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Zern Server Raddi - Verarbeitungsqualität?

Doomed ACE 24.07.2001 - 11:57 2948 67
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nik

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halt kommando zurück, das von volker is die falsche stelle ;)
hier §5e des konsumentenschutzgesetztes:
§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d
Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer
seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den
Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts.


link: http://193.58.211.1/taweb-cgi/taweb...28fernabsatz%29


ich sag nur: drei monate bei nichtinformation!!!

nik

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@ xerox: weiss zwar nicht wieso du gleich ausfallend werden musst, aber wenn du willst nochmal: man muss NICHT begründen, warum man zurücktreten will. das rückporto kann von zern, wenns vorher vereinbart wurde (und nur dann) verlangt werden.
niemand MUSS irgendein packerl annehmen
is das so schwer?

arschkind

Little Overclocker
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mmmh
bemerkung: ein nicht annehmen der Lieferung
ist nicht die ausübung des Rücktrittsrecht!!
Rücktritt bedarf nach meinem Wissen einer
schriftlichen Erklärung!!(wie es auch im G-Text "Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird" steht!!!!)))

oder?????

ak

nik

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naja, ich geh mal davon aus, dass zurücksenden eine rücktrittserklärung beinhaltet ;)

arschkind

Little Overclocker
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mmmhh nein!

"nicht annehmen" heißt du holst das paket net von der
post ab, und die schickts halt zum Absender zurück!

um zurücktreten zu können mußt du aber die ware erhalten haben,
sprich die post hat es dir übergeben!!!
Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen, etwa mit
den Worten: "Hiermit mache ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch ..........usw.", das würde dem Gesetz genüge tun!


ak

nik

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ist das das was du denkst oder ist das ogh judikatur?
(bin nämlich zu faul im ris zu suchen)
und von schriftlich steht jedenfalls kein wort.
es gibt auch konkludente willenserklärungen;)

arschkind

Little Overclocker
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das is ja das schöne an gesetzen,
sind halt auslegbar!:D
aber in diesem Fall sind die Worte "Rücktrittserklärung"
und "abgesendet" die entscheidenden!!
eine Erklärung die man versendet!!!!
außer wenn es ne voicemail is, dürfte das doch wohl in der regel schriftlich geschehen!!!!!:D oder was meinst du?

ak;)

volker

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bevor das jetzt ausartet möcht ich mal kurz zusammenfassen so weit ich das kenne:

der zern wird niemand abmahnen, verklagen etc. wenn ihm die Lieferung aus irgendwelchen Gründen nicht zusagt (ausser es war wirklich böswillig). Aber dazu sollte man wenigstens das packerl mal geöffnet haben um einen mangel festzustellen.

der zern wird sehr wohl versuchen bei Kunden die nur spasshalber bestellen und dann die ware nicht mal annehmen (dh sie sagen dem postler bewusst, sie möchten das nicht und er soll das zurückschicken) das Rückporto einzutreiben, und das kann man ihm ja nicht übel nehmen, ist ja auch ein Aufwand für ihn.

Ich kenn den Zern, er ist wirklich umgänglich und Kulanz ist ihm KEIN Fremdwort, nur verarschen lässt er sich nicht.

Wir können auch gerne weiter ums Fernabsatzgesetz diskutieren, aber dann bitte im Offtopic einen neuen Thread machen oder wenns nur den zern betrifft dann im Händlerforum. Hier sind wir im Wakü.

Thread closed.
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