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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 356293 1252 Thread rating
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Redphex

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RabbitOfNegativeEuphoria
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Ich hab bei meinen beiden Toshibas den "Tuner" (ich nenn das Ding mal so - geschirmte ca 4x5cm Platine mit Antennenanschluss) ausgelötet.

Das war ein derartiges Kinderspiel, dass sich jeder Fachmann dafür genieren sollte Geld zu nehmen.

schneida

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naja hab davon echt null ahnung..hab ein erstes angebot um 100.- was mir schon viel für sowas scheint..

Hornet331

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Die einfachste art dürfte es sein die antennenbuchse am fernseher unbrauchbar zu machen (z.b. quetschen) damit ist es nicht möglich den tuner zu benutzen.

100% sicher ist hald nur ausbauen, aber man bedenke, dass man auch die garantie verliert.

Dornentanz

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Hilfe :( Ich hab damals gleich nach meinem Einzug bei der ersten Abfrage angegeben, dass ich weder Radio noch Fernseher besitze, sondern nur via Laptop streame. Ein halbes Jahr später war der Kontrolleur da und hinterließ einen Brief, in dem erneut eine Abfrage vorhanden war - diese beantwortete ich nochmals mit dem gleichen Vermerk und dem Hinweis, dass ich das eh schon ein halbes Jahr davor bekannt gegeben habe. Nun war wieder eine Zeit lang Ruhe, bis ich vor 1 Woche wieder einen Brief im Briefkasten hatte (hat mich nicht angetroffen usw.) auf dem nun der Bundesadler mit drauf ist (aber kein Einschreiben oder RSB!) und in dem nun wieder darauf hingewiesen wird, dass keine Anmeldung vorliegt und ich innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung geben muss.

So, nun zum eigentlich Problem: Ich habe einen Samsung Fernseher (3 Jahre alt) und einen etwas älteren Receiver, der keinerlei Slot für eine ORF-Karte hat. Ich kann also nur alle deutschen Sender über das Scart-Kabel und Satelitenanschluss unserer Wohnanlage empfangen. Zusätzliche DVBT-Box oder so habe ich keine. Einen Radio besitze ich ebenso wenig.

Damit ich das ganze verstehe: wie genau begründet die GIS hier meine Beitragspflicht?

Und würde ich die Antennenbuchse am Fernseher beschädigen - wäre dann der komplette Sat-Empfang weg? Sorry, kenn mich da net so aus ;)

Danke!

XeroXs

doh
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Mit dem Fernseher und Sat-Empfang musst du GIS zahlen, ob du ORF nun empfängst oder nicht hat damit nichts zutun.

Wenn du wirklich (legal) keine GIS zahlen möchtest müsstest du den Receiver entfernen (oder halt untauglich machen, was bei einem extra Gerät aber keinen Sinn macht).

Umlüx

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Zitat aus einem Post von Hornet331
Die einfachste art dürfte es sein die antennenbuchse am fernseher unbrauchbar zu machen (z.b. quetschen) damit ist es nicht möglich den tuner zu benutzen.

100% sicher ist hald nur ausbauen, aber man bedenke, dass man auch die garantie verliert.

und ich bin mir immer noch ned sicher, dass das auch wirklich haltbar ist. man müsste dann auch die HDMI buchsen und damit den kompletten fernseher unbrauchbar machen? das streitthema externer empfänger kocht ja immer noch?

Zitat
Hinsichtlich des zugemuteten Aufwandes ist festzuhalten, dass derzeit entsprechende DVB-T Tuner (Set-Top-Boxen) bereits zu einem Preis von unter 30,- Euro verfügbar sind und auch ein etwaiges Modifizieren bestehender Antennen und dazugehörige Bauelemente keine unzumutbaren finanziellen Belastungen für den Rundfunkteilnehmer darstellen. Wenn der Empfang nur durch über dieses Ausmaß hinausgehende Maßnahmen seitens des Rundfunkteilnehmers realisiert werden könnte, besteht keine Pflicht zur Zahlung des Programmentgeltes.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....040_20141127J00

sollte diese info überholt sein, wär ich über einen aktuellen link auch extrem dankbar.
Bearbeitet von Umlüx am 07.06.2017, 10:15

Dornentanz

Bloody Newbie
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Zitat aus einem Post von XeroXs
Mit dem Fernseher und Sat-Empfang musst du GIS zahlen, ob du ORF nun empfängst oder nicht hat damit nichts zutun.

