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Rund um den Sachbezug

Ronnie 10.03.2022 - 14:20 4985 24
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Ronnie

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Ich hatte bis dato noch keine Berührungen mit dem Thema Sachbezug, vor allem bezüglich eines Firmenautos.

Da doch immer wieder Firmen bei mir anklopfen, aber das Angebot nie gepasst hat, möchte ich mich mal genauer mit dem Thema Firmenauto auseinander setzen.

Wie wird ein Sachbezug berechnet? bzw was wird einem da abgezogen?
Ich meine wo gelesen zu haben, dass es ein Gehaltsbestandteil ist... erhöht sich dadurch das Brutto? Sprich auch die Einzahlung in die Abfertigungskasse?
Was passiert wenn man bereits in der Höchstbemessungsgrundlage rumgurkt? Erhöht sich diese dann auch?

Für Elektroautos gibt es für den Arbeitgeber anscheinend viel Zuckerl. Gibt es da vom Anschaffungspreis irgendwas zu beachten?

Freue mich über jede Info und Erfahrung von euch.

Sagatasan

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ich habe einen Dienstwagen den ich auch privat nutze:

der Sachbezug bezieht sich immer auf den Kaufpreis inkl. Steuer - nicht auf den Listenpreis.
in meinem fall ist es ein BMW X1 2.0 Diesel der nach Abzug sämtlicher Rabatte 31860€ gekostet hat.
der CO2 Ausstoß liegt unter 118 g/km - von daher muss ich nur 1,5% Sachbezug bezahlen.

478€ Sachbezug sind bei mir netto 251,4€ weniger

Goodies vom Arbeitgeber:

Unbeschränkte private Nutzung
Außer dem Sachbezug keine Kosten für mich (Diesel, Versicherung, Werkstatt und sonstiges)
Ehefrau darf mit dem Firmenauto auch ohne meine Begleitung fahren
Alle 1.5 bis 2 Jahre ein neues KFZ

edit:
Bei einem Elektroauto bezahlt man derzeit noch KEINEN Sachbezug!
Wieviel ein Elektroauto kosten darf kann ich dir nicht sagen - ich werd aber so schnell auch keins bekommen :D
Bearbeitet von Sagatasan am 10.03.2022, 15:16

Neo-=IuE=-

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Also kurz erklärt:
Wie richtig geschrieben berechnet sich er Sachbezug vom echten Einkaufspreis des Autos. Dabei gibt es einen CO2 Grenzwert der sich jedes Jahr verringert. Unter diesem Grenzwert ist der Sachbezug 1,5%, ansonsten 2%. Aber es gibt auch einen max. Sachbezug (weiß ich nicht auswendig).

Der Sachbezug wirkt sich dann wie folgt aus:
Der zu besteuernde Betrag erhöht sich um den Sachbezug und davon wird dann Lohnsteuer berechnet.

Heißt konkret:
wenn die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (also nach Abzug von SV, etc.) z.b. 2500€ ist und dein Sachbezug 500€ sind, dann wird deine Lohnsteuer von 3000€ berechnet.
Das heißt abhängig von deinem Höchstteuersatz ist natürlich abhängig wieviel sich der Sachbezug konkret auswirkt.

edit:
PS: im Brutto Netto Rechner der AK kann man es auch schön eingeben um zusehen wie sich welcher Sachbezug auswirken würde :)

böhmi

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Zitat aus einem Post von Neo-=IuE=-
Aber es gibt auch einen max. Sachbezug (weiß ich nicht auswendig).

960€

Sagatasan

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Generell muss man schon sagen dass sich ein vernünftiger Dienstwagen finanziell schon auszahlt.
Bei den aktuellen Entwicklungen sowieso.

Leider brauche ich privat trotzdem noch immer ein Auto - damit wird aber nicht so viel gefahren - keine 10 000km im Jahr

sk/\r

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Zitat aus einem Post von Sagatasan
ich habe einen Dienstwagen den ich auch privat nutze:

der Sachbezug bezieht sich immer auf den Kaufpreis inkl. Steuer - nicht auf den Listenpreis.
in meinem fall ist es ein BMW X1 2.0 Diesel der nach Abzug sämtlicher Rabatte 31860€ gekostet hat.
der CO2 Ausstoß liegt unter 118 g/km - von daher muss ich nur 1,5% Sachbezug bezahlen.

