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CWSOFT:Support -> Inakzeptabel....

TOM 12.07.2002 - 15:08 3037 56
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HaBa

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delta stellt nur einen Lüfter her? :confused:

Vielleicht liegt ja darin der Ursprung eines "Missverständnisses"

shadowman

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jo es gibt schon wirklich genügen topics wo man über den herrn weinzettel und über cw soft allgemein.
Aba ich muß sagen es hat mich positiv überrascht wo man mich gleich angerufen hat wie ich leichte probs mit der radeon 7500 hatte.

also ich hab nur gute erfahrungen gemacht hab zwar erst einmal bestellt und die lieferung brauchte etwas aba zu der zeit war cwsoft auf mitten im umzug.

nur soviel zu meinen erfahrungen

TOM

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OK... es gibt neues

heute mit Hrn: Weinzettel Telefoniert.... bin zum Cwsoft und anstatt warten auf das 8kha+ hat er mir den nachfolger = 8k3a angeboten....

ein sehr netter zug von ihm...

super dass ich jetzt vor der downunder wieder einen spielbaren pc hab und nett vom cwsoft..... hab mit ihm ein gesrpäch geführt ....

er wirkte sehr professionell und ruhig und keineswegs unfreundlich.... ich find ein guter kompromiss, nur schade das dies erst nach dieser aktion so weit gekommen ist, denn man hätte sich hier viel ersparen können

btw: gegen mein altes mobo haett ich sicher nix ;) habs aufgebaut, kein POST :( , zum ocen gehts um einiges schlechter :( , total motherboardmonitor "freindlich"... erkennt dass der cpu 90 °C + hat und faehrt windows sofort runter ?!? strange... aber ich hab wieder ein mobo :)

r2g2

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checks threads vom 8k3a da steht alles drinne was du brauchst. ;)
neustes bios brauchst sicher.


und hab auch schon ein paarmal bei Cwsoft bestelt keinerlei probs sogar angerufen bei unklarheiten etc...

alles wird gut ........ :)

DAO

Si vis pacem, para bellum
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das sieht man wieder , das man ohne fluchen und co sondern durch klar legung der fakten inkl anschliessenden Persoehlichen gespraech zu einem durch aus Positiven ergebniss kommt :)

nik

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Zitat von volker
jetzt mal was grundsätzliches von mir als Händler:

KEIN Händler ist verpflichtet dir gleich was umzutauschen, nur weil es dir grad in den Kram passt und du den Rechner dringend brauchst.

...
Volker

da täuschst du dich imho, das war bis zum 1.1.2002 anders. dafür nur n halbes jahr lang.meines erinnerns hatte man recht auf wandlung, was auch geld zurück eingeschlossen hätte.

CWsoft

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@nik [/QUOTE]

Bitte, wir sprechen ganz konkret von einem Board, das im Vorjahr gakauft wurde und zum Reklamationszeitpunkt keinerlei Gewährleistung mehr unterlag.

Das Austauschbegehrt des Kunden ist im Gewährleistungsrecht sehr deutlich durch die Bemerkungen, die sich auf "unzumutbare Belastung" (des Händlers durch einen Umtausch) bzw. auf "Unmöglichkeit" (z.B. durch nicht lagerndes Austauschteil) beschränkt...

Den Willen des Gesetzgebers sieht man auch im Vorrang der Verbesserung (Reparatur oder Austausch) gegenüber von Preisminderung und Wandlung, die nach altem Recht von Kundenseite auch begehrt werden konnte. Nach neuem Recht ist das erst möglich, wenn Verbesseung oder Austausch unmöglich sind etc. etc. (es gibt noch ein paar weitere Gründe).

Weiters wird auch bei einem allfälligen Umtausch nicht von "Sofortaustausch", sondern von "angemessener Frist", die nach derzeiutiger Rechtsprechung mit etwa drei Wochen zu bemessen ist, gesprochen.

Hier gibt es, für alle, die das Thema interessiert, ziemlich kompetente und trotzdem verständliche Erklärungen, die (siehe Link) ganz sicher nicht händlerfreundlich gefärbt sind: http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm

Meine Ausführungen haben nichts mit der geübten Praxis (siehe oben) zu tun, nur mit den vom Gesetzgeber definierten Vorgaben, die hier angesprochen wurden.

master blue

Mr. Anderson
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<Preisminderung oder Wandlung kann er nur verlangen, wenn der Übergeber Verbesserung oder Austausch verweigert oder sie nicht in angemessener Frist vornimmt.>

was ist eine angemessene frist? definition?

