabsicht unterstellt werden kann ...
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Unholy
Freak
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und wie kann man dies dann unterstellen? manche seiten schreiben man kann mehrere Stück verkaufen übers jahr ohne Probleme - manche sagen nein schon ab dem ersten stück ein problem
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davebastard
Vinyl-Sammler
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Neben der ESt sollte man aber auch das leidige Thema der USt nicht ganz ausser Acht lassen. Wenn man nicht nur einmalig eine PS4 oder ein iPhone verkauft, dann ist mal schnell im Bereich der Gewerbsmäßigkeit... warum eigentlich ? wenn ich als Importeur das iphone durch den Zoll schick muss ich ja eh die USt nachzahlen, dass heißt die USt wurde eh einmal an den staat gezahlt. warum solls dann nochmal abgaben geben ?
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userohnenamen
leider kein name
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edit: falscher thread
Bearbeitet von userohnenamen am 14.11.2013, 08:39
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Unholy
Freak
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wegen gewerblichen handel da kann man bis zu 3 jahren haft bekommen - das halte ich zb. für einen gewinn von 200 euro für ein N5 oder Iphone 5 doch sehr hoch
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XelloX
Nasenbohrer deluxe
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warum eigentlich ? wenn ich als Importeur das iphone durch den Zoll schick muss ich ja eh die USt nachzahlen, dass heißt die USt wurde eh einmal an den staat gezahlt. warum solls dann nochmal abgaben geben ? weil sich der verkaufspreis mittlerweile erhöht hat, und die ust ja vom letzten verkaufspreis fällig wird. Du zahlst ja beim billa auch die ust auf den verkaufspreis im regal und nicht auf den einkaufspreis vom billa. also ist für sowas eigentlich eine ust der verkaufsmarge abzuführen, weils auf den einkaufspreis ja schon abgeführt wurde. erst dann ist der letzte verkaufspreis verUSTed und damit rechtlich gedeckt. Und wenn du dann mit deinen verkaufsmargen(abzuglich dessen ust) unter den 730€ bleibst, musst du es dem finanzamt nicht melden. wenns mehr wird, musst du es melden und dann dementsprechend auch EST zahlen.
Bearbeitet von XelloX am 14.11.2013, 08:55
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salsa
So spät wie gestern.
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Folgende Mail kam bei mir gestern an: Am 10.11.13 habe ich eine Bestellung getätigt, einen USB Stick und ein Amazon Basics Kabel. Aber da lautet die Bestellnummer komplett anders (beginnt mit 303-...). Was soll das?
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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spam würd ich sagen, sonst würd es nicht an "payments-mail" und wahrscheinlich 100.000e per BCC gehn
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