478€ Sachbezug sind bei mir netto 251,4€ weniger

Goodies vom Arbeitgeber:

Unbeschränkte private Nutzung
Außer dem Sachbezug keine Kosten für mich (Diesel, Versicherung, Werkstatt und sonstiges)
Ehefrau darf mit dem Firmenauto auch ohne meine Begleitung fahren
Alle 1.5 bis 2 Jahre ein neues KFZ

edit:
Bei einem Elektroauto bezahlt man derzeit noch KEINEN Sachbezug!
Wieviel ein Elektroauto kosten darf kann ich dir nicht sagen - ich werd aber so schnell auch keins bekommen :D

this. sogar die summen kommen mit meinem Touran hin. :D
und bei uns sinds alle 3 bis 4 jahre (nach kilometer) ein neufahrzeug.

prronto

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Zitat aus einem Post von Ronnie
...
Wie wird ein Sachbezug berechnet? bzw was wird einem da abgezogen?
Ich meine wo gelesen zu haben, dass es ein Gehaltsbestandteil ist... erhöht sich dadurch das Brutto? Sprich auch die Einzahlung in die Abfertigungskasse?
Was passiert wenn man bereits in der Höchstbemessungsgrundlage rumgurkt? Erhöht sich diese dann auch?

Für Elektroautos gibt es für den Arbeitgeber anscheinend viel Zuckerl. Gibt es da vom Anschaffungspreis irgendwas zu beachten?
...

Gesundheitskasse.at
Zitat
Diese Sachbezüge gehören gemäß § 49 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zum Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht.

Sachbezüge sind bei den monatlichen Abrechnungen zu erfassen und erhöhen in Form von Hinzurechnungsbeträgen sowohl die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung als auch die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Was der AG zu beachten hat:
Zitat
Auch für den Vorsteuerabzug ist die Luxusgrenze zu beachten: Liegen die Anschaffungskosten über 40.000 EUR und unter 80.000 EUR kann zwar der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden, allerdings erfolgt in diesen Fällen eine Korrektur über die Aufwandseigenverbrauchsbesteuerung.

Beispiel:
Die Anschaffungskosten eines E-PKW betragen 60.000 EUR (brutto), dh die USt beträgt 10.000 EUR. Der Vorsteuerabzug steht aber nur bis zur Luxustangente von 40.000 EUR (brutto), dh iHv 6.667 EUR zu. Die Differenz iHv 3.333 EUR ist über die Eigenverbrauchsversteuerung zu korrigieren.

Hinweis:
Demnach ist bei Überschreiten der Anschaffungskosten von 40.000 EUR der Vorsteuerabzug bei E-PKW/Kombi mit 6.667 EUR gedeckelt. Zuschüsse und Förderungen reduzieren nach Auffassung des BMF die Anschaffungskosten für diese Betrachtung nicht.

Für E-PKW/Kombi kann bei Anschaffungskosten über 80.000 EUR (=doppelte Luxustangente) kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Betriebsausgaben wie Strom als Treibstoff berechtigen hingegen auch bei E-PKW/Kombi mit Anschaffungskosten von über 80.000 EUR zum vollen Vorsteuerabzug.
WKO

Ich häng seit ~12 Jahren am Deckel mit den 960€ und bestell deswegen grade ein E-Auto, auch wenn ich vom Konzept für meinen Usecase noch immer nicht überzeugt bin.
~450€/Monat von meinem Netto hat kein Finanzminister verdient! Die Sozialgesellschaft zwar schon aber nachdem die Zweckgebundenheit ja leider entweder nicht vorhanden ist oder einfach umgangen wird, behalt ich´s solange es noch möglich ist, noch für mich.

sk/\r

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kann mir hier jemand helfen bitte.
ich zahl für das auto € 447,- / monat sachbezug.
es werden aber nicht die vollen 447€ monatlich abgezogen. es dürften so pi*daumen an die 200-250€ sein.

wie ist da die rechenweise?
ich hab mein brutto. ich hab den sachbezug.
und weiter? tia :)