<Die Wandlung (Ware zurück, Geld zurück) ist allerdings bei geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen.>

was sind geringfügige mängel? ist das wo definiert?

HaBa

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Zitat von master blue
was ist eine angemessene frist? definition?

Steht eh da :confused:

nik

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Zitat von CWsoft
[B]@nik
Bitte, wir sprechen ganz konkret von einem Board, das im Vorjahr gakauft wurde und zum Reklamationszeitpunkt keinerlei Gewährleistung mehr unterlag.

Das Austauschbegehrt des Kunden ist im Gewährleistungsrecht sehr deutlich durch die Bemerkungen, die sich auf "unzumutbare Belastung" (des Händlers durch einen Umtausch) bzw. auf "Unmöglichkeit" (z.B. durch nicht lagerndes Austauschteil) beschränkt...

Den Willen des Gesetzgebers sieht man auch im Vorrang der Verbesserung (Reparatur oder Austausch) gegenüber von Preisminderung und Wandlung, die nach altem Recht von Kundenseite auch begehrt werden konnte. Nach neuem Recht ist das erst möglich, wenn Verbesseung oder Austausch unmöglich sind etc. etc. (es gibt noch ein paar weitere Gründe).

Weiters wird auch bei einem allfälligen Umtausch nicht von "Sofortaustausch", sondern von "angemessener Frist", die nach derzeiutiger Rechtsprechung mit etwa drei Wochen zu bemessen ist, gesprochen.

Hier gibt es, für alle, die das Thema interessiert, ziemlich kompetente und trotzdem verständliche Erklärungen, die (siehe Link) ganz sicher nicht händlerfreundlich gefärbt sind: http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm

Meine Ausführungen haben nichts mit der geübten Praxis (siehe oben) zu tun, nur mit den vom Gesetzgeber definierten Vorgaben, die hier angesprochen wurden.

@cwsoft: ja, das sollte auch kein vorwurf in deine richtung sein, mir ist schon aufgefallen, dass das brett 7 monate alt war, also war euer (dein) vorgehen völlig korrekt, das hab ich nicht bezweifelt. es war nur eine reaktion aus volkers post, drum hab ich den auch gequotet ;)

was du im weiteren darstellst, bezieht sich auf die neue rechtslage, drum hab ich geschrieben BIS 1.1.2002 wars nicht so, wie volker behauptet.
JETZT ist es so wie du sagst, konkret: zwar 2 jahre gewährleistung dafür aber einschicken :(

also wir sind uns eh einig ;)

@ masterblue: das ist judikatur ;) :D
Bearbeitet von nik am 17.07.2002, 17:43

CWsoft

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Zitat von nik
@cwsoft: ja, das sollte auch kein vorwurf in deine richtung sein, ...

Als Vorwurf habe ich es auch nicht verstanden, den Rest eigentlich nur gepostet, weil ich dachte, es wäre für die User dieses Boards doch von grundsätzlichem Interesse. Ist schließlich ganz gut zu wissen, welche Rechte man als Konsument tatsächlich hat.


@masterblue


Die "angemessene Frist" ist im Gesetz nicht näher definiert. Wäre auch kontraproduktiv. Sie ist branchenweise bzw. von Fall zu Fall verschieden.

Beispiel 1: Es wäre zweifellos nicht angemessen, eine handelsübliche Schraube mit schlechtem Gewinde erst innerhalb von drei Wochen zu tauschen.

Beispiel 2: Es wäre aber zweifellos ebenso nicht angemessen, bei einem in TItalien massgefertigten Polstermöbel einen Austausch binnen drei Wochen zu erwarten.

Pepman

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Zitat von CWsoft
Als Vorwurf habe ich es auch nicht verstanden, den Rest eigentlich nur gepostet, weil ich dachte, es wäre für die User dieses Boards doch von grundsätzlichem Interesse. Ist schließlich ganz gut zu wissen, welche Rechte man als Konsument tatsächlich hat.

ja - thx! Nach so einer detailierte Definition/Erklärung habe ich schon lange gesucht bzw gehofft, dass sie mir so wie jetzt in die Arme läuft/fällt - denn wirklich gesucht habe ich selten!
Dankeschön!
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