Wenn du wirklich (legal) keine GIS zahlen möchtest müsstest du den Receiver entfernen (oder halt untauglich machen, was bei einem extra Gerät aber keinen Sinn macht).


Das heißt sobald der Receiver entfernt wird, besteht keine Gebührenpflicht mehr? Hat der Fernseher selbst nichts, mit dem ein Empfang über Sat-Anschluss möglich wäre?

Allerdings besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit für Kabelempfang (Buchse daneben) - somit ginge es wahrscheinlich doch wieder :(

XeroXs

doh
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Zitat aus einem Post von Dornentanz
Das heißt sobald der Receiver entfernt wird, besteht keine Gebührenpflicht mehr? Hat der Fernseher selbst nichts, mit dem ein Empfang über Sat-Anschluss möglich wäre?

Allerdings besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit für Kabelempfang (Buchse daneben) - somit ginge es wahrscheinlich doch wieder :(
Kommt auf deinen Fernseher an und die Möglichkeiten in deiner Wohnung. Wenn dein Fernseher einen integrierten Tuner hat müsstest du diesen ebenso untauglich machen.

-=Willi=-

The Emperor protects
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Zitat aus einem Post von Umlüx
und ich bin mir immer noch ned sicher, dass das auch wirklich haltbar ist. man müsste dann auch die HDMI buchsen und damit den kompletten fernseher unbrauchbar machen? das streitthema externer empfänger kocht ja immer noch?

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....040_20141127J00

sollte diese info überholt sein, wär ich über einen aktuellen link auch extrem dankbar.
Bei dem verlinkten Entscheid geht es nicht darum, ob der Typ Rundfunkgebühren allgemein zahlen muss, sondern darum ob er den Programmentgelt-Anteil davon zahlen muss weil er meinte, er könne dort wo er wohnt keinen ORF empfangen weil er nur einen Satelliten-Receiver ohne ORF-Karte habe. Er war ja schon ordnungsgemäß registriert und hat Fernseh-GIS gezahlt.

Der Teil über den "zumutbaren Aufwand" setzt voraus, dass er schon andere Fernsehempfangsgeräte besitzt, was er ja tut.

Umlüx

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ok danke für die klarstellung, das hab ich dann wohl nicht so herausgelesen.

NeM

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Wenn ich einen alten Röhrenfernseher mit einem Antennen- und einem Scart-Anschluss habe, der Antennenanschluss aber abgerissen ist (die ganze Buchse ist draußen) -> GIS pflichtig?

eitschpi

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Einen DVB-T Receiver für 30 Euro zu kaufen ist ein zumutbarer Aufwand. Die gibt's ja für Scart auch noch.

-=Willi=-

The Emperor protects
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Zitat aus einem Post von NeM
Wenn ich einen alten Röhrenfernseher mit einem Antennen- und einem Scart-Anschluss habe, der Antennenanschluss aber abgerissen ist (die ganze Buchse ist draußen) -> GIS pflichtig?
Ich sagen nein, GIS sagt sicher ja.

Zitat aus einem Post von eitschpi
Einen DVB-T Receiver für 30 Euro zu kaufen ist ein zumutbarer Aufwand. Die gibt's ja für Scart auch noch.
#8

eitschpi

alpakaflüsterer
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Ja laut Gesetz natürlich, aber in sämtlichen VwGH-Erkenntnissen werden die Entgelte bei Besitz eines Fernsehers damit gerechtfertigt, dass man sich einen Receiver kaufen kann.

NeM

OC Addicted
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Naja, es ist aber auch ein zumutbarer Aufwand, dass ich für meinen Rechner eine TV-Karte o.ä. kaufe.... Dennoch muss ich fürn PC keine GIS zahlen :confused:
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