Drey

disconnected
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Sachbezug ist ja ein geldwerter Vorteil und somit bruttolohnerhöhend. Daher zahlst du diesbezüglich mehr SozVers (bis zur MaxGrenze) und Lohnsteuer. Dementsprechend hast von € 447 Sachbezug dann effektiv eben €200-250 netto weniger. Bei der Auszahlung wird natürlich der geldwerte Vorteil wieder rausgerechnet, da du ja sonst neben dem geldwerten Vorteil auch noch mehr bekommen würdest. Die Berechnung des effektiven Bruttolohn (also mit Sachbezug) dient rein zur Ermittlung der SozVers-Beitragsgrundlage und Basis der Einkommenssteuer.
Bearbeitet von Drey am 06.09.2022, 15:47

sk/\r

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ok. jetzt weiß ich soviel wie vorher.

wenn ich jetzt als beispiel das auto weglasse und das geld netto mehr will, wieviel mehr bekomm ich dann theoretisch.
da muss es ja eine formel geben?

Drey

disconnected
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Dann hast Du das Thema nicht verstanden. Die Berechnungslogik von Brutto --> Netto steht oben, dann solltest es von Netto --> Brutto auch schaffen. Die Beitragssätze für SozVers und die Staffelungen für die Einkommenssteuer sind ja verfügbar.
Spiele Dich mit dem Brutto/Netto-Rechner Deiner Wahl und dann hast Du die Erleuchtung.

https://onlinerechner.haude.at/Brutto-Netto-Rechner/ kann zB auch mit Netto-Eingaben die Berechnung durchführen.
Bearbeitet von Drey am 06.09.2022, 16:40

prronto

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Zitat aus einem Post von sk/\r
ok. jetzt weiß ich soviel wie vorher.

wenn ich jetzt als beispiel das auto weglasse und das geld netto mehr will, wieviel mehr bekomm ich dann theoretisch.
da muss es ja eine formel geben?

Klar kann mans rechnen aber es ist komplexer als du es dir wünscht.
Im Grunde wird einfach der Geldwerte Vorteil auf den Bruttogehalt angerechnet = Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Dadurch könntest du theoretisch mit einem Teil deines Gehaltes schon in eine höhere Stufe fallen.

Mit dem Brutto/Netto Rechner von der AK, den drey gepostet hat, kommst aber auf jeden Fall an eine halbwegs gute Abschätzung der Differenz. Wenn du keine Provisionen oder andere Sonderzahlungen als 13/14 bekommst, ist der Rechner sogar sehr genau.

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Der Sachbezug wird dir nicht vom Brutto abgezogen ?
Ich dachte immer das man da eben 1.5% vom KFZ Preis monatlich als Minusposten am Brutto hat und das der AG einkassiert.
Wenns die SV & Lohnsteuer Bemessungssgrundlage erhöht zahlst mehr Lohnsteuer und SV.

Aber gottseidank bin ich weder in der Position und noch viel weniger in der Qualifikation um bei uns dorthinzukommen wo man ein Firmenauto bekommt...

böhmi

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Nein, nochmals möglichst einfach mit Hausnummern:

Du verdienst € 3.500,- brutto und hast ein Firmenauto unterhalb der aktuellen CO2-Grenze für 1,5% Sachbezug mit einem Kaufpreis (Neupreis) von € 35.000,-.
Das ergibt einen Sachbezug von € 525,- (1,5% von € 35.000,-).
Nun berechnet man die Abzüge auf den Bruttogehalt (SV + Lohnsteuer) für ein Bruttogehalt von € 4.025,- (€ 3.500,- + € 525,-).
Diese Abzüge werden dann aber von deinem eigentlichen Bruttogehalt von € 3.500,- abgezogen.

Neo-=IuE=-

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Wenn man den Unterschied sehen will, den ein Sachbezug ausmacht, geht man am besten in den Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer: https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/

Da kannst es schön eingeben und siehst genau, was du Netto rausbekommst.

Achtung: Firmenauto (egal ob mit oder ohne Sachbezug) heißt auch, dass man keine(n) Pendlerpausche/-euro bekommt, was abhängig von der Entfernung zur Firma und der öffentlichen Erreichbarkeit natürlich auch eine Veränderung ausmachen kann.

@schätzen: Wenn man genug verdient kann man natürlich auch einfach sagen, dass der Sachbezug sich auf das Netto zu ca. 50% auswirkt ;)
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