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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 2875313 21564 Thread rating
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davebastard

Vinyl-Sammler
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naja normalerweise spießen sich die Texte solcher Bands ja mit dem Verbotsgesetz und/oder Wiederbetätigung.

HUJILU

Parkplatzrunner
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Die Frage ist ja eher "besitzt" du diese Musik oder nicht.

"Mein Kampf" ist ja ebenfalls verboten (sowie diese Art der Musik wahrscheinlich verboten ist) - dh besitzen/erwerben darfst du es mWn nicht.

XXL

insomnia
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Mein Kampf ist nicht verboten, wars auch nie ...

Was verboten ist und war ist mit dem Buch öffentlich wirksam Propaganda zu betreiben, also damit auf eine Bühne gehen und die Ideen darin zu verbreiten:
http://www.wienerzeitung.at/nachric...Mein-Kampf.html

Genauso wirds bei rechten Bands auch sein, sowas wie den Index in deutschland gibts bei uns glaube ich nicht, bzw. hätte ich noch nie davon gehört :D

NeM

OC Addicted
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Naja, was wenn jemand sowas z.B. auf Youtube hört? Dann besitzt und erwirbt ers ja nicht... Greift da unser Gesetz, ist das eine Grauzone, oder gibts dafür kein Gesetz?

HUJILU

Parkplatzrunner
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Zitat aus einem Post von XXL
Mein Kampf ist nicht verboten, wars auch nie ...
Interessant, das war mir so nicht bekannt. Danke.
Ich dachte, dass nur die kommentierte Version erlaubt wäre.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat aus einem Post von NeM
Naja, was wenn jemand sowas z.B. auf Youtube hört? Dann besitzt und erwirbt ers ja nicht... Greift da unser Gesetz, ist das eine Grauzone, oder gibts dafür kein Gesetz?

Zitat
wer den Ausbau einer der in der Z 1 und der Z 2 bezeichneten Organisationen und Verbindungen durch Anwerbung von Mitgliedern, Bereitstellung von Geldmitteln oder in ähnlicher Weise fördert, die Mitglieder einer solchen Organisation oder Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet oder in ähnlicher Weise die Tätigkeit einer solchen Organisation oder Verbindung ermöglicht oder unterstützt;
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=10000207
Hier der ganze Gesetztext (im Link). Also im Endeffekt müsstest du das schon IMHO sehr weit auslegen, um Videoschauen als "unterstützung" zu werten. Wenn du derartige Videos/musik bewirbst, schauts sicher anders aus. Aber ich bin kein Jurist und das ist Laienmeinung :)

d0lby

reborn
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Ist es normal üblich?

Es geht um eine Haushaltsversicherung:
Alles schön und gut, wollte ich abschließen, jetzt aber kam gestern eine Email mit Bitte um Vollmacht.
Die fetten Worte sind die die mich stören

Inhalt


Hiermit bevollmächtigt der o.a. Vollmachtgeber die
xxxxxxxxx GesmbH
Sitz in xxxxxxxxxx
zur Wahrung seiner Interessen und zu seiner Vertretung in sämtlichen privaten und betrieblichen Versicherungsangelegenheiten, d.h. in allen Vertrags- und Schadensangelegenheiten sämtlicher Versicherungszweige ausschließlich der gesetzlichen Sozialversicherung. Insbesondere ist er ermächtigt
- Ab-, An- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen durchzuführen;
- Sämtliche Versicherungsverträge zu überprüfen und Konditionsverhandlungen zu führen;
- Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen;
- Anzeigen und Erklärungen anstatt des Vollmachtgebers entgegenzunehmen bzw. gegenüber dem Versicherer abzugeben;
- Versicherungsschäden aller Art abzuwickeln;
- zur Vertretung vor Ämtern und Behörden;
- zur Einsichtnahme und Übernahme von Gutachten;
- in Akten, Protokolle, Krankengeschichten bei den jeweils zuständigen Stellen, sowie in sämtliche Daten des Versicherers, die mit den vom Vollmachtsgeber beantragten oder abgeschlossenen privaten und geschäftlichen Versicherungen im Zusammenhang stehen Einsicht zu nehmen bzw. entsprechende Abschriften auf Kosten des Vollmachtgebers anfertigen zu lassen.
- zur Übernahme von Geld und Geldeswert in meinem Namen
Ferner umfasst diese Vollmacht auch das Recht zur Bestellung von Unterbevollmächtigten. Der Vollmachtgeber ersetzt der xxxxxxxxxx Versicherungsmakler GesmbH die notwendigen Barauslagen, wie z.B. Stempelmarken und dgl.
Der Vollmachtgeber bestätigt ferner, dass ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Versicherungsmakler und Vermögensberater bekannt sind und diese ausdrücklich angenommen werden. Ferner geht diese Bevollmächtigung auf die beiderseitigen Rechtsnachfolger über und wird auch die Verpflichtung vereinbart diese zu überbinden.
Diese Bevollmächtigung gilt auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Versicherungsmakler und Vermögensberater bis auf schriftlichen Widerruf.


