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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 2850697 21504 Thread rating
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PIMP

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Zitat aus einem Post von böhmi
es

Cool, danke. Ja ich schraub das Teil mal ab, vielleicht steht innen ein Code/Hersteller und mess es ab.

PuhBär

Schau ned so genau
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Könnt ihr über https://pendlerrechner.bmf.gv.at/ irgendwas abfragen?
Egal welche Adressen ich eingebe, die Berechnung läuft in ein Timeout.

rastullah

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Ja - fast instant das Ergebnis da

voyager

kühler versilberer :)
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Mittwoch kanns immer wieder zu ausfällen kommen, da hat das FA oft Wartung. heute auch

sk/\r

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aktuell sind ja grad lohnverhandlungen.
diese lohnverhandlungen gelten dann z.B. für den handel ab 01.01.24
mal abgesehen davon was jetzt rauskommt; wenn man jetzt sein gehalt für den abgelaufenen monat bekommt. also z.B. mit ende jänner (27.01., 28.01.) das jännergehalt.

gelten diese anpassungen auch schon für diesen monat oder?
Bearbeitet von sk/\r am 25.10.2023, 22:50

schizo

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Üblicherweise ja. Sollten der KV Abschluss erst später geschehen (z.B. im Vorjahr beim IT KV) ist in den vergangenen Jahren die Anhebung rückwirkend ausbezahlt worden.

sk/\r

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mir geht's im wesentlichen darum, dass ich ab 01.01. eine neue stelle in der firma antrete mit gehaltsanpassung.
start eben 1.1.

und ich hab die befürchtung, dass ich bei den verhandlungen geprellt wurde, weil als einziges kriterium (nachdem auf meine gehaltsforderungen quasi völlig eingegangen wurde) von firmenseite kam, dass der start der neuen tätigkeit nicht mit 1.11. oder 1.12. ist, sondern erst mit 1.1.24.

jetzt die frage ob ich auf das neue gehalt dann trotzdem diese kollektivanpassung bekomme?

schizo

Produkt der Gesellschaft
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Was steht denn im neuen Dienstvertrag? Bei Gehaltsanpassungen steht da recht gerne drin, dass mit der Lohnerhöhung sämtliche weitere Gehaltsanpassungen für das Jahr abgegolten werden, d.h. du könntest um die KV Erhöhung nächstes Jahr umfallen.

sk/\r

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den hab ich noch nicht. und ich bin mir ziemlich sicher, dass mir der bis 01.01.24 nicht vorliegen wird.

schizo

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Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als nachzufragen. Aber ja, der Passus kann gefährlich sein. Bei mir im Team hätte ein Kollege voriges Jahr deswegen für eine verhandelte Erhöhung aufgrund von Weiterbildung weniger erhalten als die KV Erhöhungen ausgemacht hätten. Er hats zwar nachverhandeln können, aber der Unmut war natürlich da.

sk/\r

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yay! \o/
wieder deppade sinnlos gespräche. wie ich mich freue.
ich ruf am freitag auch bei der AK an...

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Zitat aus einem Post von sk/\r
den hab ich noch nicht. und ich bin mir ziemlich sicher, dass mir der bis 01.01.24 nicht vorliegen wird.

Das is eigentlich das allergrößte non-no hier an dem Ganzen tbh

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Das hängt sehr vom KV ab ab wann der gilt, ab wann es da mehr gibt und welche Grundlage hergenommen wird.

ZB der IT KV nimmt als Grundlage das Oktober Gehalt des Vorjahres. Mindestgehälter gelten ab dem 1.1. (auch rückwirkend) und IST Gehälter müssen erst ab dem 1.7. angehoben werden (außer man fällt in eine der vielen Ausnahmen)

Ohne Vertrag ist eine Gehaltserhöhung keine.

rad1oactive

knows about the birb
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Aber wennst über KV gezahlt bekommst, kannst dich mit den jährlichen KV Erhöhungen ja sowieso brausen gehn, solang du durch so eine Erhöhung nicht darunter kommst, oder?

daisho

SHODAN
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Es gibt Ist-Lohnerhöhungen, die treffen auf jedes Gehalt zu, sonst würd die Inflation ein Über-KV-Gehalt NOCH schneller auffressen :eek:
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