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cd wechseln legal verhindern?!

fresserettich 08.03.2004 - 23:17 1580 22 Thread rating
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kl4Uz

ambestenwisser
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so ich habs gefunden:

Zitat
Die obgenannten Bestimmungen des § 42 über die Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch gelten nicht für Computerprogramme, welche vervielfältigt und bearbeitet werden dürfen, soweit dies für ihre bestimmungsgemäße Benutzung durch den/die zur Benutzung Berechtigte/n notwendig ist.
Insbesondere darf der/die Berechtigte Vervielfältigungsstücke für Sicherungszwecke (Sicherungskopien) herstellen, soweit dies für die Benutzung des Computerprogramms notwendig ist.

Weiters darf der/die Berechtigte „das Funktionieren des Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn sie dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms tut, zu denen er/sie berechtigt ist.“ (§ 40d i.d.F. Bundesgesetzblatt Nr. 151/1996; - hier keine Änderungen durch die Novelle)

2. Weitreichende Sonderbestimmungen gibt es auch für Datenbanken. Diese sind Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet oder einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind. Sie werden als Sammelwerke urheberrechtlich geschützt, wenn sie infolge der Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine eigentümliche geistige Schöpfung sind – Datenbankwerke. (§ 40f i.d.F. Bundesgesetzblatt I Nr. 25/1998; - hier keine Änderungen durch die Novelle)

Für Datenbankwerke sind die Bestimmungen des § 42 Abs. 1, 3 und 4 über die Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch nicht bzw. nur mit der Maßgabe anzuwenden, dass jede natürliche Person von einem Datenbankwerk, dessen Elemente nicht einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind, einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen darf.

Die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch für Forschungszwecke ist weiters auch dann erlaubt, wenn diese auch auf Papier oder einem ähnlichen Träger erfolgt und nicht zur Verfolgung kommerzieller Zwecke durchgeführt wird. (§ 40h i.d.F. Bundesgesetzblatt I Nr. 32/2003)

Die Novelle zum Urheberrechtsgesetz trat mit 1. Juli 2003 in Kraft.
Quelle: http://info.tuwien.ac.at/histu/mb/2003/SOM-04.html

Viper780

Elder
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Zitat von -TB-
ob das ganze legal ist?? JEIN
das umgehen von kopierschützen ist illegal!
jedoch besteht weiterhin das recht auf eine Sicherheitskopie ...
no-cd patches sind auf jeden fall legal wenn du die cd selbst besitzt

in Österreich (noch ?) nicht illegal! des is in deutschland so!

-TB-

OC Addicted
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Zitat von Viper780
in Österreich (noch ?) nicht illegal! des is in deutschland so!

bist dir sicher ? :confused:

Viper780

Elder
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zu 99%
ausadem der obere gesetzes auszug vom kl4Uz bestätigtdes

kl4Uz

ambestenwisser
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Zitat von -TB-
bist dir sicher ? :confused:

lest doch bitte den gesetzestext den ich gepostet hab! Siehe oberster post auf dieser seite.

Demzufolge wäre es nicht illegal.

goauld85

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Ich scheis auf Ilegal

freq

killed by Spunz
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Zitat von goauld85
Ich scheis auf Ilegal

wichtige info :o

max

Here to stay
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ist warscheinlich net das wast hören willst :D , aber:
erstes spiel - cd ins dvd-lw
zweites spiel : cd ins cd-rw lw

mfg max
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