Es geht um eine Haushaltsversicherung:eek:



Nach meinem Email mit der Bitte mir zu erklären warum eine Haushaltsversicherung die Vollmacht braucht um meine Krankengeschichte oder Auto an und abzumelden benötigt, kam die Antwort

es gibt keine sparten bezogenen vollmacht, sondern nur eine, die unser gesamtes spectrum abdeckt.

die von ihnen angeführten punkte werden nur schlagend, wenn auch die dazu notwendige sparte von ihnen benötigt und auch über uns abgeschlossen wird.

ohne nachvoll ziehbaren bedarf setzen wir auch keine handlungen!



Ist das ein Standard und ganz normal?
Ja und selbst wenns normal ist... wtf

Was WÄRE denn ein nachvollziehbarer Bedarf einer Haushaltsversicherung mein Auto abzumelden oder meine Krankengeschichte einzusehen?
Bearbeitet von d0lby am 12.07.2017, 07:40

dosen

Here to stay
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Die haben eine Vorlage und verschicken immer die gleiche.

Ausdrucken und die Passagen die dich stören wegstreichen und unterschreiben.

ccr


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Die Vollmacht ist nicht "für die Haushaltsversicherung", sondern für den Makler - damit der für Dich den Vertrag abschließen, Schäden regulieren, etc. darf. Und da gibt es wohl nur eine Standard-Vorlage für alle Fälle, auch damit Du nicht bei jedem weiteren Auftrag wieder eine Vollmacht geben musst.

Vertraust Du ihm nicht, solltest Du die Polizze direkt bei einer Versicherung abschließen. Dann musst Du auch niemanden bevollmächtigen.

d0lby

reborn
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Ach, das ist ja der MAKLER

OK... lesen muss man schon können

Ich wollte nur eine Haushaltsversicherung übernehmen, habe aber nicht überrissen, dass mich da der Makler gerade anschreibt... Oida

:D

edit: Vertrauen - wurde mir mit besten Wünschen empfohlen

OK hat sich erledigt

daisho

SHODAN
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Unsere Maklerin hat uns zumindest versichert dass lt. Maklergesetz nur im besten Interesse des Kunden gehandelt werden darf und sowieso ein Protokoll geführt werden muss und nur Dinge gemacht werden die mit dem Kunden besprochen wurden ... inwiefern das stimmt weiß ich leider noch nicht.

Vertrauen sollte man sowieso haben wenn man Vollmachten ausstellt ...

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Das is eine Maklervollmacht - sowas würd ich nichtmal mit vorgehaltener Waffe unterschreiben.

22zaphod22

chocolate jesus
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Zitat aus einem Post von UnleashThebeast
Das is eine Maklervollmacht - sowas würd ich nichtmal mit vorgehaltener Waffe unterschreiben.

wie schon jemand geschrieben hat - auf dem zettel streichen was nichts mit der haushaltsversicherung zu tun hat und erst dann unterschreiben ...

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von UnleashThebeast
Das is eine Maklervollmacht - sowas würd ich nichtmal mit vorgehaltener Waffe unterschreiben.
http://www.geldmarie.at/versicherun...rvollmacht.html

chriswahl

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War eigentlich wer von euch schon mal in Siofok Party machen? Was könnt ihr mir da für eine Lokale für a gscheite Unterlage empfehlen und wo dann Bierle/Cocktail schlürfen?
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